Richtlinien für Streaming-TV-Anzeigen in Amazon Ads
INHALTSVERZEICHNIS
1.0 Allgemeine Richtlinien für Werbemittel
Alle Video-Anzeigen müssen in der offiziellen Hauptsprache des Zielgebiets vorliegen und den technischen Spezifikationen der Video-Anzeige von Amazon entsprechen. Alle Informationen müssen leicht verständlich und das beworbene Produkt, Unternehmen oder die beworbene Dienstleistung eindeutig identifizierbar sein. Anzeigen sollten als „Anzeigen“ gekennzeichnet werden, wenn dies nicht offensichtlich ist.
Zusammengefügte Werbeanzeigen (mit Ausnahme von Cross-Promotion) sind verboten. Beispielsweise können zwei 15-Sekunden-Anzeigen nicht in einer 30-Sekunden-Videoanzeige zusammengefügt werden.
Werbeanzeigen mit direktem CTA-Reaktionsmechanismus für den Einkauf (z. B. „Drücken Sie 3, um zu kaufen“) dürfen nicht im Zusammenhang mit Programmen geschaltet werden, die für Zielgruppen unter 16 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an eine Zielgruppe richten oder sie besonders ansprechen könnten.
Werbetreibende sind für die Einhaltung der folgenden Richtlinien verantwortlich, wenn die Anzeige eine Legende/Offenlegung enthält. Werbeanzeigen müssen:
- Haben eine Mindestdauer, die einem Viertel der Gesamtdauer der Anzeige entspricht.
- In kontrastierenden Farben und horizontal, in normaler, nicht kondensierter Helvetica-Schrift und mit einer Größe, die 40 pt pro Buchstabe entspricht, im Verhältnis zu einem 14-Zoll-Fernsehbildschirm erscheinen.
- Wenn hörbar, muss es im gleichen Rhythmus und in derselben Lautstärke wie die Anzeige ausgesprochen werden, und zwar in klarer und verständlicher Sprache.
1.1 Markenaufbau des Werbetreibenden
Kunden müssen in der Lage sein, den Werbetreibenden anhand der Audiospur und/oder des Videos zu identifizieren. Video-Anzeigen müssen den Markennamen oder das Logo des Werbetreibenden enthalten. Für Werbetreibende im Unterhaltungsbereich ist der Titel des Films, der Fernsehsendung, des Video-Spiels oder der Name des Künstlers / der Band ausreichend.
Anzeigen, die Amazon-Logos oder -Markennamen enthalten oder Amazon, seine Website, Produkte oder Marken in irgendeiner Weise erwähnen oder darauf verweisen, sind ohne vorherige Zustimmung von Amazon verboten.
1.2 Preisgestaltung und Einsparungen
Alle Informationen zur Preisgestaltung, Einsparungen und Rabatten, die korrekt, vollständig, nicht irreführend und für den beworbenen Standort relevant sind, sind zulässig. Niedrige Schätzungen, die Kunden dazu verleiten können, Dienstleistungen zu buchen, nur um später, wenn die Dienstleistung erbracht wird, höhere Preise in Rechnung zu stellen, sind verboten.
Die in den Anzeigen aufgeführten Preise und Sparangebote müssen korrekt und bis zum Ende der Kampagne verfügbar sein. Anzeigen müssen immer deutlich machen, wenn sich die Preise ändern können und ob Bedingungen oder Einschränkungen (z. B. Lieferkosten) gelten. Die Verkaufs- oder Werbepreisgestaltung muss transparent sein, wenn es um Produkte/Dienstleistungen geht, die nicht in einer Werbeaktion enthalten sind.
Alle Preise und Einsparungen in Werbeanzeigen müssen den Richtlinien für Preisgestaltungen und Einsparungsansprüche entsprechen. Die Preisgestaltung von Unterhaltungsabonnements ist unabhängig vom Ziel des Click-Throughs zulässig.
- Werbeanzeigen mit Angaben zu Einsparungen: Die maximale prozentuale Einsparung muss für die Mehrzahl der Produkte in der Werbeanzeige gelten, und die Angaben „bis zu“ und „von“ müssen gegebenenfalls deutlich gemacht werden.
- Alle Preise, die keine anfallenden Steuern enthalten, sind verboten.
1.3 Spezialangebote
Wird in einer Anzeige eine Einsparung angepriesen (z. B. 20 % in einem örtlichen Restaurant), muss das Angebot korrekt und während der gesamten Laufzeit der Kampagne gültig sein. Bei Spezialangeboten muss auch deutlich gemacht werden, wenn Einschränkungen gelten. Eine solche Offenlegung kann in Form von Text oder Ton erfolgen.
- Anzeigen, die den Begriff „kostenlos“ enthalten, sind verboten, es sei denn, Verbraucher zahlen nichts anderes als die Lieferkosten.
- Werbetreibende sind verpflichtet, Anzeigen mit Sonderangeboten zurückzuziehen / zu ändern, wenn der Lagerbestand nicht ausreicht. Umgekehrt sind Anzeigen, die darauf hinweisen, dass der Lagerbestand begrenzt ist (z. B. „Nur noch wenige Produkte übrig“ oder „Nur für kurze Zeit“), wenn dies nicht der Fall ist, verboten.
1.4 Targeting
Werbeanzeigen, die nicht geografisch auf die Standorte ausgerichtet sind, an denen sie geschaltet werden, sind verboten. Zum Beispiel kann ein Pizzalieferdienst, der nur Chicago bedient, nicht auf Los Angeles ausgerichtet sein. Dies gilt nicht, wenn das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung landesweit verfügbar ist.
Videoanzeigen, die nicht auf bestimmte Gemeinschaften oder Ethnien (z. B. Hispanics) ausgerichtet sind oder diese direkt ansprechen, sind verboten.
1.5 Behauptungen und Nachweise
Alle Anzeigen werden überprüft. Amazon behält sich das Recht vor, Änderungen an Anzeigen zu verlangen, Anzeigen zu blockieren, die Genehmigung einer Anzeige zu widerrufen und/oder sachliche Begründungen für eine Anzeige zu verlangen. Der Werbetreibende trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Behauptungen, Verpflichtungen und Darstellungen in seinen Anzeigen und anderen relevanten Materialien wahrheitsgemäß, korrekt, vollständig und nicht irreführend sind. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Wirksamkeit, Auszeichnungen, Herkunft und Bestandteilen. Behauptungen in Anzeigen dürfen auf der Produktdetailseite, der Produktwebsite, der Landing Page oder in anderen Materialien des Werbetreibenden nicht eingeschränkt oder widersprochen werden.
Anzeigen, in denen angegeben wird, dass ein Produkt neu ist, es sei denn, es handelt sich um das neueste Modell, das auf dem Markt erhältlich ist, sind verboten.
Bei superlativen Aussagen ist eine Begründung erforderlich (z. B. „Wir sind der größte Verkäufer auf dem Markt“), es sei denn, es ist klar, dass es sich bei der Behauptung lediglich um eine Meinung handelt) oder die superlative Aussage ist in der Werbung üblich, zum Beispiel „Das Beste für Sie“). Subjektive Meinungen sollten als solche gekennzeichnet werden, wenn sie unklar sind.
Die folgenden Behauptungen sind verboten, unabhängig von Belegen, die sie stützen:
- Behauptungen, dass Produkte das Gewinnen bei Glücksspielen erleichtern können.
- Behauptungen, die suggerieren, dass der Arbeitsplatz / die Existenz des Werbetreibenden gefährdet ist, wenn der Verbraucher das beworbene Produkt nicht kauft.
- Ansprüche, die die Rechte der Verbraucher als Unterscheidungsmerkmal des Angebots darstellen. In Werbeanzeigen darf das Wort „Garantie“ beispielsweise nicht in einer Weise verwendet werden, die Verwirrung über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers stiftet.
Anzeigen, in denen angegeben wird, dass ein Produkt neu ist, es sei denn, es handelt sich um das neueste Modell, das auf dem Markt erhältlich ist, sind verboten.
Bei superlativen Aussagen ist eine Begründung erforderlich (z. B. „Wir sind der größte Verkäufer auf dem Markt“), es sei denn, es ist klar, dass es sich bei der Behauptung lediglich um eine Meinung handelt) oder die superlative Aussage ist in der Werbung üblich, zum Beispiel „Das Beste für Sie“). Subjektive Meinungen sollten als solche gekennzeichnet werden, wenn sie unklar sind.
Die folgenden Behauptungen sind verboten, unabhängig von Belegen, die sie stützen:
- Behauptungen, dass Produkte das Gewinnen bei Glücksspielen erleichtern können.
- Behauptungen, die suggerieren, dass der Arbeitsplatz / die Existenz des Werbetreibenden gefährdet ist, wenn der Verbraucher das beworbene Produkt nicht kauft.
- Ansprüche, die die Rechte der Verbraucher als Unterscheidungsmerkmal des Angebots darstellen. In Werbeanzeigen darf das Wort „Garantie“ beispielsweise nicht in einer Weise verwendet werden, die Verwirrung über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers stiftet.
Bei superlativen Aussagen ist eine Begründung erforderlich (z. B. „Wir sind der größte Verkäufer auf dem Markt“), es sei denn, es ist klar, dass es sich bei der Behauptung lediglich um eine Meinung handelt) oder die superlative Aussage ist in der Werbung üblich, zum Beispiel „Das Beste für Sie“). Subjektive Meinungen sollten als solche gekennzeichnet werden, wenn sie unklar sind.
Die folgenden Behauptungen sind verboten, unabhängig von Belegen, die sie stützen:
- Behauptungen, dass Produkte das Gewinnen bei Glücksspielen erleichtern können.
- Behauptungen, die suggerieren, dass der Arbeitsplatz / die Existenz des Werbetreibenden gefährdet ist, wenn der Verbraucher das beworbene Produkt nicht kauft.
- Ansprüche, die die Rechte der Verbraucher als Unterscheidungsmerkmal des Angebots darstellen. In Werbeanzeigen darf das Wort „Garantie“ beispielsweise nicht in einer Weise verwendet werden, die Verwirrung über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers stiftet.
Ein Nachweis ist nicht erforderlich für Aussagen im Superlativ, die sich nur auf die eigenen Produkte einer Marke beziehen, z. B. „Unser leistungsstärkster Staubsauger“ oder „Die bisher fortschrittlichste Rezeptur von [Marke]“, es sei denn, der Werbetreibende ist anderweitig verpflichtet, dies anzugeben.
1.6 Kundenbewertungen und redaktionelle Bewertungen
Wir erlauben redaktionelle Bewertungen, Kundenbewertungen und Expertenbewertungen (z. B. ein Angebot der NY Times oder einen CNET Award), sofern die Quelle der Bewertung in der Anzeige angegeben ist.
2.0 Videoqualität
2.1 Video-Spezifikationen und Auflösung
Streaming-TV-Anzeigen erfordern ein Seitenverhältnis von 16:9 mit einer empfohlenen Bitrate von 8 MBit/s. Video-Anzeigen können entweder Pillarbox- oder Letterbox-Formatierungen enthalten, aber nicht beide Formatierungen.
Der Großteil der visuellen Fläche der Werbeanzeige muss aus Bewegungen im Vollbildmodus mit mehreren Bewegungspunkten bestehen (z. B. animierte Produkte, vertikale Video-Formate, bewegter Text). Das Platzieren einer separaten Bewegung oder eines Bewegungs-Overlays über einem statischen Bild, ähnlich einer simplen Animation in einem Präsentationsdeck, entspricht nicht der Qualitätsanforderung.
Letterbox
Pillarbox
Videoanzeigen müssen in hoher Auflösung vorliegen, damit sie ohne zeitliche Einschränkungen geschaltet werden können. Amazon behält sich das Recht vor, Videos, die leicht verpixelt sind oder eine Bitrate von 4 Mbit/s bis 8 Mbit/s haben, oder je nach Tageszeit abzulehnen.
Schlechte Video-Qualität und Anzeigen mit niedriger Auflösung und einer Bitrate von weniger als 4 MBit/s werden nicht akzeptiert.
Videos mit Wasserzeichen von Dritten sind nicht erlaubt.
2.2 Klarheit
Videoanzeigen müssen den Markennamen und das Logo mindestens 3 Sekunden lang auf dem Bildschirm enthalten.
Videoanzeigen müssen einen Voiceover (VO) und/oder Bildschirmtext enthalten.
Die Angaben müssen für den durchschnittlichen Kunden lesbar sein, wenn er sie auf einem größeren Bildschirm betrachtet.
Videoanzeigen, die mit einer verwackelten Kamera aufgenommen wurden, können nicht genehmigt werden.
Videoanzeigen können nicht abrupt enden (unvollständige Aktionen am Ende des Videos).
Videos, die verschwommene, unklare oder nicht erkennbare Grafiken enthalten, werden nicht genehmigt.
2.3 Übergänge und Effekte
Videoanzeigen, die nichts mit Unterhaltung zu tun haben, dürfen keine Verpixelung, Störungen oder andere Effekte enthalten, die Kunden glauben lassen könnten, dass ihr Streaming-Gerät oder ihre Internetverbindung ausfallen.
Video-Inhalte, die lichtempfindliche epileptische Anfälle auslösen können, sind verboten.
2.4 Interaktive Anzeigenelemente
Wir empfehlen dringend, interaktive Videoanzeigen (IVA) für alle Streaming TV-Kampagnen zu verwenden, die sowohl Remote- als auch QR-Code-Funktionen enthalten.
Interaktive Anzeigenelemente müssen:
- Eine App oder eine Seite aufrufen, die den Spezifikationen und Richtlinien von Amazon zum Schutz mobiler Nutzer entspricht. Sicherstellen, dass der beworbene Inhalt mit der Landing Page übereinstimmt und die Kundensicherheit gewährleistet ist.
- QR-Codes, die zu einer Website führen, müssen auf eine für Mobilgeräte optimierte Seite verweisen.
- Eine Seite oder eine(n) mobile(n) App/App Store aufrufen, die/der mit dem Smartphone kompatibel ist.
Interaktive Anzeigenelemente dürfen nicht:
- Text oder Hauptinhalte blockieren, die Kunden dabei helfen könnten, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
- jegliche Haftungsausschlüsse, Offenlegungen, Behauptungen, Produktinformationen, Bewertungsinformationen blockieren.
- das gesamte Bild des primären Produktfotos oder des primären Logos, für das geworben wird, blockieren.
- Primär ist definiert als ein Funktionsbild, das das Produkt präsentiert und es dem Betrachter ermöglicht, die Werbeanzeige einem bestimmten Produkt zuzuordnen.
3.0 Audioqualität
3.1 Audio-Spezifikationen
Streaming TV-Anzeigen erfordern 2 Audiokanäle und eine Mindestbitrate von 192 kbps.
Schlechte Video-Qualität und Anzeigen mit niedriger Auflösung und einer Bitrate von weniger als 4 MBit/s sind verboten.
3.2 Audioklarheit
Alle Informationen müssen leicht verständlich sein.
Audio kann nicht abrupt enden (einschließlich Voiceover und Hintergrundmusik)
Bei der Kommunikation eines Call-to-Action muss der CTA einfach und aussagekräftig sein und die erwartete Kundenaktion klar widerspiegeln.
Werbeanzeigen, die undeutliche Botschaften, tiefe Stimmen, ungewöhnlich hohe Stimmen und klirrende Geräusche, unklare oder nicht erkennbare Botschaften oder Geräusche oder unhörbaren Text enthalten, sind verboten.
3.3 Ablenkende Audio
Ablenkende Elemente, die das Kundenerlebnis beeinträchtigen könnten, sind verboten.
Werbeanzeigen, die lauter sind als der Video-Inhalt, neben dem sie geschaltet werden, sind verboten.
Amazon behält sich das Recht vor, Anzeigen auf Tagesabschnitte zu verschieben oder zu blockieren, die:
- Kunden anschreien
- Druck auf Kunden ausüben (z. B. „Beeilen Sie sich! Das ist Ihre letzte Chance auf den Gewinn.“)
- mit Schuldgefühlen spielen (z. B. „Verschwenden Sie keine Zeit mehr.“)
- Kunden bevormunden (z. B. „Heute ist der ‚Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Handlungen‘-Tag.“)
- mit Angstgefühlen spielen (z. B. „Sie könnten Ihr Vermögen verlieren.“)
4.0 Amazon-Markenelemente
4.1 Amazon-Angebote
Wenn eine Anzeige ein Sparangebot enthält, das auf einem Amazon-Programm basiert (z. B. „Spar-Abo-Programm“), muss dies in der Anzeige deutlich gemacht werden. Wird in einer Anzeige beispielsweise die Behauptung „20 % sparen“ getätigt, die auf dem Abschluss eines Spar-Abo-Abonnements basiert, muss die Anzeige den Satz „Sparen Sie 20 % mit dem Spar-Abo“ enthalten.
4.2 Verweise auf Amazon
Bei jeglichen Verweisen auf Amazon oder Amazon-Produkte (z. B. die Verwendung von Amazon-Marken) müssen die Richtlinien zur Nutzung der Marke eingehalten werden.
Die Verwendung von Amazon-Marken (wie Gold Box, Deal of the Day, kostenloser Versand ab 20 EUR, 1-Click, Angebote des Tages, Spar-Abo, Kindle, Amazon Family, Blick ins Buch) bedarf der Genehmigung durch Amazon. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Nutzung der Marke.
Wir verbieten die Verwendung von „Amazon's Choice“ und „Amazon Bestseller“ durch Werbetreibende. Diese Elemente werden häufig aktualisiert und bleiben möglicherweise nicht für die gesamte Dauer der Kampagne gleich.
Es ist nicht erlaubt, dass Anzeigen von Third-Partys Alexas Stimme, Amazon Polly-Stimmen oder eine ähnliche Stimme verwenden, und sie müssen mit einem Fingerabdruck und einem Wasserzeichen versehen werden, wenn sie das Aktivierungswort „Alexa“ verwenden.
4.2.1 Amazon-Kundenbewertungen
Zulässige Inhalte für Kundenbewertungen:
- Sie müssen echt sein und dürfen nicht vom Markenunternehmen veranlasst oder bezahlt sein.
- Sich auf das beworbene Produkt beziehen. Beispielsweise kann eine Kundenrezension für eine 16-GB-Version eines Smartphones nicht in einer Werbeanzeige für die 2-GB-Version verwendet werden.
- Sie müssen auf der ASIN-Seite auffindbar sein (entweder, weil sie auf der Produktdetailseite enthalten sind, oder weil sie durch Klicken auf „Alle Bewertungen ansehen“ angezeigt werden).
- Außer in Überschriften erlauben wir maximal drei Auslassungspunkte: zu Beginn der Rezension, in der Mitte (außer Überschriften, siehe oben) und am Ende.
- Überschrift des Inhalts, sofern er den Ton der vollständigen Rezension genau wiedergibt.
Unzulässige Inhalte für Kundenbewertungen:
- Bearbeitete Rezensionen, einschließlich der Korrektur von Grammatikfehlern (Bewertungen mit groben Rechtschreibfehlern oder signifikanten grammatischen Fehlern müssen vermieden werden).
- Auslassungen dürfen die Bedeutung der Rezension nicht verändern.
- Auslassungen von Teilen der Kundenbewertungen sind unter Verwendung von Auslassungspunkten zulässig: („...“) ohne Leerzeichen davor oder danach.
- Auslassungen dürfen in Überschriften von Kundenbewertungen nur am Anfang oder am Ende der Überschrift verwendet werden, aber nicht in der Mitte.
- Auslassungspunkte, um die ursprüngliche Bedeutung der Rezension zu ändern, z. B. indem nur die positiven Teile einer Rezension mit hauptsächlich negativen Inhalten ausgewählt werden.
- Rezensionen, in denen Text in Großbuchstaben geschrieben ist (abgesehen von einem einzelnen Wort oder Produktnamen).
- Rezensionen, die Emojis, Verweise auf Gesundheitszustände oder Obszönitäten enthalten
- Überschrift des Inhalts, sofern er den Ton der vollständigen Rezension genau wiedergibt.
Lineare Werbeanzeigen: Lineare Anzeigen: Kundenbewertungen dürfen nur mit Genehmigung des Autors verwendet werden.
4.2.2 Amazon-Sternebewertung
Zur Aufnahme einer Sternebewertung für eine ASIN in eine Werbeanzeige muss die ASIN i) mindestens 15 Kundenbewertungen und ii) eine durchschnittliche Sternebewertung von mindestens 3,5 Sternen aufweisen. Bei Automobilkampagnen wird eine Sternebewertung basierend auf i) mindestens 8 Kundenbewertungen und ii) einer Sternebewertung von mindestens 4 Sternen zugelassen.
Alle Sternebewertungen müssen mit einem Datumsstempel versehen sein und die Kampagne darf nicht länger als drei Monate laufen, um zu vermeiden, dass alte Daten von Kunden gesehen werden.
4.2.3 Verwendung des Amazon-Logos
Das Amazon-Logo darf nicht:
- Werden in einem Satz verwendet, es sei denn als Teil der Kennzeichnung autorisierter Anbieter (z. B. „Erhältlich bei Amazon“)
- Wurden in irgendeiner Weise verändert (z. B. das Lächeln entfernen)
Wenn eine Werbeanzeige Amazon und einen oder mehrere andere Einzelhändler bewirbt, darf sie keine benutzerdefinierten Segmente nutzen.
5.0 Verbotene Inhalte, Produkte und Dienstleistungen
Dieser Abschnitt enthält Inhalte, die in keiner Anzeige enthalten sein dürfen, sowie Produkte und Dienstleistungen, die bei keiner Platzierung beworben werden können.
5.1 Verbotene Inhalte
Im Rahmen unserer Verpflichtung, unseren Kunden ein Höchstmaß an Qualität zu bieten, ist es unser Grundsatz, Werbeanzeigen zu verbieten, die bestimmte Inhalte enthalten oder sich auf diese beziehen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Folgendes:
Inhalte, die für alle Anzeigen verboten sind.
- Inhalte, die an Kinder gerichtet sind
- Inhalte, die das Vertrauen ausnutzen, das Kinder in Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer usw. setzen, oder die Kinder ermutigen, ihre Eltern / andere Personen zum Kauf / zur Miete von Waren oder Dienstleistungen zu überreden.
- Inhalte, die Kinder in nicht jugendfreien oder gefährlichen Situationen zeigen. Zum Beispiel dürfen Anzeigen keine Kinder zeigen:
- die sich in der Nähe von Feuerwaffen oder anderen Waffen befinden oder diese handhaben.
- die sich in Situationen befinden, die gegen etablierte bewährte Methoden für Kindersicherheit verstoßen können (z. B. Kinder in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt, oder beim Radfahren ohne Helm).
- ohne Aufsicht von Erwachsenen an Orten oder in Situationen, in denen sie nicht sicher auf sich selbst aufpassen können (z. B. in Schwimmbädern, beim Überqueren von stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von gefährlichen Geräten).
- Inhalte, die emotional ausbeuterisch oder kontrovers sind, oder Inhalte, die negative Darstellungen von Menschen oder Tieren verwenden.
- Inhalte, die obszön, kontrovers, diffamierend, verleumderisch oder illegal sind oder solche, die die Privatsphäre anderer verletzen.
- Inhalte, die den übermäßigen Konsum von Drogen oder Alkohol fördern, glorifizieren oder darstellen.
- Inhalte, die bedrohend, beleidigend oder belästigend sind und sich für eine bestimmte Gruppe (sei es aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder einer ähnlichen oder anderen Kategorie) einsetzen oder diese diskriminieren.
- Inhalte oder Angebote, die Amazon-Markenelemente imitieren oder die Marke Amazon ohne vorherige Genehmigung verwenden.
- Täuschende, falsche oder irreführende Inhalte.
- Vorführungen von Produkten, die für die Intimpflege verwendet werden können.
- Üble, vulgäre oder obszöne Sprache oder skatologische Referenzen.
- Hassreden: Anstiftung oder Befürwortung von Gewalt oder Rassismus.
- Mit Ausnahme von Unterhaltungs-Trailern dürfen provokative Bilder, wie z. B. Models in offenkundig sexuellen oder lüsternen Posen, sowie Inhalte, die Folgendes zeigen, nicht verwendet werden:
- Menschen in Posen, die eine sexuelle Stellung nachahmen oder auf sexuelle Aktivitäten hinweisen, unabhängig davon, ob sie bekleidet oder unbekleidet sind.
- Sexuell suggestive Posen: das Spreizen der Beine, das Heben der Hüfte usw. zusammen mit amourösen oder sexuell leidenschaftlichen Gesichtsausdrücken.
- Szenen, die auf sexuelle Weise übermäßige Aufmerksamkeit auf Körperteile, wie Brüste oder Gesäß, lenken, z. B. die Entblößung der Brüste oder die übermäßige Betonung des Dekolletés.
- Posen wie Hände auf den Hüften, das Greifen in die Haare in Verbindung mit einem sexuell suggestiven Gesichtsausdruck.
- Gesichts- oder Körperausdruck, der auf einen Orgasmus hinweist.
- Suggestive Bilder des Entkleidens, wie das Herunterziehen eines BH-Trägers oder von Unterwäsche.
- Models in sexuellen Dessous wie Strümpfen, Strumpfhaltern oder Accessoires wie Peitschen und Ketten
Inhalte, die die Bedenken der Community in Bezug auf den Umweltschutz ausnutzen.
Inhalte, die (i) die Ängste, die Unerfahrenheit oder den Aberglauben der Zielgruppe ausnutzen oder (ii) zu umweltschädlichem Verhalten ermutigen/verurteilen.
Anzeigen, die Symbole einer verbotenen Organisation enthalten (z. B. Hakenkreuz), es sei denn, sie stehen in einem historischen Kontext; Anzeigen, die den damaligen Völkermord in Nazideutschland in irgendeiner Form leugnen.
Inhalte, die (i) die Ängste, die Unerfahrenheit oder den Aberglauben der Zielgruppe ausnutzen oder (ii) zu umweltschädlichem Verhalten ermutigen/verurteilen.
Anzeigen, die Symbole einer verbotenen Organisation enthalten (z. B. Hakenkreuz), es sei denn, sie stehen in einem historischen Kontext; Anzeigen, die den damaligen Völkermord in Nazideutschland in irgendeiner Form leugnen.
In Anzeigen dürfen keine Personen zu sehen sein, die regelmäßig Nachrichten und aktuelle Ereignisse präsentieren, weder visuell noch mündlich.
Inhalte, die (i) die Ängste, die Unerfahrenheit oder den Aberglauben der Zielgruppe ausnutzen oder (ii) zu umweltschädlichem Verhalten ermutigen/verurteilen.
- Inhalte, die auf eine verstorbene Person verweisen (wenn solche Verweise eine Beleidigung oder ein Ärgernis darstellen).
- Anzeigen, in denen eine Person (visuell oder mündlich) vorgestellt wird, die derzeit und regelmäßig Nachrichten/aktuelle Themen im Fernsehen präsentiert.
- Werbung, einschließlich Auszügen aus Fernsehübertragungen von parlamentarischen Verhandlungen.
5.2 Inakzeptable Produkte, Dienstleistungen und Angebote:
Im Rahmen unserer Verpflichtung, ein Kundenerlebnis von höchster Qualität zu bieten, ist es unser Grundsatz, Videoanzeigen zu verbieten, die den Verkauf oder die Nutzung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen fördern. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Folgendes:
- Alkoholmarken/-hersteller/-getränke (USA)
- Partnervermittlungsdienste für Erwachsene, Sexdating- oder Dating-Websites
- Partner- und Prämienprogramme
- Initial Coin Offerings
- Drogenutensilien oder Produkte, um Drogentests zu überlisten
- Feuerwerk
- Illegale und legalisierte Drogen wie Cannabis (einschließlich stationärer Geschäfte)
- Katalogehen
- Ausschreibungen für medizinische Forschung
- Mitteilungen im Zusammenhang mit politischen Parteien und/oder themenbezogenen Nachrichten
- Pornografie, Escortservices (einschließlich Prostitution und sexueller Massagen), Produkte, die behaupten, Sex zu verbessern, und Inhalte für Erwachsene / sexuelle Inhalte
- Premium-Pay-per-Call-Dienste, z. B. 900er-Nummern in den USA und 087- und 09-Nummern im Vereinigten Königreich
- Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die die Verletzung des geistigen Eigentums oder der Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, fördern oder ermöglichen
- Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die illegale oder gefährliche Aktivitäten fördern, einschließlich Hacking oder Umgehung von Strafverfolgungsbehörden
- Hellseher und verwandte Angebote (einschließlich Astrologie und Horoskope)
- Red Band Trailer und Video-Inhalte mit der Bewertung NC17 und AO (18 in Deutschland und dem Vereinigten Königreich)
- Religiöse, ideologische oder geistliche Dienste
- Produkte zur Steigerung des sexuellen Wohlbefindens
- Schockhalsbänder und Quetsch- oder Choke-Halsbänder
- Kurzfristige, hochverzinsliche Darlehen (z. B. „Zahltagkreditgeber“)
- Tabak oder tabakbezogene Produkte, einschließlich E-Zigaretten und Nikotinbeutel
- Dienstleistungen und Geräte für die Besonnung mit UV-Strahlung
- Waffen, Schusswaffen, Munition und zugehörige Teile oder Zubehör
- Kerzen mit bleihaltigen Dochten
- Brennbare Kerzenhalter
- Diethylhexylphthalat (DEHP) in von Kindern verwendeten Kunststoffartikeln
- Anzündbare Footbag-Bälle und ähnliche Artikel
- Gasmasken mit Asbest-Atemgeräten
- Glucomannan in Tablettenform
- Mini-Geleebecher mit Konjak
- Neuartige Zigarettenanzünder
- Neuartige Zigaretten
- Pools und Whirlpools mit unsicheren Konstruktionsmerkmalen
- Himmelslaternen
- Kleine Hochleistungsmagnete
- Rauchfreie Tabakprodukte
- Getönte Scheinwerferabdeckungen
- Zungenstecker ohne Löcher
- Zahnpasta, die Diethylenglykol enthält
- Spielzeug, das Perlen enthält
- Nicht ausgewiesene Messer oder Schneidwerkzeuge in Schreibwarensets
- Yo-Yo-Wasserbälle.
- Wettsysteme/Produkte, die das Gewinnen von Glücksspielen ermöglichen sollen
- Produkte, die auf der Liste für schädliche Medien und Telemedien in Deutschland aufgelistet sind
- Wettsysteme/Produkte, die das Gewinnen von Glücksspielen ermöglichen sollen
- Produkte, die auf der Liste für schädliche Medien und Telemedien in Deutschland aufgelistet sind
- Gesundheitszentren oder Werbeanzeigen, die zur Anwendung von Gesundheitsverfahren auffordern
- Medizinische Produkte
- Atemtestgeräte
- Wettsysteme/Produkte, die das Gewinnen von Glücksspielen ermöglichen sollen
6.0 Eingeschränkte Inhalte, Produkte und Dienstleistungen
Bei der Erstellung von Amazon Ads-Richtlinien berücksichtigen wir branchenspezifische bewährte Methoden, lokale Gesetze und Vorschriften, Produktfunktionen und Geschäftsziele, die für Amazon spezifisch sind, und Genehmigungen basierend auf einer Einzelfallprüfung.
6.1 Alkohol
Diese Richtlinie gilt nicht für Inhalte mit Alkoholbezug in Anzeigen für nicht alkoholische Produkte (z. B. Filmtrailer mit Schauspielern, die Alkohol konsumieren). Sie gilt für Anzeigen für den Verkauf von alkoholischen Getränken (Bier, Wein und Spirituosen) und Kampagnen zum Markenaufbau für Alkoholunternehmen (Kampagnen von Alkoholunternehmen, die nicht den Verkauf von alkoholischen Getränken bewerben, zum Beispiel Merchandise oder Sponsoring). Gemäß unserer Richtlinie für verbotene Inhalte sind Anzeigeninhalte, die übermäßigen Alkoholkonsum fördern, glorifizieren oder darstellen, verboten.
Anzeigen für Alkohol dürfen nur in den folgenden Ländern geschaltet werden: Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Spanien und Vereinigtes Königreich. In allen anderen Ländern, in denen Werbeanzeigen für Alkohol verboten sind, erlauben wir nur Anzeigen für den Verkauf von Produkten mit Alkoholbezug, bei denen der Werbetreibende keine Alkoholmarke ist. So wäre beispielsweise eine Anzeige für einen Bierspender einer Marke zulässig, die keine Alkoholmarke ist.
In den Ländern, in denen Anzeigen für Alkohol zulässig sind, gelten zusätzlich zu den unten aufgeführten Anforderungen für die Platzierung und lokalen Anforderungen die folgenden allgemeinen Regeln.
In Werbeanzeigen für Alkohol muss der verantwortungsvolle Konsum von alkoholischen Getränken propagiert werden.
Werbeanzeigen für Alkohol sind nicht erlaubt für:
- Sie dürfen nicht direkt an Minderjährige gerichtet sein oder Inhalte enthalten, die Minderjährige ansprechen sollen.
- Sie dürfen keine Verbindung zwischen dem Konsum von Alkohol und Kraftfahrzeugen oder dem Führen von Fahrzeugen herstellen.
- Sie dürfen nicht den Verzicht auf alkoholische Getränke kritisieren.
- Menschen verantwortungslos zum Trinken anregen (z. B. indem Sie das Trinken als Herausforderung darstellen oder es mit mutigerem/gewagtem Verhalten in Verbindung bringen).
- Sie dürfen keinen übermäßigen Alkoholkonsum fördern.
- Sie dürfen keine therapeutische Wirkung oder andere Vorteile durch den Konsum von Alkohol suggerieren (z. B. dass Alkohol die Leistung verbessert, zum Erfolg beiträgt oder Probleme löst).
- Sie dürfen nicht suggerieren, dass regelmäßiger Alkoholkonsum für sich alleine zulässig ist
- Sie dürfen nicht den Alkoholgehalt der Getränke in den Mittelpunkt stellen.
- Sie dürfen nicht auf Amazon Family oder Prime Students ausgerichtet sein.
- Zum Schutz von Familienzielgruppen werden außerdem Dayparting und das Nichtschalten von Anzeigen auf der Grundlage landesspezifischer Vorschriften angewandt.
Werbeanzeigen für Alkohol sind nur in den unten aufgeführten Ländern zulässig und unterliegen den Anforderungen der entsprechenden Richtlinien. In Australien, Kanada, Mexiko und Europa müssen Anzeigen für den Verkauf von Alkohol durch einen Link-In mit Amazon verknüpft sein.
- Werbeanzeigen für Alkohol müssen auf einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum verweisen, um zulässig zu sein.
- Werbeanzeigen für alkoholische Getränke dürfen Minderjährige nicht direkt ansprechen oder sie beim Trinken zeigen.
- Werbeanzeigen für Alkohol mit Verweisen auf Sport, beispielsweise durch das Zeigen von Profifußballern oder Zuschauern eines Spiels von Profisportlern, müssen von Amazon Ads vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen diese Anzeigen Folgendes nicht:
- Personen zeigen, die während des Sports alkoholische Produkte trinken, oder andeuten, dass Sportler Alkohol konsumiert haben.
- Es darf nicht suggeriert werden, dass Alkohol die sportliche Leistung verbessert.
- Alkohol darf nicht als Voraussetzung für den Spaß am Sport dargestellt werden.
- Werbeanzeigen für Bier müssen folgende Warnhinweise enthalten, um zulässig zu sein: „Bier drink je met verstand“ (auf Niederländisch) oder „Une bière se déguste avec sagesse“ (auf Französisch).
- Werbeanzeigen für alle anderen alkoholischen Getränke müssen folgende Warnhinweise auf Niederländisch enthalten, um zulässig zu sein: „Ons vakmanschap drink je met verstand“ (auf Niederländisch) bzw. „Notre savoir faire se déguste avec sagesse“ (auf Französisch).
- Models in Werbeanzeigen für Alkohol, die den Anschein erwecken, jünger als 25 Jahre zu sein, sind verboten.
- Werbeanzeigen für Alkohol dürfen Alkohol nicht mit sportlichen oder beruflichen Aktivitäten in Verbindung bringen.
- Werbeanzeigen für Alkohol müssen am Ende des Videos einen der folgenden Warnhinweise in Großbuchstaben enthalten:
- BEBA COM MODERAÇÃO („In Maßen konsumieren“)
- A VENDA E O CONSUMO DE BEBIDA ALCOÓLICA SÃO PROIBIDOS PARA MENORES („Der Kauf und Konsum alkoholischer Getränke ist für Minderjährige verboten“)
- ESTE PRODUTO É DESTINADO A ADULTOS („Dieses Produkt ist für Erwachsene bestimmt“)
- EVITE O CONSUMO EXCESSIVO DE ÁLCOOL („Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum“)
- NÃO EXAGERE NO CONSUMO („Nehmen Sie keine übermäßigen Mengen zu sich”)
- QUEM BEBE MENOS, SE DIVERTE MAIS („Wer weniger trinkt, hat mehr Spaß“)
- SE FOR DIRIGIR NÃO BEBA („Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie Auto fahren”)
- SERVIR BEBIDA ALCOÓLICA A MENOR DE 18 É CRIME („Der Ausschank alkoholischer Getränke an Minderjährige unter 18 Jahren stellt eine Straftat dar“)
- Werbeanzeigen für Bier müssen entweder eine der oben genannten oder der unten aufgeführten Warnungen enthalten:
- CERVEJA É BEBIDA ALCOÓLICA. VENDA E CONSUMO PROIBIDOS PARA MENORES („Bier ist ein alkoholisches Getränk. Der Kauf und Konsum ist für Minderjährige verboten“)
- SERVIR CERVEJA A MENOR DE 18 É CRIME („Das Servieren von Bier an Minderjährige unter 18 Jahren stellt eine Straftat dar“)
- Werbeanzeigen für alkoholfreies Bier müssen keinen Warnhinweis enthalten, sofern sie sich nicht auf die Marke, den Slogan oder den Werbespruch des alkoholhaltigen Getränks beziehen.
- Werbeanzeigen für Bier müssen entweder eine der oben genannten oder der unten aufgeführten Warnungen enthalten:
- CERVEJA É BEBIDA ALCOÓLICA. VENDA E CONSUMO PROIBIDOS PARA MENORES („Bier ist ein alkoholisches Getränk. Der Kauf und Konsum ist für Minderjährige verboten“)
- SERVIR CERVEJA A MENOR DE 18 É CRIME („Das Servieren von Bier an Minderjährige unter 18 Jahren stellt eine Straftat dar“)
- Video-Anzeigen für Alkohol müssen einen der oben aufgeführten Haftungsausschlüsse enthalten, und zwar sowohl in gesprochener Form als auch als Text am Ende jeder Anzeige.
- Werbeanzeigen für alkoholfreies Bier müssen keinen Warnhinweis enthalten, sofern sie sich nicht auf die Marke, den Slogan oder den Werbespruch des alkoholhaltigen Getränks beziehen.
- Anzeigen dürfen keine Bilder oder Hinweise enthalten, die das Schlucken des Produkts, Aggressivität, Waffengebrauch und Veränderungen des emotionalen Gleichgewichts darstellen oder nahelegen.
- Die Häufigkeit der Schaltung muss auf dreimal in 24 Stunden (3 x 24) begrenzt sein.
- Werbeanzeigen für alkoholische Produkte, die nicht übersprungen werden dürfen, sind verboten (gilt für alle Produkte, die Alkohol enthalten, unabhängig vom Alkoholgehalt).
- Werbeanzeigen für alkoholische Getränke dürfen Minderjährige nicht direkt ansprechen oder sie beim Trinken zeigen.
- Werbeanzeigen für Alkohol mit Verweisen auf Sport, beispielsweise durch das Zeigen von Profifußballern oder Zuschauern eines Spiels von Profisportlern, müssen von Amazon Ads vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen diese Anzeigen Folgendes nicht:
- Personen zeigen, die während des Sports alkoholische Produkte trinken, oder andeuten, dass Sportler Alkohol konsumiert haben.
- Es darf nicht suggeriert werden, dass Alkohol die sportliche Leistung verbessert.
- Alkohol darf nicht als Voraussetzung für den Spaß am Sport dargestellt werden.
- Anzeigen müssen einen Warnhinweis enthalten, der den Branchenbestimmungen und -richtlinien für den Konsum von Alkohol entspricht, zum Beispiel: „Trinken Sie nicht, wenn Sie minderjährig sind oder Auto fahren. Genießen Sie eine moderate Menge Alkohol. Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie schwanger sind oder stillen. Recyceln Sie die Dose nach dem Trinken.“
- Die Werbung für hochprozentigen Alkohol auf der Startseite ist auf Bier, Cocktails, Shochu, Sake, Pflaumenwein, Wein, Brandy und Whiskey beschränkt. Anzeigen dürfen Folgendes nicht zeigen:
- Eine Person, die Brandy/Whiskey herunterkippt.
- Große Flaschen oder andere Trinkbehältnisse.
- Werbeanzeigen müssen den Hinweis „Bevi responsabilmente“ („Verantwortungsbewusst konsumieren“) enthalten.
- Werbeanzeigen für Alkohol mit Verweisen auf Sport, beispielsweise durch das Zeigen von Profifußballern oder Zuschauern eines Spiels von Profisportlern, müssen von Amazon Ads vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen diese Anzeigen Folgendes nicht:
- Personen zeigen, die alkoholische Produkte beim Sport trinken.
- Es darf nicht suggeriert werden, dass Alkohol die sportliche Leistung verbessert.
- Alkohol darf nicht als Voraussetzung für den Spaß am Sport dargestellt werden.
- Die folgenden Regeln gelten für Produkte mit einem Alkoholgehalt von +1,2 %:
- Anzeigen dürfen Folgendes nicht:
- Den Konsum von Alkohol mit guter körperlicher Leistungsfähigkeit oder guter Fahrweise verknüpfen
- Den Eindruck erwecken, dass Alkoholkonsum zum sozialen oder sexuellen Erfolg beiträgt
- Den Eindruck erwecken, dass Alkohol stimulierende oder beruhigende Eigenschaften hat oder zur Lösung psychischer Konflikte beiträgt
- Dayparting:
- Werbeanzeigen dürfen nicht innerhalb von Inhalten/Programmen, die sich an Minderjährige richten, und in den 15 Minuten vor und nach ihrer Ausstrahlung ausgestrahlt werden
- Werbeanzeigen für Spirituosen (über +21 % Alkoholgehalt) sind zwischen 16 und 19 Uhr verboten
- Werbeanzeigen für Alkohol müssen den niederländischen Werbekodex für alkoholische Getränke (Reclamecode voor alcoholhoudende dranken) einhalten.
- Die Warnung „no 18, no alcohol“ (Kein Alkohol unter 18) muss in allen Anzeigen für alkoholische Getränke enthalten sein, mit Ausnahme von Banner-Anzeigen, die kleiner als 120 Pixel breit und 60 Pixel hoch sind.
- Werbeanzeigen müssen eine der folgenden Offenlegungen enthalten: „Evite el exceso“ (Maßvoller Konsum), „Conocer es no excederse“ (Höchstmengen beachten) oder „Todo con medida“ (In Maßen konsumieren).
- Anzeigen müssen vor dem COFEPRIS eine Genehmigung erhalten und die Genehmigungsnummer enthalten.
- Anzeigen müssen Sicherheitshinweise (Gesundheitswarnungen) zur Gefahr, die der Konsum von Bier für die Gesundheit des Verbrauchers darstellen kann, enthalten (z. B. dass es gesundheitliche Probleme verursachen kann).
- Anzeigen dürfen keine Zertifizierungen oder Legenden enthalten, die auf eine Anerkennung durch Berufsverbände oder Verbände schließen lassen.
- Haftungsausschluss: Anzeigen müssen die Angabe „Disfruta de un consumo responsable“ („Verantwortungsbewusst konsumieren“) enthalten.
- Werbeanzeigen für Alkohol mit Verweisen auf Sport, beispielsweise durch das Zeigen von Profifußballern oder Zuschauern eines Spiels von Profisportlern, müssen von Amazon Ads vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen diese Anzeigen Folgendes nicht:
- Personen zeigen, die alkoholische Produkte beim Sport trinken.
- Alkohol darf nicht als Voraussetzung für den Spaß am Sport dargestellt werden.
- Anzeigen dürfen Folgendes nicht:
- den Eindruck erwecken, dass Alkoholkonsum zum sozialen oder sexuellen Erfolg oder zum persönlichen, familiären, sozialen, sportlichen oder beruflichen Erfolg beiträgt.
- Ein negatives Bild von Abstinenz oder Nüchternheit darstellen.
- Darstellung von Alkohol als Voraussetzung für den Spaß am Sport.
- Werbeanzeigen für Alkohol müssen eine Werbebotschaft enthalten, die für moderaten und risikoarmen Alkoholkonsum wirbt.
- Dayparting:
- 20 % oder weniger Alkoholgehalt: Werbeanzeigen können nur zwischen 22:30 Uhr und 5:00 Uhr geschaltet werden.
- Mehr als 20 % Alkoholgehalt: Werbeanzeigen dürfen nur zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr geschaltet werden.
- Haftungsausschluss: Werbeanzeigen müssen den Hinweis „For the facts about alcohol visit www.drinkaware.co.uk“ („Fakten zum Thema Alkohol finden Sie auf www.drinkaware.co.uk.“) oder „Drinkaware.co.uk for the facts.“ („Fakten auf www.drinkaware.co.uk.“) sowie (falls relevant) Warnungen vor den Gefahren von Alkohol und Autofahren enthalten.
- Personen, die jünger als 25 sind (oder zu sein scheinen), können in Werbeanzeigen keine bedeutende Rolle spielen oder beim Trinken gesehen werden.
- Werbeanzeigen für Alkohol mit Verweisen auf Sport, beispielsweise durch das Zeigen von Profifußballern oder Zuschauern eines Spiels von Profisportlern, müssen von Amazon Ads vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen diese Anzeigen Folgendes nicht:
- Personen zeigen, die während des Sports alkoholische Produkte trinken, oder andeuten, dass Sportler Alkohol konsumiert haben.
- Es darf nicht suggeriert werden, dass Alkohol die sportliche Leistung verbessert.
- Alkohol darf nicht als Voraussetzung für den Spaß am Sport dargestellt werden.
- Zielgruppen-Anforderungen:
- Anzeigen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von 1,2 % oder mehr dürfen nicht neben Sendungen beworben werden, die für Zielgruppen unter 18 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen.
- Anzeigen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1,2 % dürfen nicht neben Sendungen beworben werden, die für Zielgruppen unter 16 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen.
- Programme mit einer Zielgruppe, bei der mehr als 25 % unter 18 Jahre alt sind, dürfen keine Werbung mit Alkohol enthalten (einschließlich Werbeanzeigen für alkoholische Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt).
6.2 Automobil
Alle Angebote müssen korrekt und relevant sein und angeben, ob Bedingungen oder Einschränkungen gelten, wenn die Werbeanzeige Folgendes bewirbt:
- Leistungen nach Verkauf wie Service, Ausstattung, Reparaturen oder Wartung
- Bekanntheit von Marken oder Händlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerbestände, Standort, Geschäftszeiten
- Business-to-Business-Angebote
- Verkaufsangebote einschließlich Leasing- oder Finanzierungsangeboten, Tarifen und Startpreisen
Werbekampagnen für lokale Unternehmen und Händler müssen auf den Standort, den sie bedienen, geografisch ausgerichtet sein.
Inhalte, die gegen allgemeine Community-Standards verstoßen, auch in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, z. B. unsichere Fahrpraktiken. Darstellungen von Geländefahrzeugen, die auf unsichere Weise gefahren werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) mit überhöhten oder gefährlichen Geschwindigkeiten.
Darüber hinaus unterliegen Werbeanzeigen speziell für Kraftfahrzeuge den folgenden (aber freiwilligen) Best-Practice-Anforderungen:
- Inhalte, die den Unterweisungen zur Straßenverkehrssicherheit widersprechen oder die Bemühungen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit untergraben.
- Inhalte, die gefährliches, illegales, aggressives oder rücksichtsloses Fahren darstellen, fördern oder billigen.
- Hinweise auf die Geschwindigkeits- oder Beschleunigungsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs (z. B. „0–100 km/h in 6,5 Sekunden“) auf öffentlichen Straßen, auf denen das Fahren (und der Hinweis auf diese Merkmale) auf eine unsichere Fahrweise hindeutet.
- Andeutungen, dass Kraftfahrzeuge, die in einem geschlossenen Gelände abgebildet sind (z. B. Motorsport / simulierter Motorsport oder ähnliche Fahrzeugtest- oder Erprobungstätigkeiten), mit der normalen Nutzung auf der Straße in Verbindung gebracht werden.
- Hinweis: Wenn ein geschlossenes Gelände abgebildet ist, muss diese Tatsache in der Anzeige eindeutig entsprechend gekennzeichnet sein.
Die Offenlegung von Performance-Daten, die für die Mehrheit der Verbraucher untypischen Nutzungsbedingungen entsprechen, ist nicht zulässig, sofern diese Bedingungen nicht eindeutig spezifiziert sind.
Die Werbung darf keine Anregung zur Nutzung eines Fahrzeugs enthalten, die die persönliche Sicherheit des Benutzers und Dritter gefährden könnte, wie z. B. nicht zugelassenes Überholen auf Straßen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtbenutzung von Sicherheitszubehör, Missachtung von Schildern, Missachtung von Fußgängern und Verkehrsregeln im Allgemeinen.
Werbung, die Nutzer dazu verleitet, die Regeln der Ruhe und der Hygiene auf öffentlichen Straßen sowie den Respekt vor natürlichen und ökologischen Ressourcen auf Reisen zu missachten, ist nicht erlaubt.
Werbeanzeigen müssen die folgenden Informationen enthalten:
- Die Grafik mit der Kohlendioxid-Emissionsklasse.
- Der Hashtag #SeDéplacerMoinsPolluer („#LowerPollutionMovement“)
- Eine der folgenden drei Botschaften:
- „Geben Sie bei Kurzreisen dem Gehen oder Radfahren den Vorzug“ (FR: «Pour les trajets courts, privilégiez la marche ou le vélo»)
- „Denken Sie an Fahrgemeinschaften“ (FR: «Pensez à covoiturer»)
- „Nehmen Sie jeden Tag öffentliche Verkehrsmittel“ (FR: «Au quotidien, prenez les transports en commun»)
Pkw-Anzeigen, die Aussagen über Neuwagen enthalten, müssen die folgenden Informationen zum Kraftstoff-/Stromverbrauch und zu den CO2-Emissionen enthalten:
- Kombinierter Energieverbrauch:
- Bei Kraftstoffverbrauch (l/100 km)
- Bei Erdgas- und Biogasbetrieb (kg/100 km)
- Für Plug-in-Hybrid (kWh/100 km plus l/100 km) und den kombinierten Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (l/100 km)
- Bei elektrischem Antrieb (kWh/100 km)
- Für Kraftstoffzellen mit Wasserstoff (kg/100 km)
- Kombinierter Wert für CO2-Emissionen (g/km)
- Die CO2-Effizienzklasse, mindestens in der gleichen Schriftgröße wie die Informationen über den Verbrauch/die CO2-Emissionen („A–G-Bewertung“).
Die Informationen müssen leicht zu lesen und zu verstehen sein und dürfen nicht weniger hervortreten als der Hauptteil der Werbebotschaft.
Es gelten die folgenden Ausnahmen für die Angabe von WLTP-Werten:
- falls WLTP-Werte noch nicht verfügbar sind,
- für reine Markenwerbung ohne Bezug auf ein bestimmtes Automodell.
Werbeanzeigen für Fahrzeuge müssen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in italienischer Sprache enthalten. Diese Information ist oft in einer Fußnote enthalten. Beispiel:
- IT: „Valori Massimi Ciclo Combinato NEDC-BT: Consumi 5,8l/100 KM; Emissioni CO2 138g/KM.“” (DEU: „NEDC-BT Höchstwerte für kombinierte Zyklen: Kraftstoffverbrauch 5,8 l/100 KM; CO2-Emissionen 138 g/km.“)
Vergleichende Behauptungen und Behauptungen der Superlative in Automobilanzeigen erfordern keine Begründung, wenn auf der Hersteller- oder Händlerseite dieselbe Behauptung vorliegt. Diese Behauptungen können sich auf die Fahrzeugleistung, die Fahrzeugspezifikationen, die Garantie oder eine Finanzdienstleistung beziehen.
Angaben zur Geschwindigkeit oder Beschleunigung können nicht die Hauptbotschaft einer Werbeanzeige sein (diese Funktionen können jedoch als allgemeine Information erwähnt werden). Sicherheitsangaben dürfen nicht übertrieben werden.
6.3 Wohltätigkeitsorganisationen
Unsere Anforderungen an Wohltätigkeitsorganisationen und andere gemeinnützige Organisationen sollen ein positives und einladendes Streaming-Erlebnis bewahren, indem Werbeanzeigen eingeschränkt werden, die sich für politische oder kontroverse Themen einsetzen. Alle Wohltätigkeitsorganisationen müssen nach lokalen Regeln und Vorschriften zugelassen sein, z. B. 501(c)(3)-Organisation in den USA.
Damit das Kundenerlebnis positiv bleibt, sollten sich Videoanzeigen auf das positive Ergebnis der Spende konzentrieren, ohne auf das emotionale Schuldgefühl der Kunden, spenden zu müssen, anzuspielen.
Alle Anzeigen müssen Inhalte mit der Einstufung NR, TV-Y, TV-Y7 und G entfernen. Inhalte, die Menschen oder Tiere in Not zeigen oder sich auf sensible Kategorien beziehen (psychische Erkrankungen, Sucht, Missbrauch usw.), dürfen nur auf Inhalten für Erwachsene laufen. Inhalte, die Gewalt gegen eine Person oder ein Tier zeigen, sind niemals erlaubt.
Wenn ein Werbetreibender eine Wohltätigkeitsaktion durchführt, die mit einer Wohltätigkeitsorganisation verknüpft ist (z. B. indem er einen Prozentsatz des Gewinns spendet), muss die Wohltätigkeitsorganisation / der Zweck in der Werbeanzeige genannt werden.
6.4 Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen
Um zulässig zu sein, müssen Videoanzeigen für Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen Folgendes:
- Sie müssen angeben, dass offizielle Regeln gelten, indem Sie eine Offenlegung einschließen, in der angegeben wird, dass „AGB gelten“ oder ähnliches.
- Sie müssen Informationen darüber angeben, wie Kunden auf vollständige Regeln zugreifen können.
- Sie müssen geeignete Angaben hinzufügen, die nach allen geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind.
- Beschreiben Sie die Teilnahmebedingungen, das Spieldesign und die Preise genau und transparent.
- Sie müssen mindestens bestätigen, dass „KEIN KAUF ERFORDERLICH“ ist, und in einigen Fällen ist ein Hinweis auf die alternative Art der Eingabe erforderlich.
- Sie dürfen die Gewinnchancen nicht falsch darstellen (z. B. darf das Video nicht anzeigen oder implizieren, dass jeder gewinnt). In diesem Fall sollte die Werbeanzeige lauten: „Durch Ihre Teilnahme können Sie eine Reise gewinnen“, was korrekt ausdrückt, dass die Kunden eine Chance haben zu gewinnen, und nicht, dass sie sicher gewinnen werden.
Um zulässig zu sein, dürfen Videoanzeigen für Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen Folgendes nicht:
- Gewinnchancen nicht falsch darstellen (z. B. darf das Video nicht anzeigen oder implizieren, dass jeder gewinnt). In diesem Fall sollte die Werbeanzeige lauten: „Durch Ihre Teilnahme können Sie eine Reise gewinnen“, was korrekt ausdrückt, dass die Kunden eine Chance haben zu gewinnen, und nicht, dass sie sicher gewinnen werden.
Die Teilnahmegebühr darf 0,50 EUR nicht überschreiten.
Der Werbetreibende muss die Genehmigung einer staatlichen Stelle einholen, um Anzeigen für Wettbewerbe und Gewinnspiele zu schalten.
Preise wie Bargeld, Medikamente, Waffen, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, alkoholische Getränke, Tabak/Zigarren/Zigaretten und ähnliche Produkte sind verboten.
Anzeigen für Wettbewerbe/Gewinnspiele/Verlosungen, an denen kostenlos teilgenommen werden kann, sind zulässig. Bitte wenden Sie sich an Amazon, um eine Genehmigung zu erhalten, wenn für den beworbenen Wettbewerb / das Gewinnspiel / die Verlosung eine Teilnahmegebühr erforderlich ist.
6.5 Dating
Wir erlauben keine Werbeanzeigen für Dienstleistungen, die für „Verabredungen“ oder sexuelle Dates/Partner werben.
Anzeigen dürfen Folgendes nicht:
- Verführerische oder sexuelle Körperhaltungen oder Gesichtsausdrücke zeigen
- Verabredungen, One-Night-Stands oder ähnliche Ausdrücke erwähnen oder sich auf solche beziehen
- Sexuelle Anspielungen enthalten (Text und/oder Bild)
- Sich ausschließlich mit Einsamkeit befassen oder darauf hindeuten, dass Menschen ohne Partner unzulänglich sind
Darüber hinaus blockieren wir Werbeanzeigen bei als TV-Y, G und TV-Y7 eingestuften Inhalten, um Familienzielgruppen zu schützen
- Dating-Anzeigen dürfen nicht direkt von Programmen aus zugänglich sein, die für Zielgruppen unter 18 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen.
- Werbeanzeigen dürfen sich nicht ausschließlich mit Einsamkeit befassen oder darauf hindeuten, dass Menschen ohne Partner unzulänglich sind.
Die Anzeigen müssen eindeutige Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die zu beachten sind, wenn man Menschen über Partnervermittlungen trifft (nur linear).
- Dating-Anzeigen dürfen nicht direkt von Programmen aus zugänglich sein, die für Zielgruppen unter 18 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen.
- Die Anzeigen müssen Empfehlungen zu Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die bei Begegnungen mit Personen zu treffen sind
Die Anzeigen müssen eindeutige Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die zu beachten sind, wenn man Menschen über Partnervermittlungen trifft (nur linear).
6.6 Unterhaltung
Wir stimmen mit den lokalen Branchenvorschriften und -standards überein, um Unterhaltungsanzeigen Inhalten zuzuordnen. Unsere Richtlinien für Unterhaltungs-Trailer variieren je nach Bewertung und Platzierung (weitere Informationen finden Sie in den Tabellen unten). Wir nutzen Content-Nähe, um erwachsene Inhalte mit den Erwartungen der Kunden an die Werbung in Einklang zu bringen – wir platzieren Filmtrailer mit R-Rating in erwachsenen Filmen und Serien.
Alle Werbungen für Filme und Videospiele muss die Angaben zur Altersfreigabe enthalten, wenn der Titel ab 12 Jahren freigegeben ist (außer CA).
Einige Trailer werden getrennt vom Film bewertet, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Diese Instanzen enthalten die Sprache „Die folgende Vorschau wurde für alle Zuschauer freigegeben“ und ein grünes Band. Diese Trailer können neben allen Inhalten laufen, solange sie unseren Richtlinien für Unterhaltungsinhalte entsprechen. Wenn eine Werbeanzeige für mehrere Titel wirbt, müssen die Werberichtlinien für die höchste Bewertung durchgesetzt werden. Werbung für NC17-Filme ist auch dann verboten, wenn die Anzeige einen Green-Band-Trailer enthält. Wenn der Film noch nicht bewertet wurde, muss die Startseite den Hinweis „Dieser Film ist noch nicht bewertet“ in einem Kasten anstelle des vollständigen Inhaltsblocks enthalten. Die Bezeichnung „Nicht bewertet“ muss lesbar sein und mindestens vier (4) Sekunden lang auf dem Bildschirm bleiben.
Werbemittel ohne Altersfreigabe dürfen G-, PG-, TV-Y-, TV-7-, PG-13- und TV-14-Inhalte, einschließlich NR, nicht ausrichten. Wenn der Film oder die Serie bewertet ist, aber nicht der Trailer, sollte die Bewertung der Serie / des Films für die Platzierung verwendet werden – eine TV-14-Serie würde den unten aufgeführten TV-14-Anforderungen entsprechen.
- Werbeanzeigen, die für Kinder unter 16 Jahren ungeeignet ist, dürfen zwischen 6 und 22 Uhr nicht übertragen werden.
- Werbeanzeigen, die nicht für Kinder unter 18 Jahren geeignet sind, können zwischen 6 Uhr und 23 Uhr nicht übertragen werden.
Werbeanzeigen dürfen Folgendes nicht:
- Zu Gewalt ermutigen.
- Förderung von Stereotypen in Bezug auf Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung.
- Werbung für Bodybuilding, ästhetische Medizin, Ablehnung des Selbstbildes, Gewichtsverlust, ästhetische Chirurgie oder Behandlungen.
- Den Eindruck erwecken, dass das persönliche Image zu sozialer Ablehnung oder Erfolg führen kann.
Werbung für Filme mit einer Altersfreigabe von 18 oder 15 Jahren und Computer-/Konsolenspiele mit einer Altersfreigabe von 18+, 16+ oder 15+ dürfen nicht direkt von Programmen aus zugänglich sein, die für Kinder in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder geeignet sind, sie besonders anzusprechen.
Film:
Inhaltsbeschränkungen | PG13, TV-14, TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | Gesperrt | |
---|---|---|---|---|
US-Bewertung (MPAA) | G PG | PG-13 | R | NC-17 |
Kanada (CMRS) | G PG | 14A (oder 13+ in Quebec) | 18A und R (oder 16+ in Quebec) | A (oder 18+ in Quebec) |
Australien (ACB) | G PG | M MA-15+ R-18+ | X18+ | |
Deutschland (FSK) | 0 6 | 12 | 16 18 | |
UK (BBFC) | U PG | 12A/12 | 15 18 | |
Frankreich (MC&C) | U 10 | 12 | 16 18 | |
Spanien (ICAA) | APTA 7 | 12 | 16 18 | |
Indien (CBFB) | U | U/A | A | |
Italien (MIBAC) | T | VM-14 | VM-18 | |
Japan (ERIN) | G | PG-12 | R-15+ R-18+ | |
Mexiko (DGRTC) | A | B12 | B15 C18 |
Fernsehen:
Inhaltsbeschränkungen | PG13, TV-14, TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | |
---|---|---|---|
US-Bewertung (MPAA) | TV-Y TV-Y7 TV-G TV-PG | TV-14 | TV-MA |
Kanada (CBSC) | C C8 G PG | 14+ | 18+ |
Australien (ACB) | P C G PG | M | MA-15+ |
Deutschland (FSF) | 6:00–22:00 Uhr Nach Kanal | 22:00–6:00 Uhr | 23:00–6:00 Uhr |
UK (OFCOM) | Tagesprogramm (5:30–21:00 Uhr) | Nachtprogramm (21:00–5:30) | |
Frankreich (CSA) | Alle 10 12 | 16 | 18 |
Spanien (MEC) | 6:00–20:00 Uhr | 20:00–6:00 | |
Italien (AGCOM) | 7:00–22:30 Uhr | 22:30–7:00 Uhr | Nicht erlaubt |
Japan (ERIN) | G PG-12 | R-15+ | R-18+ |
Mexiko (DGRTC) | A B12 | B15 | C18 |
Videospiele:
Inhaltsbeschränkungen | PG13, TV-14, TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | TV-MA, R und NC-17 ausrichten; alle anderen Inhalte nicht ausrichten | Gesperrt | |
---|---|---|---|---|
US-Bewertung (ESRB) | EC E E-10+ | T | M | AO |
Kanada (ESRB) | CE E E10 | T | M | AO |
Australien (ACB) | G PG | M | MA-15+ R-18+ | X18+ |
Deutschland (USK) | 0 6 | 12 | 16 18 | |
Vereinigtes Königreich (PEGI) | U | 3 7 | 12 | 16 18 | |
Frankreich (PEGI) | 3 7 | 12 | 16 18 | |
Spanien (PEGI) | 3 7 | 12 | 16 18 | |
Italien (PEGI) | 3 7 | 12 | 16 18 | |
Japan | A | B (12) | C (15), D (17) Z (18) | |
Mexiko (ESRB) | EC E E-10+ | T | M | AO |
6.7 Finanzprodukte und -dienstleistungen
Um zugelassen zu werden, dürfen Werbetreibende nur die geografischen Standorte ansprechen, für die sie lizenziert sind und auch alle geltenden Lizenzanforderungen an jedem der Standorte erfüllen. Sofern dies nach lokalen Gesetzen/Vorschriften erforderlich ist, müssen Anzeigen die Kunden angemessen über die mit dem Produkt verbundenen Risiken oder Kosten informieren. Folgendes ist verboten:
- Initial Coin Offerings (ICO)
- Optionen mit hohem Risiko für Derivate (einschließlich, aber nicht beschränkt auf binäre Optionen und Spread Betting) und risikoreiche/spezialisierte Investitionen
- Konzepte, die schnellen Reichtum versprechen und Schneeballsysteme
- Kurzfristige, hoch verzinste Darlehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Zahltag“-Darlehen) mit einer Rückzahlungsfrist von weniger als 12 Monaten und einem effektiven Jahreszins von mehr als 50 % oder wie anderweitig nach geltendem Recht verboten.
- Werbeanzeigen müssen für die Zielgruppe leicht verständlich sein und dürfen die Unerfahrenheit der Verbraucher nicht ausnutzen. Die Grundlage für die Berechnung von Zinssätzen, Prognosen oder Hochrechnungen muss sofort ersichtlich sein.
- Die Anzeige muss deutlich machen, dass der Wert von Investitionen variabel ist und, sofern nicht garantiert, sowohl steigen als auch fallen kann, und dass die Performance in der Vergangenheit keine Garantie für die zukünftige Performance darstellt.
- Die Anzeigen müssen alle Bedingungen der anwendbaren Konditionen (z. B. Begrenzung, Kosten, Strafen oder Gebühren und Rücktrittsbedingungen) angeben.
6.7.1 Banken und Investitionen
Werbeanzeigen für Kreditdienstleistungen dürfen Kunden nicht dazu ermutigen, Kredite oder Darlehen aufzunehmen, um online einzukaufen.
- Werbetreibende, die gesetzlich zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet sind, müssen in ihren Anzeigen darauf hinweisen, dass ein Prospekt veröffentlicht wurde oder zur Veröffentlichung ansteht
- Anzeigen für Finanz-/Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und fremdverwaltete Investmentgesellschaften, die Informationen enthalten, die als Fehlverhalten angesehen werden, sind verboten
- Anzeigen, die zu falschen Vorstellungen über Bankgeschäfte führen können, die das Bankgewerbe beeinträchtigen oder eine Verringerung der Spartätigkeit suggerieren, sind verboten
- Anzeigen für öffentlich angebotene Vermögensanlagen müssen die folgenden Informationen enthalten:
- Einen Verweis auf den Verkaufsprospekt und dessen Veröffentlichung
- Die folgende Warnung, deutlich sichtbar: „Der Erwerb dieser Anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des investierten Vermögens führen.“
- Anzeigen, die auf nicht garantierte Renditen hinweisen, müssen den Hinweis „Die versprochene Rendite ist nicht garantiert und kann niedriger ausfallen“ enthalten
- Anzeigen dürfen keine Verweise auf die Befugnis der Bundesbehörde enthalten
- In Anzeigen darf der Begriff „Fonds“ oder ähnliches nicht verwendet werden, um auf den Anbieter, Emittenten oder die Investition zu verweisen
Wenn die Anzeige eine Prognose oder Schätzung zukünftiger Ergebnisse (Einkommen, Rentabilität, Bewertung oder andere) in Form eines Index oder Prozentsatzes enthält, muss die Werbung:
- die Grundlage der Prognose oder Schätzung feststellen;
- erläutern, ob geltende Steuern berücksichtigt wurden, ob im Analysezeitraum erzielte Gewinne verwendet wurden, ob steuerliche Anreize abgezogen wurden und insbesondere, ob die Prognose oder Schätzung auf früheren Ergebnissen beruhte, deren Wiederholung in der Zukunft ungewiss oder unwahrscheinlich sein könnte.
Die Anzeige muss in Bezug auf Laufzeit, Garantie, Liquidität, Rückzahlung und Kriterien für die Berechnung der Rentabilität oder anderer Vorteile, die sich aus den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen ergeben, dieselben Grundlagen und Vergleichsbedingungen erfüllen.
Die Anzeige muss den informativen und lehrreichen Inhalt der Botschaft aufwerten und Behauptungen vermeiden, die falsche Informationen enthalten oder zu Verwirrung bei den Anlegern führen könnten.
- Anzeigen müssen Informationen zu allen damit verbundenen Kosten, Gebühren, Provisionen und Entgelten enthalten.
- In den Anzeigen müssen die Performance (Gewinne, Renditen) und die Risiken ausgewogen dargestellt werden.
- Anzeigen müssen klare und perfekt lesbare und/oder hörbare Informationen zu bestimmten Risiken enthalten
- In den Anzeigen muss eindeutig angegeben werden, dass der Werbetreibende autorisiert ist. Diese Autorisierung kann nicht als Garantie vorgelegt werden.
- Die Performance in der Vergangenheit muss eindeutig als „in der Vergangenheit“ identifiziert werden und es muss angegeben werden, dass keine zukünftige Performance garantiert wird. Die Performance in der Vergangenheit wird auf Jahresbasis mit Angabe des Zeitraums, für den sie berechnet wurde, angegeben.
- In den Anzeigen muss angegeben werden, um welche Art von „Werbung“ es sich handelt (messaggio pubblicitario) und dass Informationsblätter (fogli informativi) verfügbar sind; aus ihnen muss hervorgehen, wie sie zu finden sind.
- Anzeigen für öffentliche Angebote (z. B. Verkauf von Aktien) müssen den folgenden Warnhinweis enthalten: „Lesen Sie den Prospekt, bevor Sie ihn abonnieren“, zumindest in hörbarer Form; und geben Sie an, dass ein Prospekt veröffentlicht wurde oder wird und wo er verfügbar sein wird.
- Anzeigen, die Anlagerenditen zeigen, müssen: den Bezugszeitraum für die Berechnung der Rendite angeben, das Risikoprofil wiedergeben, die anfallenden Steuern angeben und den Warnhinweis „Renditen in der Vergangenheit sind kein Hinweis auf zukünftige Renditen“ enthalten.
Anzeigen müssen Informationen zu den folgenden Punkten in mündlicher und/oder schriftlicher Form enthalten (Werbetreibende können sich dafür entscheiden, diese Informationen am Ende der Werbeanzeige für mindestens drei Sekunden auf einem statischen Bildschirm einzufügen):
- Ein Hinweis auf die Art des fraglichen Bankprodukts / der betreffenden Bankdienstleistung
- Nominaler Zinssatz
- Anfallende Bankgebühren
- Website der Bank, auf der alle relevanten Informationen zu finden sind
Andere Inhaltsregeln:
- Warnhinweise zu Risikoindikatoren müssen während der gesamten Zeit, in der Anzeigen wiedergegeben werden, auf dem Bildschirm angezeigt werden.
- Wenn sich die Werbeanzeige auf die Vorteile eines bestimmten Steuersystems bezieht, muss klargestellt werden, ob es allgemein oder nur für eine Untergruppe von Personen gilt
- Informationen zu den Kosten oder der Rentabilität in der Vergangenheit müssen ausdrücklich den Zeitraum angeben.
- Anzeigen können nicht auf eine Billigung durch die CNMV oder eine andere ES-Behörde hindeuten.
- Werbeanzeigen für Anteile an kollektiven Kapitalanlagen müssen von der FCA genehmigt werden (es sei denn, sie werden von BCAP, der britischen Aufsichtsbehörde für Fernsehwerbung, genehmigt).
- Verweise auf Zinszahlungen auf Sparguthaben sind unter diesen Bedingungen zulässig:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausstrahlung korrekt sein – Anzeigen müssen sofort geändert werden, wenn sich die Rate ändert;
- Anzeigen, die einen Zinssatz angeben, müssen: (i) den Jahresäquivalenzsatz und den vertraglichen Satz verwenden und (ii) deutlich machen, ob es sich um einen Brutto-, Netto- oder steuerfreien Satz handelt;
- Wenn Bedingungen gelten, muss die Werbeanzeige auf die Bedingungen und den Zugang zu ihnen hinweisen;
- Wenn der Zinssatz variabel ist, muss dies angegeben werden;
- Wenn die Renditen verschiedener Arten von Sparprodukten verglichen werden (z. B. eines Investmentfonds und einer Bankeinlage), muss die Anzeige die Unterschiede zwischen den Produkten erklären.
6.7.2 Kreditkarten
Kampagnen zum Erwerb von Kreditkarten müssen die Kunden klar über die geltenden Nutzungsbedingungen informieren und darüber, wie sie mehr über diese Nutzungsbedingungen erfahren können, um zulässig zu sein.
Wenn eine Anzeige die Kreditrate, die Rückzahlungsbedingungen oder andere Informationen zu den Kreditkosten enthält, muss die Werbeanzeige den effektiven Jahreszins angeben, um zulässig zu sein.
Werbeanzeigen für ungesicherte Verbraucherkredite durch Verbraucherkredite, Verbrauchervermietung, Kreditvermittlung oder damit verbundene Kreditdienstleistungen (z. B. Schuldnerberatung) unterliegen zusätzlichen Regeln für Finanzwerbung. Bitte wenden Sie sich an Amazon, um die Genehmigung dieser Kategorien zu erhalten.
6.7.3 Versicherungsprodukte
Zu den Versicherungsprodukten gehören unter anderem: Autoversicherungen, Hypothekenversicherungen, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Reiseversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen.
Auf Amazon geschaltete Werbeanzeigen müssen sich auf das positive Ergebnis von Versicherungsprodukten konzentrieren (beispielsweise „Seien Sie versichert, dass Ihr Zuhause geschützt ist“) anstelle von negativen Emotionen wie Angst (beispielsweise „Wenn Ihr Haus brennt, würden Sie alles verlieren?“).
Werbeanzeigen dürfen das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft nicht untergraben oder einen falschen Eindruck von Versicherungsdienstleistungen und Vergütungszahlungen erwecken. Werbeanzeigen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass uneingeschränkter Versicherungsschutz geboten wird, wenn Einschränkungen jeglicher Art bestehen. Für die Höchstleistungen im Rahmen der Versicherung müssen die Nutzungsbedingungen festgelegt werden.
Werbeanzeigen müssen:
- Den vollständigen Namen der Versicherungsgesellschaft angeben
- Geben Sie deutlich an, welche Art von Versicherungsvertrag angeboten wird
Werbeanzeigen müssen:
- Geben Sie den Marken- oder Firmennamen des Werbetreibenden und die Geschäftsadresse an
- Wägen Sie die Darstellung der Vorteile im Verhältnis zu den potenziellen Risiken ab
Werbeanzeigen müssen:
- Sofort als solcher erkennbar sein, indem Sie einen Haftungsausschluss hinzufügen, z. B. „Werbebotschaft für Werbezwecke“/„Werbung“ usw.)
- Fügen Sie den folgenden Haftungsausschluss in klaren Zeichen ein: „Lesen Sie den Informationssatz, bevor Sie sich anmelden“ (d. h. „Prima della sottoscrizione leggere il set informativo“)
- Den vollständigen Namen der Versicherungsgesellschaft angeben
Die Bezugnahme auf bestimmte Versicherungssummen muss alle relevanten Qualifikationsbedingungen enthalten, z. B. Alter und Geschlecht des Versicherten, Versicherungsdauer sowie Höhe und Anzahl der zu zahlenden Prämien.
6.7.4 Kreditprodukte
Zu den Kreditprodukten gehören unter anderem Eigenheimkredite, Barvorschüsse für Kreditkarten und Bildungskredite.
Wir dürfen keine Videoanzeigen für kurzfristige, hoch verzinste Darlehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Zahltag“-Darlehen) mit einer Rückzahlungsfrist von weniger als 12 Monaten und einem effektiven Jahreszins von mehr als 50 % oder wie anderweitig nach geltendem Recht verboten schalten.
Anzeigen für Verbraucherkredite können keine falschen Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeit wecken, einen Kredit zu erhalten. Anzeigen müssen anhand eines repräsentativen Beispiels die folgenden Informationen enthalten:
- Die Identität und Adresse des Werbetreibenden
- Den Nettokreditbetrag und den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag
- Den Sollzinssatz und die Angabe, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz (oder eine Kombination aus beidem) handelt, sowie Angaben zu allen Kreditkosten
- Den effektiven Jahreszins (der genauso hervorgehoben werden muss wie jeder andere Zinssatz)
- Die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags, die Höhe jeder Rate und die Gesamtzahl der Raten
- Immobilien-Verbraucherkredite: die Angabe, dass der Kredit durch eine Immobilie gesichert ist
- Immobilien-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung: einen Hinweis darauf, dass Wechselkursschwankungen den zu zahlenden Gesamtbetrag beeinflussen können
Diese Anzeigen dürfen nicht:
- darauf hinweisen, dass das Kreditgeschäft abgeschlossen werden kann, ohne die Kreditsicherungsdienste in Anspruch zu nehmen oder ohne die finanzielle Situation des Verbrauchers zu beurteilen;
- die Belastungen und Risiken, die mit der Aufnahme von Krediten oder Ratenverkäufen verbunden sind, verbergen oder das Verständnis darüber erschweren;
- den Verbraucher belästigen oder unter Druck setzen, die Lieferung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Kredits vertraglich abzuschließen, insbesondere wenn der Verbraucher älter, analphabetisch, krank oder schwer verwundbar ist oder wenn der Vertrag einen Preis beinhaltet
- die Erfüllung von Verbraucheranfragen oder die Aufnahme von Verhandlungen über den Verzicht auf Rechtsansprüche, die Zahlung von Anwaltskosten oder Gerichtskautionen bestimmen
Alle Videoanzeigen müssen den Haftungsausschluss deutlich sichtbar enthalten: „Der Kredit ist bindend und muss zurückgezahlt werden. Prüfen Sie Ihre Rückzahlungsfähigkeit, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen“.
Verbotene Inhalte:
- Anzeigen für Kredite mit einer Nachfrist von mehr als 3 Monaten (mit Ausnahme von staatlich subventionierten Krediten)
- Dauerhafte Kreditanzeigen können nicht als Steigerung der Kaufkraft dargestellt werden; und es muss angegeben werden, ob ihre Verwendung Kosten verursacht
- Werbeanzeigen, die andeuten, dass Kredite die finanzielle Situation des Kreditnehmers verbessern, Ersparnisse ersetzen oder sofort verfügbares Geld ohne finanzielle Konsequenzen gewähren.
- Anzeigen, die darauf hinweisen, dass ein Kredit gewährt werden kann, ohne die finanzielle Situation der Kreditnehmer zu beurteilen
Anzeigen für Verbraucherkredite können keine falschen Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeit wecken, einen Kredit zu erhalten. Anzeigen müssen anhand eines repräsentativen Beispiels die folgenden Informationen enthalten:
- Die Identität und Adresse des Werbetreibenden
- Den Nettokreditbetrag und den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag
- Den Sollzinssatz und die Angabe, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz (oder eine Kombination aus beidem) handelt, sowie Angaben zu allen Kreditkosten
- Den effektiven Jahreszins (der genauso hervorgehoben werden muss wie jeder andere Zinssatz)
- Die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags, die Höhe jeder Rate und die Gesamtzahl der Raten
- Immobilien-Verbraucherkredite: die Angabe, dass der Kredit durch eine Immobilie gesichert ist
- Immobilien-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung: einen Hinweis darauf, dass Wechselkursschwankungen den zu zahlenden Gesamtbetrag beeinflussen können
Anzeigen für Verbraucherkredite können keine falschen Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeit wecken, einen Kredit zu erhalten. Anzeigen müssen anhand eines repräsentativen Beispiels die folgenden Informationen enthalten:
- Die Identität und Adresse des Werbetreibenden
- Den Nettokreditbetrag und den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag
- Den Sollzinssatz und die Angabe, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz (oder eine Kombination aus beidem) handelt, sowie Angaben zu allen Kreditkosten
- Den effektiven Jahreszins (der genauso hervorgehoben werden muss wie jeder andere Zinssatz)
- Die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags, die Höhe jeder Rate und die Gesamtzahl der Raten
- Immobilien-Verbraucherkredite: die Angabe, dass der Kredit durch eine Immobilie gesichert ist
- Immobilien-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung: einen Hinweis darauf, dass Wechselkursschwankungen den zu zahlenden Gesamtbetrag beeinflussen können
Anzeigen für Verbraucherkredite können keine falschen Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeit wecken, einen Kredit zu erhalten. Anzeigen müssen anhand eines repräsentativen Beispiels die folgenden Informationen enthalten:
- Die Identität und Adresse des Werbetreibenden
- Den Nettokreditbetrag und den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag
- Den Sollzinssatz und die Angabe, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz (oder eine Kombination aus beidem) handelt, sowie Angaben zu allen Kreditkosten
- Den effektiven Jahreszins (der genauso hervorgehoben werden muss wie jeder andere Zinssatz)
- Die Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags, die Höhe jeder Rate und die Gesamtzahl der Raten
- Immobilien-Verbraucherkredite: die Angabe, dass der Kredit durch eine Immobilie gesichert ist
- Immobilien-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung: einen Hinweis darauf, dass Wechselkursschwankungen den zu zahlenden Gesamtbetrag beeinflussen können
Für die Werbung für Hypotheken und Umschuldungen gelten zusätzliche Anforderungen. Bitte wenden Sie sich zur Genehmigung an Amazon.
6.8 Jagdausrüstung, Schießausrüstung und Outdoor-Ausrüstung
Explizite oder implizite Hinweise auf die Jagd sind nicht zulässig. Anzeigen für Jagdwaffen und Waffenzubehör sind gesperrt. Jagdausrüstung ohne Waffen mit alternativen Verwendungszwecken, die auch mit der Jagd oder dem Schießen in Verbindung gebracht werden können, darf beworben werden. Direkte Hinweise auf Jagd oder Gewalt müssen jedoch vermieden werden.
6.8.1 Waffen
Die folgenden jagd- oder waffenbezogenen Produkte und Inhalte sind verboten:
- Direkte oder indirekte Hinweise auf die Jagd
- Waffenholster
- Ziele mit einem menschlichen Umriss oder dem Bild einer Person oder eines Tieres
- Waffen und Waffenzubehör
- Texte, die ein Produkt als militärisch oder polizeilich geeignet anpreisen (oder ähnliche Formulierungen)
- Bilder von Waffen oder Munition
- Gewalttätige oder bedrohliche Inhalte
Werbeanzeigen für Armbrüste und Messer (einschließlich Campingmesser oder anderer „nicht waffenfähiger“ Messern) müssen einen deutlichen Haftungsausschluss enthalten, der besagt, dass solche Produkte für Personen unter 18 Jahren nicht zum Kauf angeboten werden.
6.8.2 Jagdausrüstung ohne Waffen
Jagdausrüstung ohne Waffen, die nicht direkt mit einer Waffe oder anderen Jagdwaffen in Verbindung gebracht wird, wie Jagdweste, Tarnzelt oder Ferngläser für die Jagd, ist für die Werbung mit den folgenden Einschränkungen genehmigt:
- Inhalte mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G werden blockiert.
- Inhalte mit den Bewertungen PG und TV-PG werden auf die Zeit von 17 Uhr bis 6 Uhr beschränkt (Zeitzone des Zuschauers).
- Es wird sichergestellt, dass Anzeigenkopien und Anzeigen sich weder direkt noch indirekt auf Gewalt oder Jagd beziehen und keine Bilder von Waffen oder Tieren aufweisen.
Diese Richtlinien gelten nicht für Waffenteile oder Zubehör wie Zielfernrohre, die auf keiner Platzierung für Werbung genehmigt sind.
6.8.3 Sportschießausrüstung ohne Waffen
Sportschießgeräte, die keine Waffen sind, wie Ziele, Schutzbrillen oder Tragetaschen, sind für die Werbung genehmigt und dürfen nicht:
- Neben Inhalten mit der Bewertung TV-Y, TV-Y7 und G beworben werden.
- Nicht zwischen 6 Uhr und 17 Uhr neben Inhalten mit der Bewertung PG und TV-PG bewerben.
- Inhalte mit Bildern von Waffen oder Munition.
- Zeigen des Produkts in Verwendung oder wie es kürzlich verwendet wurde (z. B. Einschusslöcher in einer Zielscheibe).
- Anzeigentext enthalten, der sich auf Gewalt bezieht.
Allzweck-Campingmesser gelten nicht als Waffen und sind mit einer Sperrung von Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G sowie der Einschränkung bei Inhalten mit den Bewertungen PG und TV-PG auf den Zeitraum von 17 Uhr bis 6 Uhr genehmigt.
Dies gilt nicht für Messer, die als Waffen, für die Jagd oder zum Zerlegen gejagter Tiere verwendet werden. Diese Anzeigen dürfen nicht:
- Keine gewalttätigen Texte oder Bilder oder Inhalte enthalten, die gewaltsame Verwendungen des Produkts implizieren.
- Sie dürfen die Waffe nicht unter bedrohlicher Verwendung zeigen, z. B. auf eine Person, ein Tier oder auf die Kamera gerichtet.
6.9 Säuglings-/Babynahrung (Australien, Brasilien, Europa, Mexiko und das Vereinigte Königreich)
Amazon Ads verbietet in Europa Werbung für Säuglinge unter sechs Monaten, außer in Luxemburg, wo alle Anzeigen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung verboten sind.
Anzeigen können Folgenahrung für Säuglinge ab sechs Monaten bewerben, dürfen aber nicht:
- Sie dürfen nicht zur Verwechslung von Folgenahrung mit Säuglingsanfangsnahrung führen (z. B. durch Bezugnahme auf das Produkt als „Säuglingsnahrung“ ohne Altersangabe).
- Sie dürfen Folgenahrung nicht mit Muttermilch vergleichen oder behaupten bzw. andeuten, dass sie gleichwertig oder besser als Muttermilch ist. Die Verwendung von Formulierungen wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“, „muttermilchnah“ oder Ähnlichem ist verboten.
- Enthält Inhalte, die sich auf die Ernährung oder Pflege von Säuglingen unter sechs Monaten beziehen.
- Das Abraten vom Stillen oder die Darstellung von Säuglingsanfangsnahrung als Ersatz für das Stillen.
- Sie dürfen stillende Mütter nicht über prä- oder postnatale Targeting-Segmente ansprechen, die mit der Pflege von Säuglingen jeden Alters zusammenhängen.
Anzeigen für Säuglingsnahrung im Alter von 12 Monaten und jünger verboten.
Informationsmaterial über das Füttern von Säuglingen, das für schwangere Frauen/Eltern gedacht ist, muss folgende Informationen enthalten:
- die Vorteile und die Überlegenheit des Stillens
- Ernährung für Mütter sowie Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Stilltätigkeit
- die negativen Auswirkungen der Einführung einer teilweisen Flaschenfütterung auf das Stillen
- die Schwierigkeit, die Entscheidung, nicht zu stillen, rückgängig zu machen, und
- falls erforderlich, die richtige Verwendung von Säuglingsnahrung. Dies muss die sozialen und finanziellen Auswirkungen ihrer Verwendung, die Gesundheitsrisiken ungeeigneter Lebensmittel oder Fütterungsmethoden sowie die Gesundheitsrisiken einer unnötigen oder unsachgemäßen Verwendung von Säuglingsnahrung einschließen.
Anzeigen für Säuglingsnahrung im Alter von 12 Monaten und jünger verboten.
Anzeigen für Babyflaschen, Trinksauger und Schnuller sind verboten.
Anzeigen für Folgenahrung für Kleinkinder, Übergangsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder sowie für alle Milchprodukte müssen folgenden Warnhinweis aufweisen: „O aleitamento materno evita infecções e alergias e é recomendado até os 2 anos de idade ou mais“ („Stillen beugt Infektionen und Allergien vor und wird bis zum Alter von 2 Jahren und darüber hinaus empfohlen“).
Anzeigen für Säuglingsnahrung müssen:
- Das Stillen fördern, indem Sie deutlich auf die Vorteile des Stillens hinweisen.
- Ausdrücklich angeben, dass die Verwendung von Säuglingsnahrung nur in den folgenden Fällen empfohlen wird: (i) aufgrund der Unverträglichkeit des Säuglings gegenüber Muttermilch, (ii) aufgrund der Abwesenheit der Mutter oder (iii) aufgrund der Unfähigkeit der Mutter zum Stillen oder aus anderen begründeten hygienischen Gründen.
6.10 Rechtsdienstleistungen und Anwälte
Alle Werbetreibenden müssen die lokalen Gesetze für jeden Bereich einhalten, in dem die Videoanzeige geschaltet wird bzw. auf den die Videoanzeige ausgerichtet ist.
Werbeanzeigen für juristische Dienstleistungen dürfen auf keine bestimmten Kunden ausgerichtet sein bzw. dürfen sich nicht auf bestimmte Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen beziehen, mit ihnen in Kontakt stehen, sie befürworten oder für sie werben.
Videoanzeigen dürfen keine übermäßig emotional belastenden Inhalte zeigen, einschließlich der Darstellung von Tod und Verletzungen bei Unfällen oder medizinischen Eingriffen in Ton und Bild. Bilder von Unfällen ohne verletzte Personen sind zulässig.
Videoanzeigen für juristische Dienstleistungen dürfen nicht aussagen, dass ein Fall definitiv gelöst wird oder dass ein erfolgreiches Urteil garantiert ist, oder Kunden glauben lassen, dass die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen oder ihrer finanziellen Situation garantiert ist.
6.11 Nachrichten und Journalismus
Anzeigen für Nachrichtenseiten, Blogs, Apps oder Kanäle müssen vorab von Amazon genehmigt werden und müssen unvoreingenommen und unparteiisch sein.
Wir akzeptieren keine Anzeigen, die:
- eine politische Partei, einen Kandidaten, ein Programm, eine Ideologie oder Organisation befürworten oder sie erniedrigen.
- Angst, Tragödien oder kritische Ereignisse ausnutzen.
- Eine falsche offizielle Regierungsvereinigung andeuten
- Anzeigen dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden und bei Inhalten, die mit PG und TV-PG bewertet wurden, müssen diese auf die Zeit von 17 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden (Zeitzone des Zuschauers)
6.12 Pharmazie, Medizin und Gesundheitswesen (Rx und OTC)
Werbetreibende dürfen nur diejenigen Arzneimittel bewerben, die von den örtlichen Aufsichtsbehörden für den Zustand zugelassen sind, der in den einzelnen Regionen behandelt wird, in denen die Anzeigen geschaltet werden (z. B. darf ein für Kanada zugelassenes verschreibungspflichtiges Medikament in den USA nicht beworben werden, es sei denn, es wurde von der FDA auch für die USA genehmigt). Verhaltens-Targeting kann verboten sein.
Zum Schutz der Zielgruppe „Familie“ blockieren wir außerdem Anzeigen bei Inhalten, die mit TV-Y, G und TV-Y7 bewertet wurden. Inhalte mit der Bewertung PG/TV-PG und nicht bewertete Inhalte werden zeitlich beschränkt, sodass Anzeigen nur von 17 Uhr bis 6 Uhr geschaltet werden (Zeitzone des Zuschauers).
Wir verbieten Anzeigen, die für Fettverbrenner und Fettblocker werben, sowie Werbung für medizinische Studien und Forschung.
- Sofern keine besondere Ausnahme gilt, können nur therapeutische Produkte (einschließlich Medizinprodukte und ergänzende Arzneimittel) beworben werden, die im Australian Register of Therapeutic Goods („ARTG“) aufgeführt sind.
- Werbeanzeigen dürfen Folgendes nicht enthalten:
- ein Erfahrungsbericht über ein therapeutisches Produkt von einer Person, die eine Vergünstigung für den Erfahrungsbericht erhalten hat (z. B. ein Influencer), oder von einer Person, die an der Herstellung, Vermarktung oder Lieferung des Produkts beteiligt ist
- ein Erfahrungsbericht oder eine Befürwortung von:
- Behörden (oder ihre Mitarbeiter/Auftragnehmer)
- Gesundheitseinrichtung (oder ihre Mitarbeiter/Auftragnehmer)
- aktuelle oder ehemalige Ärzte oder Wissenschaftler oder Personen, die sich für die Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten oder Verletzungen als qualifiziert präsentieren
- eine Organisation, die die Interessen von Verbrauchern oder Ärzten im Gesundheitswesen vertritt (es sei denn, in der Werbeanzeige wird ihr Name genannt und es wird angegeben, ob sie Vergünstigungen für die Unterstützung erhalten hat).
- Wenn eine Werbeanzeige einen Erfahrungsbericht enthält, müssen Werbetreibende die Identität der Person überprüfen und ermitteln, ob die Person das Produkt verwendet hat.
- Werbeanzeigen dürfen nicht im Widerspruch zu einer laufenden Kampagne des staatlichen Gesundheitswesens stehen.
- Werbeanzeigen müssen die folgenden obligatorischen Angaben und Informationen enthalten (abhängig von der Art des Produkts und der Werbeanzeige)
- Medikamente:
- Name des Arzneimittels und zugelassene Indikation
- die Aussage „LESEN SIE IMMER DAS ETIKETT UND BEFOLGEN SIE DIE GEBRAUCHSANWEISUNG“
- wenn eine Werbeanzeige die Lieferung von Arzneimitteln ermöglicht, die vor der Lieferung nicht physisch in Augenschein genommen werden können (z. B. eine Werbeanzeige auf der Website von Amazon AU, auf der das Arzneimittel gekauft werden kann), muss die Werbeanzeige außerdem folgende Angaben enthalten: die Dosierung, die Menge des Arzneimittels, jeden darin enthaltenen Wirkstoff und eine Liste mit Gesundheitswarnungen oder einen Link zu diesen
- Medizinische Geräte:
- Handelsname des Geräts
- genaue Beschreibung des Geräts
- genehmigter Zweck
- die Aussage „IMMER DIE GEBRAUCHSANWEISUNG BEFOLGEN“ ODER „LESEN SIE IMMER DAS ETIKETT UND BEFOLGEN SIE DIE GEBRAUCHSANWEISUNG“
- wenn eine Anzeige die Lieferung von Arzneimitteln ermöglicht, die vor der Lieferung nicht physisch in Augenschein genommen werden können (z. B. eine Anzeige auf der Website von Amazon AU, auf der das Arzneimittel gekauft werden kann), muss die Anzeige auch folgende Angaben enthalten: jeden Inhaltsstoff des Geräts, der als Substanz im Poisons Standard aufgeführt ist, und gegebenenfalls eine Liste mit Gesundheitswarnungen oder einen Link zu diesen
- Andere therapeutische Produkte (z. B. Desinfektionsmittel, Bandagen, Tampons):
- der Handelsname
- genaue Beschreibung des Produkts
- akzeptierte Indikation(en)
- wenn am Produkt ein Etikett angebracht ist, die Aussage „LESEN SIE IMMER DAS ETIKETT UND BEFOLGEN SIE DIE GEBRAUCHSANWEISUNG“
- wenn auf dem Produkt kein Etikett angebracht ist, die Aussage „IMMER DIE GEBRAUCHSANWEISUNG BEFOLGEN“
- wenn eine Anzeige die Lieferung von Arzneimitteln ermöglicht, die vor der Lieferung nicht physisch in Augenschein genommen werden können (z. B. eine Anzeige auf der Website von Amazon AU, auf der das Arzneimittel gekauft werden kann), muss die Anzeige auch folgende Angaben enthalten: jeden Inhaltsstoff des Produkts, der als Substanz im Poisons Standard aufgeführt ist, und gegebenenfalls eine Liste mit Gesundheitswarnungen oder einen Link zu diesen
- Schmerzmittel: Die Aussage „FALSCHE ANWENDUNG KANN GESUNDHEITSSCHÄDLICH SEIN“. In der Werbung für Schmerzmittel darf nicht angegeben werden, dass die Einnahme von Schmerzmitteln sicher ist oder dass sie entspannende Wirkung haben, Verspannungen lösen, als Beruhigungsmittel eingesetzt werden können oder stimulierende Wirkung haben
- Sonnenschutzmittel: Wenn in der Werbeanzeige behauptet wird, dass das Sonnenschutzmittel Sonnenschutz oder Hautkrebs vorbeugt, muss die Anzeige:
- Darstellung von Sonnencreme als nur eine Komponente des Sonnenschutzes
- Fügen Sie den Hinweis hinzu, dass eine längere Sonnenbestrahlung mit hohem Risiko vermieden werden sollte und dass für einen wirksamen Sonnenschutz häufige Verwendung und wiederholtes Auftragen gemäß den Anweisungen erforderlich ist
- Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel
- Wenn eine Werbeanzeige für ein Vitamin oder Nahrungsergänzungsmittel Behauptungen enthält, die auf dem Nachweis einer traditionellen Verwendung beruhen, muss die Anzeige eine Aussage über den Rückgriff auf die traditionelle Verwendung enthalten; und
- Werbeanzeigen dürfen keine Darstellungen enthalten:
- dass Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel ein Ersatz für eine gute Ernährung oder eine ausgewogene Ernährung sind
- die behaupten, die empfohlene Tagesdosis oder Aufnahmemenge als Nahrungsmittel oder die zulässige Menge eines Vitamins oder Nahrungsergänzungsmittels anzugeben, es sei denn, die angegebene Menge entspricht der vom National Health and Medical Research Council empfohlenen Menge
- die die Menge eines Vitamins oder Nahrungsergänzungsmittels, die in einem Präparat enthalten ist, als Prozentsatz oder Anteil der empfohlenen Tagesdosis angeben
- Vitamine dürfen nur als die zugelassene „Substanz“ oder mit dem zugelassenen „Namen“ bezeichnet werden (spezifisch oder allgemein)
- Anzeigen für verschreibungspflichtige Medikamente sind verboten
- Anzeigen dürfen keine Aussagen von Fachleuten enthalten, die professionelle Ratschläge, Präferenzen oder Empfehlungen implizieren
- Anzeigen dürfen nicht für die Verwendung von Medikamenten außerhalb der Zulassungskennzeichnung werben (d. h. für die Verwendung zu anderen als den von der BR Health Authority – Anvisa) zugelassenen Zwecken
- Anzeigen dürfen Folgendes nicht:
- den wahllosen Gebrauch des Arzneimittels anregen oder herbeiführen
- allgemeine Diagnosen vorschlagen oder anregen oder Bilder von Personen enthalten, die das Arzneimittel verwenden
- ein pharmazeutisches Produkt nach 2 Jahren seiner Markteinführung in Brasilien als neu ankündigen
- Briefmarken, Nominativ-, Bild- oder Mischmarken von staatlichen Institutionen, philanthropischen Einrichtungen, Stiftungen, Verbänden und/oder medizinischen Fachgesellschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, die die Interessen von Verbrauchern oder Gesundheitsfachkräften vertreten, und/oder Qualitätssiegel enthalten
- darauf hinweisen, dass das Arzneimittel angenehme organoleptische Eigenschaften hat, wie „schmackhaft“, „lecker“, „köstlich“ oder gleichwertige Ausdrücke; sowie das Beinhalten von Bildern oder Abbildungen, die auf den Geschmack des Arzneimittels hinweisen
- Formulierungen verwenden, die direkt zum Konsum eines pharmazeutischen Produkts auffordern, wie zum Beispiel: „müssen“, „nehmen“, „verwenden“, „ausprobieren“
- Arzneimittelanzeigen müssen generell Folgendes enthalten:
- Handelsname des Arzneimittels, Liste der Wirkstoffe und Registriernummer vor Anvisa
- Eine obligatorische Warnung („SE PERSISTIREM OS SINTOMAS, O MÉDICO DEVERÁ SER CONSULTADO“ – auf DE: „BEI ANHALTENDEN SYMPTOMEN EINEN ARZT AUFSUCHEN“)
- Anzeigen für medizinische Produkte müssen den Namen und den Sitz des Pharmaunternehmens, den Namen des medizinischen Produkts, die Zusammensetzung des medizinischen Produkts sowie Anwendungshinweise, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen enthalten.
- Alle Anzeigen müssen den folgenden Text beinhalten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"). Dies muss nach der Werbeanzeige eingefügt, vor einem neutralen Hintergrund eingefügt und gleichzeitig gesprochen werden.
- Anzeigen für Abtreibungen oder andere Behandlungen, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, sind verboten.
- Vorher-Nachher-Bilder, die eine physische Veränderung des Körpers zeigen, sind verboten, ebenso wie Erfahrungsberichte.
- Anzeigen für verschreibungspflichtige Medikamente sind verboten.
- Arzneimittel:
- Angaben, die darauf hindeuten, dass die Gesundheit durch Nichtgebrauch des Produkts beeinträchtigt oder durch dessen Verwendung verbessert werden könnte, sind verboten.
- Anzeigen dürfen keine Aussagen von Fachleuten enthalten, die professionelle Ratschläge, Präferenzen oder Empfehlungen implizieren. Sofern nicht aus dem Kontext ersichtlich, müssen Anzeigen, in denen medizinisches Fachpersonal enthalten ist, deutlich machen, ob sie ein direktes finanzielles Interesse oder ein gleichwertiges Interesse am Verkauf des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung haben.
- Anzeigen für Medikamente und Medizinprodukte müssen eine Genehmigung der Bundeskommission zum Schutz vor Gesundheitsgefahren (Federal Commission for the Protection Against Sanitary Risks, „COFEPRIS“) einholen und die Genehmigungsnummer enthalten.
- Anzeigen für Medikamente und Medizinprodukte müssen Folgendes enthalten:
- Die Legende: „Fragen Sie Ihren Arzt“.
- Die Legenden, die angeben, dass eine Selbstbehandlung vermieden werden sollte, wenn dies aufgrund ihrer Eigenschaften erforderlich ist.
- Vorsichtshinweise, wenn der Verzehr des Produkts ein Risiko darstellen oder die Gesundheit der Verbraucher gefährden kann.
- Legenden und Gesundheitsinformationen in ähnlicher Größe und im Verhältnis zur Anzeige.
- Anzeigen für Medikamente dürfen nicht enthalten:
- Die Legenden, die die von der Behörde für die Marktzulassung genehmigten Dosierungsinformationen ändern.
- Den Konsum von Medikamenten durch Verlosungen, Wettbewerbe, Sammlerstücke oder andere Glücksspiele fördern.
- Den Konsum fördern, indem Sie im Gegenzug andere Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
- Karikaturtechniken, die Minderjährige verwirren und zum Konsum der Medikamente veranlassen können.
- Werbeanzeigen für Nahrungsergänzungsmittel müssen die Zulassungsnummer von COFEPRIS und eine von der Behörde festgelegte Angabe enthalten, die auf den Gesundheitsrisiken basiert, die das Produkt darstellt (z. B. „Dieses Produkt ist kein Arzneimittel“).
- Anzeigen dürfen nicht für Nahrungsergänzungsmittel werben, da sie diätetisch sind, und dürfen ihnen keine präventiven, therapeutischen, rehabilitativen, nährwertbezogenen, stimulierenden oder anderen Eigenschaften zuschreiben, die nicht der Funktion des Produkts entsprechen.
- Medikamente, Vitamine und/oder andere Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht in oder neben Sendungen beworben werden, die für Zielgruppen unter 16 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen.
- Anzeigen, in denen Kinder gezeigt werden, die Medikamente/Vitamine/Nahrungsergänzungsmittel einnehmen, dürfen nicht vor 21:00 Uhr ausgestrahlt werden.
- Arzneimittel-Produktanzeigen (einschließlich lesbarer Angaben auf der Abbildung auf der Verpackung), müssen den Namen des Produkts, einen Hinweis darauf, wofür es gedacht ist, einen Text wie „Immer das Etikett lesen“ und den gebräuchlichen Namen des einzigen Wirkstoffs, wenn es nur einen enthält, umfassen.
- Produktanzeigen für Arzneimittel dürfen keine Empfehlungen von Personen enthalten, die im öffentlichen Leben, Sport, Unterhaltung oder ähnlichem bekannt sind. Empfehlungen von medizinischen Einrichtungen, Patientengruppen und Gesundheits- oder Sportorganisationen sind ebenfalls verboten.
- Werbeanzeigen können auf das wahrscheinliche Fehlen einer Nebenwirkung hinweisen (z. B. „Es ist unwahrscheinlich, dass es zu Schläfrigkeit führt“), aber Hinweise darauf, dass ein Produkt keine Nebenwirkungen hat, sind verboten.
- Anzeigen für medizinische Produkte dürfen nicht dazu dienen, auf dem Schriftweg (z. B. per Post oder E-Mail) eine Diagnose zu stellen oder eine Behandlung vorzuschlagen.
- Vergleichende Werbung für medizinische Produkte ist verboten.
- Anzeigen für verschreibungspflichtige Medikamente sind verboten.
- Arzneimittel:
- Angaben, die darauf hindeuten, dass die Gesundheit durch Nichtgebrauch des Produkts beeinträchtigt oder durch dessen Verwendung verbessert werden könnte, sind verboten.
- Anzeigen dürfen keine Aussagen von Fachleuten enthalten, die professionelle Ratschläge, Präferenzen oder Empfehlungen implizieren. Sofern nicht aus dem Kontext ersichtlich, müssen Anzeigen, in denen medizinisches Fachpersonal enthalten ist, deutlich machen, ob sie ein direktes finanzielles Interesse oder ein gleichwertiges Interesse am Verkauf des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung haben.
6.12.1 Online-Apotheken
Online-Apotheken müssen in der NABP-Liste registriert sein und die Anzeigen dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden.
6.12.2 Institutionen und Versicherungen
Anzeigen für Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen oder Krankenversicherungen sind zulässig, dürfen aber nicht bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G geschaltet werden. Anzeigen für ausgewählte Einrichtungen unterliegen zusätzlichen Einschränkungen.
6.12.3 Fachpersonal für Medizin
Anzeigen für das Fachpersonal für Medizin, wie Ärzte oder Akupunkteure, dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden und bei Inhalten, die mit PG und TV-PG bewertet wurden, müssen diese auf die Zeit von 17 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden (Zeitzone des Zuschauers). Die Einschränkung der Zeit von Anzeigen bei Inhalten, die mit PG-13/TV-14, R/TV-MA eingestuft sind, ist nicht erforderlich, wenn sich Anzeigen auf das positive Ergebnis der Dienstleistung konzentrieren und nicht auf die Notwendigkeit der Dienstleistung. Diese Richtlinien gelten auch für Anzeigen für medizinische Verfahren, einschließlich kosmetischer Verfahren wie Botox-Behandlungen, Cool Sculpting und plastische Chirurgie.
Anzeigen, die mit der Angst spielen, aber allen anderen Anzeigenrichtlinien entsprechen, werden auf die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr beschränkt (Zeitzone des Zuschauers).
- In Werbeanzeigen dürfen Schönheitsoperationen nicht als leichtfertige Entscheidung dargestellt werden, sondern als eine Entscheidung, die Zeit und Überlegung erfordert – Aussagen wie „sicher“, „einfach“ oder „risikofrei“ sind nicht zulässig.
- Anzeigen dürfen keine herabwürdigenden, objektivierenden oder nach Geschlecht stereotypisierenden Darstellungen verwenden. Ein gewisses Maß an Nacktheit ist zulässig, grundlose Nacktheit jedoch nicht.
- Werbeanzeigen dürfen Unsicherheiten nicht ausnutzen. Anzeigen für kosmetische Chirurgie, in denen Menschen dargestellt werden, die nur aufgrund einer Operation selbstbewusst oder glücklich sind, sind nicht zulässig.
- Anzeigen für plastische Chirurgie und kosmetische Eingriffe dürfen nicht auf Minderjährige ausgerichtet sein und auch keine Inhalte enthalten, die sich an Minderjährige richten.
6.12.4 Produkte für die Damenhygiene
Produkte für die Damenhygiene sind Menstruationshygieneartikel wie Tampons und Binden. Diese Richtlinie gilt nicht für Inkontinenzprodukte für Erwachsene, Intimpflegetücher, Intimduschen, Verhütungsmittel, Gleitmittel und ähnliche Produkte.
Anzeigen für Produkte für die Damenhygiene müssen weniger auf Inhalte ausgerichtet sein, die mit TV-Y, TV-Y7 und G bewertet wurden.
Bei Anzeigen für intime Körperpflegeprodukte (wie Duschen, vaginale Feuchtigkeitscremes, Intim-Deos, Hoden-/Penisreinigungsprodukte usw.) ist es verboten, Segmente für Verhaltens-Targeting zu nutzen, dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden und müssen bei Inhalten mit der Bewertung PG/TV-PG auf die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden (Zeitzone des Zuschauers).
6.12.5 Haarwachstum
Werbeanzeigen für Haarwachstum dürfen keine Kunden explizit direkt ansprechen oder sich auf eine potenzielle Haarausfallerkrankung beziehen.
Werbeanzeigen dürfen keine übertriebenen Behauptungen vermitteln und Kunden über die Wirksamkeit des Produkts in die Irre führen.
Anzeigen für Haarwachstum dürfen keine Segmente mit Verhaltens-Targeting verwenden und die Schaltung der Anzeigen muss ohne Amazon-Markenzeichen auf dreimal in 24 Stunden begrenzt sein.
Werbeanzeigen für Haarwachstum dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden. Sie dürfen bei Inhalten mit der Bewertung PG/TV-PG nur von 17 Uhr bis 6 Uhr geschaltet werden (Zeitzone des Zuschauers).
Anzeigen, die Bilder einer Kopfhaut, dünnes Haar, kontrastreiche Bilder von dunklem Haar oder Vertuschungspuder zeigen, und Anzeigen, die Bilder der Behandlung oder des Verfahrens zeigen, werden auf die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr beschränkt (Zeitzone des Zuschauers).
6.12.6 Gewichtsverlust
Werbung für Fettverbrenner und Fettblocker ist verboten.
Anzeigen für Produkte/Programme zur Gewichtsabnahme dürfen bei Inhalten mit den Bewertungen TV-Y, TV-Y7 und G nicht geschaltet werden. Es ist verboten, Segmente für Verhaltens-Targeting zu nutzen.
Anzeigen für Produkte/Programme zur Gewichtsabnahme, die eine ungesunde Ernährung oder ein negatives Körperbild / eine negative Selbstwahrnehmung fördern, sind verboten.
Behauptungen über die Wirksamkeit müssen durch strenge Studien an Menschen gestützt werden; Erfahrungsberichte, die nicht durch Studien gestützt werden, stellen keinen Beweis dar.
Werbeanzeigen für Produkte zur Gewichtsreduktion oder für Programme dürfen keine der folgenden Aussagen enthalten:
- Der Kunde kann nur durch die alleinige Anwendung des Produkts oder ohne Einhaltung eines kalorienreduzierten Ernährungs- und Trainingsprogramms eine Gewichtsabnahme erzielen
- Die Ergebnisse sind für jeden wirksam.
- Die Ergebnisse sind dauerhaft.
- Eine Gewichtsabnahme von zwei Pfund oder mehr pro Woche ist möglich.
- Ein erheblicher Gewichtsverlust, egal was oder wie viel der Kunde isst, ist möglich.
- Ein permanenter Gewichtsverlust, auch nachdem der Verbraucher das Produkt nicht mehr verwendet, ist möglich.
- Ein erheblicher Gewichtsverlust für alle Kunden ist möglich.
- Ein erheblicher Gewichtsverlust durch Tragen eines Produkts am Körper oder Einreiben in die Haut ist möglich
- Produkte, Behandlungen und/oder Einrichtungen zur Gewichtsreduktion dürfen nicht in oder neben Sendungen beworben werden, die für Zielgruppen unter 18 Jahren in Auftrag gegeben wurden, sich hauptsächlich an sie richten oder sie besonders ansprechen sollen. (Dies gilt nicht für Anzeigen für kalorienreduzierte Lebensmittel und Getränke, sofern sich die Anzeigen nicht auf Abnehmen oder Gewichtskontrolle beziehen).
- Anzeigen dürfen nicht zum übermäßigen Gebrauch von Produkten zur Gewichtskontrolle oder zum Abnehmen anregen.
- Versprechungen oder Vorhersagen über einen bestimmten Gewichtsverlust sind nicht zulässig.
- Werbeanzeigen dürfen keine Behauptungen enthalten, dass man an bestimmten Körperteilen Gewicht oder Fett verlieren kann.
- Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, die sich auf eine Gewichtsabnahme beziehen, sind nicht zulässig.
- Werbeanzeigen für intensive Trainingsprogramme müssen Benutzer dazu ermutigen, vor Beginn einen Arzt aufzusuchen.
- Anzeigen für sehr kalorienarme Diäten oder Diäten mit weniger als 800 Kilokalorien pro Tag müssen darauf hinweisen, dass sie nur für eine kurzfristige Anwendung geeignet sind, und dazu auffordern, vor Beginn der Diät ärztlichen Rat einzuholen.
- Anzeigen zur Behandlung von Adipositas sind nur zulässig, wenn die Behandlungen eine qualifizierte Aufsicht erfordern.
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente gegen Adipositas sind nur zulässig, wenn für ihren Verkauf oder ihre Lieferung die Mitwirkung eines Apothekers erforderlich ist.
6.12.7 Beschränkungen auf den Kategorieebenen
Kategorie | Zu blockierende Inhalte | Inhalte, die auf die Zeit von 17 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden | Inhalte, die auf die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden |
---|---|---|---|
ADHS | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Allergien | TV-Y und TV-Y7 | Keine | Keine |
Alzheimer | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Angst | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Arthritis | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Asthma | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Bipolare Störung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Blutdruck | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Bronchitis | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Krebs | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Zirrhose | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Verstopfung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
COPD | NR, TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Koronare Herzkrankheit | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Morbus Crohn | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Dehydration (Rx) | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Depression | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Diabetes | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Verdauung | TV-Y und TV-Y7 | Keine | Keine |
Epilepsie | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Erektile Dysfunktion | TV-Y, TV-Y7 und G | PG-13/TV-14 | PG/TV-PG |
Fibromyalgie | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Glaukom | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Gicht | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Haarausfall | TV-Y und TV-Y7 | Keine | Keine |
Kopfläuse | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Kopfschmerzen | TV-Y und TV-Y7 | Keine | Keine |
Hämorrhoiden | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Hepatitis C | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
HIV/AIDS | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Kategorie | Zu blockierende Inhalte | Inhalte, die auf die Zeit von 17 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden | Inhalte, die auf die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr beschränkt werden |
---|---|---|---|
Inkontinenz | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Entzündliche Darmerkrankung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Schlaflosigkeit | TV-Y und TV-Y7 | Keine | Keine |
Reizdarmsyndrom | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Meningitis | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Menopause | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Psychische Gesundheit | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Metabolische Knochenerkrankung | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Migräne | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Bewegungsstörungen | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Muskelkrämpfe | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Durch Opioid verursachte Verstopfung | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Osteoporose | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Überaktive Blase | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Parkinson | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Bindehautentzündung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Lungenentzündung | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Schwangerschaft und Verhütung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Schuppenflechte | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Sklerose | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Sexuelles Wohlbefinden (Kondome und Gleitmittel) | Alle | k. A. | k. A. |
Schlafstörung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Raucherentwöhnung | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
Tuberkulose | TV-Y, TV-Y7 und G | PG/TV-PG | Keine |
Gewichtsabnahme | TV-Y, TV-Y7 und G | Keine | Keine |
6.12 Öffentliche Bekanntmachungen (Public Service Announcements, PSA)
Eine PSA ist eine Botschaft im öffentlichen Interesse mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für ein soziales oder medizinisches Thema zu sensibilisieren und/oder die Einstellung und das Verhalten der Öffentlichkeit zu beeinflussen.
Amazon Ads erlaubt PSAs zu nicht kontroversen Themen wie Recycling oder Produktrückrufen. Wenn das Thema nicht kontrovers ist oder nicht in erster Linie eine gesellschaftliche Debatte auslöst (z. B. die Ausbildung von Lehrern in Amerika), wird die Kampagne für ausgewählte Anzeigenplatzierungen vorab genehmigt und die endgültige Genehmigung wird von einem APE eingeholt. Diese Werbeanzeigen müssen das Targeting von Inhalten mit den Bewertungen TY-Y, TV-Y7 und G aufheben
Amazon Ads behält sich das Recht vor, PSA-Anzeigen nicht zu akzeptieren, wenn das Thema als gesellschaftlich umstritten oder sensibel eingestuft wird oder einen Bezug zu politischen Themen aufweist.
6.13 Rekrutierung und Stellenangebote
Anzeigen für Unternehmen mit Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen werden zugelassen, wenn:
- Nicht angeben oder andeuten, dass unsere Kunden ihre Karriere verbessern oder ihre Stelle kündigen sollten, entlassen wurden oder für ihre derzeitige Tätigkeit unter- bzw. überqualifiziert sind
- Nur geografische Segmente verwenden
Militärische Rekrutierung ist verboten.
6.14 Reisen
6.14.1 Buchungen
Die Preise in Anzeigen für Reisedienstleistungen, einschließlich Transporte (z. B. Flüge, Züge usw.) und Gastgewerbe (z. B. Hotels, B&Bs usw.), müssen aufgrund der Wahrscheinlichkeit von Preisschwankungen immer als „ab X USD“ angegeben werden. zum Beispiel „Fliegen Sie ab 229 USD nach Miami“ statt „Fliegen Sie für 229 USD nach Miami“.
Anzeigen müssen angeben, wann Einschränkungen gelten, und Kunden darüber informieren, wie sie mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einschränkungen erfahren können.
6.14.2 Glücksspiel und Casinos
Werbeanzeigen für staatliche Lotterien, Sportwetten, Daily Fantasy Sports und Online-Glücksspiele können zwar genehmigt werden, können aber nur über den Managed Service geschaltet werden. Diese Anzeigen dürfen nicht auf Inhalte ausgerichtet sein, die unter PG/TV-PG bewertet sind, und müssen für Inhalte, die mit PG/TV-PG bewertet sind, auf die Tageszeit von 21 Uhr bis 6 Uhr begrenzt sein (Zeitzone des Zuschauers). Zusätzliche Einschränkungen und Anforderungen variieren je nach Region.
Diese Richtlinie gilt nicht für Anzeigen von nicht virtuellen Betrieben, die nicht für Glücksspiel werben. Zum Beispiel eine Werbeanzeige für eine Reise, die den Aufenthalt in einem Casino-Hotel bewirbt, in der Glücksspiel nicht erwähnt wird.
Anzeigen für stationäre Casinos, die für Glücksspiele werben, können genehmigt werden und müssen bei Inhalten mit der Bewertung PG/TV-PG nur in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr (Zeitzone des Zuschauers) geschaltet werden. Sie dürfen bei Inhalten mit einer Bewertung unter PG/TV-PG nicht geschaltet werden.
Zusätzliche Anforderungen für Anzeigen, die für Glücksspiele und Lotterien werben:
- Alle Video-Anzeigen werden von Amazon Ads und dem Team für die Anzeigenrichtlinie vorab genehmigt
- Videoanzeigen dürfen die Gewinnchancen oder die Risiken des Glücksspiels nicht falsch darstellen. Beispielsweise dürfen Anzeigen nicht behaupten, dass Glücksspiel „risikofrei“ ist, es sei denn, der verlorene Einsatz des Kunden wird vollständig zurückerstattet (als Bargeld und nicht als Gratis-Einsatz oder Guthaben)
- Videoanzeigen dürfen sich nicht an minderjährige Personen richten oder diese ansprechen. Models und Schauspieler in Glücksspielanzeigen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und so aussehen
- Video-Anzeigen dürfen keinen Alkohol oder den Konsum von Alkohol abbilden oder sich darauf beziehen.
- Video-Anzeigen dürfen kein Verhalten darstellen, das mit Spielsucht in Verbindung gebracht wird oder darauf verweisen.
- Video-Anzeigen dürfen nicht zu einem Verhalten ermutigen, das als übermäßiges Glücksspiel oder Spielsucht betrachtet werden könnte.
- Video-Anzeigen dürfen nicht verleugnen, dass Glücksspiel potenzielle Risiken birgt oder süchtig machen kann.
- Einzelpersonen dürfen von Video-Anzeigen nicht dazu ermutigt werden, über ihre finanziellen Mittel hinaus zu spielen oder einen Verbraucherkredit in Anspruch zu nehmen.
- Video-Anzeigen dürfen Glücksspiel nicht mit sozialem, finanziellem oder sexuellem Erfolg in Verbindung bringen.
- Video-Anzeigen dürfen Glücksspiel nicht als Mittel zur Lösung finanzieller Probleme oder als Alternative zum Arbeiten darstellen.
- Video-Anzeigen dürfen nicht behaupten oder andeuten, dass ein Spieler aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz oder Fertigkeiten immer gewinnen kann bzw. dass er das Risiko, zu verlieren, verringern oder beseitigen kann.
- Video-Anzeigen dürfen nicht suggerieren, dass ein leicht zu spielendes Spiel auch leicht zu gewinnen ist.
- Videoanzeigen beziehen sich nicht auf negative Weltereignisse oder stellen Glücksspiel als Mittel dar, um mit der Einsamkeit oder Isolation im Kontext solcher Ereignisse umzugehen
- Die Häufigkeit von Videoanzeigen ist auf sechsmal pro 24 Stunden und Kunde begrenzt.
6.15 Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und damit verbundene gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben
Werbeanzeigen dürfen Folgendes nicht:
- Förderung von oder der Einschluss von Darstellungen von Produkten oder Portionsgrößen, die übertrieben sind oder auf sonstige Weise den australischen Ernährungsrichtlinien widersprechen
- Verwendung von gesundheitsbezogenen oder therapeutischen Angaben
- Wenn ein Lebensmittel nicht als Ersatz für Mahlzeiten vorgesehen oder geeignet ist, wird in der Darstellung vermittelt, dass ein Lebensmittel als Ersatz für eine Mahlzeit geeignet ist
Anzeigen für Lebensmittel im Allgemeinen:
- In Anzeigen kann nicht behauptet werden, dass ein Lebensmittel heilende oder krankheitsbehandelnde Eigenschaften hat. Obwohl es Lebensmittel gibt, die in typischer pharmazeutischer Form (Kapseln, Tabletten, Sirupe usw.) verkauft werden, sollten sie nicht mit Medikamenten verwechselt werden;
- Lebensmittelanzeigen dürfen nur dann Angaben zu funktionellen und/oder gesundheitlichen Eigenschaften enthalten, wenn diese Eigenschaften zuvor von Anvisa analysiert und genehmigt wurden. Solche Angaben unterscheiden sich von medizinischen, therapeutischen oder kurativen Indikationen, die gesetzlich verboten sind.
Lebensmittel und Getränke mit hohem Zuckergehalt können Warnhinweise vor den Gefahren eines übermäßigen Konsums enthalten. Beispiel:
- Zucker: [Marke] enthält viel Zucker. Wenn dieser in großen Mengen konsumiert wird, erhöht sich das Risiko von Fettleibigkeit und Zahnhöhlen
- Gesättigte Fettsäuren: [Marke] enthält hohe Mengen an gesättigten Fettsäuren. Wenn diese in großen Mengen konsumiert werden, erhöht sich das Risiko von Diabetes und Herzerkrankungen
- Trans-Fettsäuren: [Marke] enthält hohe Mengen an Trans-Fettsäuren. Wenn diese in großen Mengen konsumiert werden, erhöht sich das Risiko von Herzerkrankungen
- Salz (Natrium): [Marke] enthält viel Natrium, wenn es in großen Mengen konsumiert wird, erhöht es den Bluthochdruck und Das Risiko für Herzerkrankungen
In Anzeigen muss eine der folgenden vier Gesundheitswarnmeldungen angezeigt werden:
- „Essen Sie aus gesundheitlichen Gründen mindestens fünf Obst- und Gemüsesorten am Tag“ (Pour votre santé, mangez au moins cinq fruits et légumes par jour); oder
- „Für Ihre Gesundheit sollten Sie regelmäßig Sport treiben“ (Pour votre santé, pratiquez une activité physique régulière); oder
- „Vermeiden Sie es aus gesundheitlichen Gründen, zu viel Fett, zu viel Zucker, zu viel Salz zu essen“ (Pour votre santé, évitez de manger trop gras, trop sucré, trop salé); oder
- „Vermeiden Sie aus gesundheitlichen Gründen Snacks zwischen den Mahlzeiten“ (Pour votre santé, évitez de grignoter entre les repas).
Werbeanzeigen für Getreidepräparate und Babynahrung müssen eine der folgenden Botschaften enthalten:
- „Bringen Sie Ihrem Kind bei, zwischen den Mahlzeiten keinen Snack zu sich zu nehmen“ (Apprenez à votre enfant à ne pas grignoter entre les repas) und
- „Bewegung und Spiel sind für die Entwicklung Ihres Kindes unerlässlich“ (Bouger, jouer est indispensable au développement de votre enfant).
Anzeigen für Lebensmittel zur Ernährung von Säuglingen über 4 Monaten müssen folgende Meldung enthalten:
- „Wasser ist neben Milch das einzig wichtige Getränk“ (En plus du lait, l'eau est la seule boisson indispensable) und
- „Bewegung und Spiel sind für die Entwicklung Ihres Kindes unerlässlich“ (Bouger, jouer est indispensable au développement de votre enfant).
In Anzeigen für Lebensmittel im Zusammenhang mit Kinderprogrammen dürfen die positiven Nährwerteigenschaften von Fett, Transfettsäuren, Zucker, Natrium oder Salz nicht hervorgehoben werden
Anzeigen dürfen Folgendes nicht:
- Kinderfiguren oder Animationen, Prominente, Sportler, Maskottchen, interaktive Elemente und Zertifizierungen oder Legenden enthalten, die darauf hinweisen, dass sie von Berufsverbänden unterstützt werden oder zertifiziert wurden.
- Präventive, therapeutische, rehabilitative, nährwertbezogene, stimulierende oder andere Eigenschaften zuschreiben, die nicht der Funktion der abgepackten Lebensmittel und alkoholfreien Getränke entsprechen und das Produkt nicht als Stimulans oder Modifikator des körperlichen oder geistigen Zustands der Verbraucher darstellen können.
- Angeben oder nahelegen, dass die Verwendung oder der Verzehr des Produkts ein entscheidender Faktor für die Verhaltensänderung von Menschen ist und dass das Produkt selbst den Ernährungsbedürfnissen des Menschen entspricht.
- Die nützlich sind, um eine Krankheit, Störung oder einen physiologischen Zustand zu verhindern, zu lindern, zu behandeln oder zu heilen.
- Weder explizit oder implizit angeben oder zu der Annahme veranlassen, dass das Produkt Inhaltsstoffe oder Eigenschaften hat, die es nicht hat, noch industrialisierten Lebensmitteln einen höheren oder anderen Nährwert als den, den sie haben, beimessen.
- Unterschwellige Botschaften enthalten, d. h. solche Botschaften, die innerhalb einer expliziten Werbung den Empfänger beeinflussen, ohne dass eine bewusste Wahrnehmung der Botschaften besteht.
- Direkt oder indirekt mit dem Konsum alkoholischer Getränke oder Tabak in Verbindung gebracht werden.
Anzeigen müssen Inhalte blockieren, die mit TV-Y, TV-Y7, G, PG und TV-PG bewertet wurden
Werbeanzeigen dürfen Folgendes nicht:
- An Personen gerichtet oder auf Personen ausgerichtet sein, die jünger als 16 Jahre sind.
- Schlechte Ernährungsgewohnheiten oder einen ungesunden Lebensstil bei Kindern billigen oder fördern.
- Gute Ernährungspraktiken oder die Auswahl von Optionen wie frischem Obst und frischem Gemüse herabwürdigen.
6.16 Immobilien
Werbeanzeigen für Immobilienfachleute und Dienstleistungen wie Makler, Agenturen, Immobilienverwalter und allgemeine Wohnungssuchdienste sind zulässig.
Anzeigen für Wohnungs-, Grundstücke- oder Immobilienangebote, einzelne Wohnungen, Appartements und Gebäude sind verboten.
Werberichtlinien
- Richtlinie zur ADSP-Kontensperrung aufgrund von Malvertising
- Werbung und die EU-Datenschutzgrundverordnung
- Werbung und das brasilianische Datenschutzgesetz
- Richtlinien für Werbung auf Alexa und Annahmerichtlinien
- Amazon Ads API-Richtlinien
- Richtlinien und Annahmerichtlinien für Amazon Ads
- Werberichtlinien für Amazon-Anzeigenserver
- Werberichtlinien für Spitzen-Shopping-Events der Marke Amazon 2023
- Richtlinien für die Nutzung von Amazon-Markenbezeichnungen
- Zusätzliche Richtlinien für die Amazon DSP
- Amazon-Pixel-Richtlinien
- Automated Guaranteed-Plattformrichtlinie
- Richtlinien für Buchanzeigen und Annahmerichtlinien
- Richtlinien für Marken-Anzeigendesigns
- Inhalts- und Annahmerichtlinien für Markenprofile
- Werberichtlinie für Katastrophenereignisse
- Durchlaufzeiten für das Einreichen von Anzeigen
- Richtlinien und Annahmerichtlinien für Fire TV
- Allgemeine Richtlinien
- MMP-Berichts-URLs für App-Werbung
- Richtlinien und Annahmerichtlinien für Werbeanzeigen auf Kartons, Taschen und Werbeprospekten
- Produktbedingungen
- Anforderungen an Pixel für Weitervermarktung und Conversion
- Richtlinien und Annahmerichtlinien für gesponserte Anzeigen
- Zusätzliche Richtlinien für gesponserte Anzeigen
- Inhalts- und Annahmerichtlinien für Posts
- Leitfäden und Annahmerichtlinien für Stores
- Richtlinien für Streaming-TV-Anzeigen
- Technische Richtlinien
- Richtlinien und Annahmerichtlinien für Werbung auf Twitch
- Ankündigung einer Verzichtserklärung