Richtlinien zur Annahme von Store-Anzeigen

INHALTSVERZEICHNIS

1. Übersicht
4. Annahme von Produkten

1. Übersicht

Händler und Verkäufer können über die Advertising Console oder Seller Central Stores erstellen. Stores sind dabei, ein Hauptbestandteil des Einkaufserlebnisses bei Amazon zu werden. Daher müssen sie den hohen Vertrauensstandard bewahren, den Amazon gegenüber seinen Kunden aufgebaut hat.

Es liegt in der Verantwortung des Händlers und des Verkäufers, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für den Händler oder Verkäufer, den Inhalt des Stores und jeden Ort, an dem der Store angezeigt wird, gelten. Dazu gehört, alle erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen von lokalen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb und die Werbung der Produkte, die Sie auf Amazon bewerben oder zu Ihrem Store hinzufügen möchten, einzuholen. Darüber hinaus muss der Händler oder Verkäufer die Richtlinien für eingeschränkte Produkte von Amazon sowie die folgenden Richtlinien zur Annahme von Anzeigen und Richtlinien für Stores einhalten.

2. Annahme von Inhalten

2.1 Allgemeine Inhaltsrichtlinien

Store-Inhalte müssen konsistente, qualitativ hochwertige Kundenerlebnisse bieten. Die Richtlinien in diesem Abschnitt gelten für alle Produkte und Inhalte in Ihrem Store.

Ihr Store muss:

  • für allgemeine Zielgruppen geeignet sein.
  • frei von Verunglimpfungen anderer Unternehmen oder Produkte sein, wie zum Beispiel „besser als [Unternehmen/Marke/benanntes Produkt]“, und darf auch keine anderen Firmennamen oder Produkte verwenden, um andere Produkte zu bewerben.
  • in der Hauptsprache der Amazon-Website verfasst sein, auf der der Store angezeigt wird.
  • Korrekte Grammatik und Zeichensetzung enthalten.

Ihr Store darf Folgendes nicht enthalten:

  • ASCII-Art.
  • Kinder in gefährlichen Situationen, mit Schusswaffen, in der Nähe von Explosionen, oder Kinder, die Alkohol trinken, Drogen nehmen oder sich in anderen gefährlichen oder nicht kindgerechten Situationen befinden.
  • Inhalte, die an dem geografischen Ort, an dem der Store geschaltet wird, als kulturell unangemessen angesehen werden können.
  • Inhalte, die zum Rauchen ermutigen oder es verherrlichen.
  • Inhalte, die Praktiken fördern, die die physische oder geistige Gesundheit der Kunden schädigen können.
  • Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail- oder physische Adressen, QR-Codes oder Links zu Websites außerhalb von Amazon.
    • Social Media Buttons, um der Marke auf Facebook, Twitter, etc. zu folgen, sind zulässig.
    • Angaben zu Marken-Websites in Videos sind erlaubt, sofern sie keinen Call to Action wie „Jetzt bei www. einkaufen“ enthalten.
  • Behauptungen, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, abzuschwächen, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Grausamkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
  • Übermäßige oder falsche Zeichensetzung.
  • Unvollständige Sätze, Tippfehler oder Rechtschreibfehler.
  • Obszönität, einschließlich Verschleierungen im Text oder unangemessener Doppeldeutigkeiten.
  • Behauptungen zu Versand oder Lieferung.
  • Zeitkritische Werbeaktionen.

2.2 Call-to-Action (CTA)

  • CTAs in Bildern und Texten müssen klar und direkt sein.
  • Nicht spezifische Call-to-Action wie „Klicken Sie hier“ sind nicht zulässig.
  • CTAs müssen mit einer Produktdetailseite, einem Produktraster oder einer anderen Store-Seite verlinkt sein und müssen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Seite stehen. Beispiele für zulässige CTAs: „Jetzt einkaufen“, „Weitere Informationen“, „Mehr anzeigen“, „Details anzeigen“.
  • CTAs dürfen keine Ausdrücke verwenden, die Kunden zum Handeln drängen könnten, wie „Letzte Chance“, „Nicht Verpassen“ oder emotional aufgeladene Ausdrücke.

2.3 Groß- und Kleinschreibung

  • Groß- und Kleinschreibung wird für alle Titel- und Beschreibungstexte empfohlen.
  • Großgeschriebene Begriffe für gängige Abkürzungen (z. B. AGB) oder Großschreibung von registrierten Produkten oder Markennamen sind zulässig.
  • Texte, die Wörter mit falscher Groß- und Kleinschreibung willkürlich miteinander verbinden, sind nicht zulässig, z. B. „DIESE Überschrift ist GROSSARTIG“ oder „DieSe ÜbeRSchRifT isT gRosSArtIg“.

2.4 Behauptungen und vergleichende Aussagen

Werbeaussagen bzw. Behauptungen in Ihrem Store müssen wahrheitsgemäß und zutreffend sein.

Sie müssen über Beweise zur Unterstützung Ihrer Werbeaussagen verfügen:

  • Wenn Sie eine Behauptung über Ihre Marke in Ihrem Store aufstellen, muss diese im Store mit einem Datum und einem Nachweis belegt werden.
  • Wenn Sie eine Behauptung über Ihre Produkte aufstellen, muss klar sein, für welche Produkte diese gilt, und diese Produkte müssen im Store neben der Behauptung platziert werden. Der Nachweis muss sich auf der Produktdetailseite oder auf der Produktverpackung des zugehörigen Produkts befinden.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Behauptungen, die einen Nachweis erfordern:

  • Preise und Auszeichnungen: Müssen durch Details wie Datum und Vergabestelle belegt werden und die Verleihung darf höchstens 18 Monate zurückliegen
  • Umfrageergebnisse: Nachweise zu den Ergebnissen von Verbraucherbefragungen müssen auch dann erbracht werden, wenn die Befragung subjektive Meinungen ergab. So ist beispielsweise bei der Angabe „33 % der Personen mögen XXX“ eine Offenlegung der Informationen unter Angabe von Quelle und Datum der Umfrage erforderlich („*US Surveys Ltd, Januar 2017“).
  • Quantifizierte Leistung: Behauptungen, die dem Kunden den Eindruck vermitteln, dass eine objektive Messung stattgefunden hat. Beispiele: „Reduziert 99 % der Falten“, „Zähne erscheinen um drei Stufen weißer“ oder „die beste Feuchtigkeitscreme“
  • Vergleiche: Müssen durch ein Zitat einer unabhängigen Quelle gestützt und innerhalb der letzten 12–18 Monate datiert sein. Zum Beispiel: „Amerikas bester Hut, Hat Makers Magazin, 2017“. Wir lassen keine direkten Vergleiche mit Konkurrenzmarken zu.
Länderspezifische Anforderungen

Australien:

  • Produkte dürfen keine therapeutischen oder gesundheitlichen Aussagen im Zusammenhang mit Krankheiten, Leiden, Gesundheitszuständen, Beschwerden, Störungen, Verletzungen oder psychischen Zuständen aufstellen.
  • Über Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von weniger als 50 darf nicht behauptet werden, dass sie einen „hohen“ (oder vergleichbaren) Schutz bieten. Darüber hinaus dürfen Produkte, deren Hauptzweck nicht der Sonnenschutz ist, nicht als Sonnenschutzmittel bezeichnet werden.
  • Von Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, Cremes und anderen konsumierbaren und auf die Haut auftragbaren Produkten darf nicht behauptet werden, dass sie beim Gewichtsverlust, bei der Gewichtsabnahme oder bei Diäten helfen oder einen Einfluss darauf haben.

2.4.1 Gewährleistung und Garantien

Im Store müssen die Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich der geltenden Einschränkungen, klar beschrieben werden.

Die für die Erfüllung der Gewährleistung oder Garantie verantwortliche Partei muss im Store und auf der Produktdetailseite des entsprechenden Produkts angegeben werden.

2.5 Vorgetäuschte Funktionalität

Vorgetäuschte Funktionalitäten können Kunden dazu verleiten, auf Anzeigen zu klicken, weil sie glauben, dass bestimmte inaktive Elemente Ihres Store interaktiv sind und ihnen einen Mehrwert bieten können.

Beispielsweise sind nicht anklickbare Kacheln mit CTA-Buttons verboten.

2.6 Empfohlene Angebote

  • Das Widget für „Empfohlene Angebote“ muss verwendet werden, um Angebote in Stores anzuzeigen.
  • Wenn das Widget „Empfohlene Angebote“ im Store als Komponente einer Store-Seite vorhanden ist, die auch nicht mit dem Angebot zusammenhängende Werbebotschaften oder Produkte enthält, gilt Folgendes:
    • Werbebotschaften sind nur in Text- oder Bildkacheln direkt über dem Widget oder angrenzend an das Widget erlaubt.
    • Store-Seiten können nicht mit dem Titel „Ausverkauf“, „Rabatt“, „Angebote“ oder anderen Begriffen versehen werden, die eine Werbeaktion andeuten.
  • Wenn die Store-Seite ausschließlich erstellt wird, um Angebote zu bewerben, muss die Seite Folgendes enthalten:
    • Einen entsprechenden Titel. Begriffe wie z. B. „Ausverkauf“, „Rabatte“, „Angebote“ oder andere Begriffe, die eine Werbeaktion implizieren.
    • Nur das Widget „Empfohlene Angebote“ für die Produktauswahl. (Produktraster und andere dynamische Produktauswahlkacheln sind nicht zulässig).
  • Im Werbetext, der mit dem Widget „Empfohlene Angebote“ angezeigt wird, darf:
    1. nur allgemeine Werbesprache verwendet werden, wie z. B.:
      1. „Entdecken Sie unsere Angebote/Rabatte.“
      2. „Sehen Sie sich unsere Angebote/Rabatte an.“
      3. „Preisvorteile für eine Marke oder ein Produkt.“
    2. Der Text darf Folgendes nicht enthalten:
      1. Wörter oder Wortgruppen, die Dringlichkeit suggerieren. Beispiel: „Nur heute“ oder „Letzte Chance“
      2. Verweise auf bestimmte Preise oder Rabatte (z. B. „Sparen Sie 20 USD“ oder „5 % Rabatt“).
      3. Ausrufezeichen, es sei denn, diese sind Teil des Markennamens.

2.7 Seite und Kacheln

  • Jede Seite in Ihrem Store muss einen klickbaren Link zu einer Produktdetailseite oder einer anderen Seite im Store enthalten und darf keine Endlosschleife für den Kunden darstellen.
  • Leere Kacheln oder Kacheln mit dem ursprünglichen Standardtext „Text hier einfügen“ sind nicht zulässig.

2.8 Sonderzeichen

  • Nur alphanumerische Zeichen sind zulässig.
  • Die übermäßige Verwendung von Auslassungspunkten ist verboten; wir empfehlen nicht mehr als 3 Auslassungen pro Textblock.
  • Emoticons sind erlaubt; bitte vermeiden Sie jedoch Wiederholungen oder eine übermäßige Verwendung.

2.9 Text

Der Text muss im Kontrast zum Bildhintergrund und zur Bildgröße lesbar sein – mindestens 32 Pixel hoch im Hero, in einer Bildergalerie oder in einer extragroßen Bildkachel (gesamte Breite) und 16 Pixel hoch in anderen Bildkacheln.

3. Annahme von Bild- und Videomaterial

Zusätzlich zu den Richtlinien für die Annahme von Inhalten in Abschnitt 2 enthält dieser Abschnitt weitere Richtlinien für alle Bild- und Videoinhalte in Ihrem Store.

3.1 Allgemeine Bild- und Videorichtlinien

Für Bilder und Videos gilt:

  • Sie müssen hochauflösend sein und die Mindestanforderungen für die ausgewählte Kachel erfüllen
  • Sie dürfen nicht verpixelt, offensichtlich verzerrt oder gestreckt werden.

Für Videos gilt:

  • Sie müssen korrekt abgespielt werden können und relevant für das Produkt und den Store sein.
  • Sie dürfen nicht länger als 5 Minuten sein.

3.2 Richtlinien für Bild- und Videomaterial in Anzeigen

  • Stores sollten in der Desktop- und Mobilvorschau angezeigt werden, um sicherzustellen, dass Bilder nicht so zugeschnitten werden, dass wichtige Elemente des Bildes verdeckt werden.
  • Hero-Bilder dürfen keine überfüllten oder überlappenden Elemente enthalten.
  • Das Markenlogo darf sich nicht mit Produktbildern oder anderen wichtigen Inhalten des Hero-Bildes überlappen.
  • Inhalte in Kacheln mit Text-Overlay dürfen weder den darunter liegenden Bildtext noch andere wichtige Elemente des darunter liegenden Bildes verdecken.

3.2.1 Richtlinien für Bilder von Erotikartikeln

  • Bilder und Videos dürfen Folgendes nicht enthalten:
    • Nacktheit, einschließlich intimer Körperteile (d. h. Genitalien, Brüste, Gesäß), die mit Händen, Balken, Sternen oder sonstigen Grafiken verdeckt sind.
      • Intime Körperteile müssen mit Kleidung bedeckt sein.
    • Darstellungen menschlicher Genitalien, einschließlich auf Verpackungen.
      • Konturen männlicher oder weiblicher Genitalien sind ggf. zulässig, wenn sie nicht sexuell aufreizend sind.
    • Obszönitäten, einschließlich verschleierter Obszönitäten.
    • Bilder von Kindermodels oder erwachsenen Models, die Kinder darstellen.
    • Das Produkt in Verwendung (z. B. Video-Tutorials), einschließlich mittels Lifestyle-Bildern sowie Schaufensterpuppen, Cartoons oder anderen Formen.
      • Verbale Beschreibungen und abstrakte Illustrationen der Produkte sind zulässig, wenn die Sprache nicht anstößig ist.
    • Übermäßig provokante, obszöne oder anzügliche Inhalte.
    • Sexuelle Aktivitäten oder Stellungen.
    • Sexuell anzügliche Posen oder Gesten.
    • Aggressive oder gewaltsame Inhalte.

3.2.2 Richtlinien für Bilder mit verstörendem Inhalt

Bilder von tatsächlichem oder impliziertem Missbrauch, wie zum Beispiel von Menschen oder Tieren in Not, Folter, Belästigung, tatsächlicher oder implizierter Vergewaltigung sind verboten.

3.2.3 Richtlinien für Entertainment-Trailer

Die Inhaltsbewertung für das Produkt muss vor dem Start des Trailers angezeigt werden. Wir akzeptieren keine Red-Band-Trailer oder altersbeschränkten Trailer, Trailer für Filme mit der Bewertung NC-17 oder Videospiele mit der Bewertung AO oder gleichwertig. Wenn keine Bewertung verfügbar ist, muss das Video für die ganze Familie geeignet sein.

3.2.4 Richtlinien für Bilder von Unterwäsche

  • Bilder und Videos von intimer Kleidung, Unterwäsche und Bademode dürfen nach dem alleinigen Ermessen von Amazon nicht sexuell eindeutig oder obszön sein. Darüber hinaus müssen Bilder solcher Produkte die folgenden Regeln einhalten:
    • Bilder, die Menschen in Posen zeigen, die eine sexuelle Stellung nachahmen oder auf sexuelle Aktivitäten hinweisen, unabhängig davon, ob sie bekleidet oder unbekleidet sind, sind nicht gestattet.
    • Bilder und Videos, die ein Model nackt zeigen (Brüste, Genitalien, entblößtes Gesäß o. ä.), sind nicht gestattet.
    • Bilder und Videos, auf denen das Model transparente oder durchsichtige Produkte trägt, werden nur gestattet, solange Genitalien und Brüste nicht sichtbar oder auf obszöne oder aufreizende Weise dargestellt sind. Die Verdeckung entblößter Körperteile durch Balken oder andere Grafiken ist nicht gestattet.
    • Das Hauptproduktbild oder -video für Tangas und Slips muss das Produkt in der Vorderansicht zeigen.
    • Tangas und Slips, welche die Vorder- und Rückseite nicht vollständig bedecken, müssen in Bildern oder Videos ohne ein menschliches Model gezeigt werden. Airbrush ist für entblößte Haut nicht gestattet.

3.2.5 Richtlinien für Bilder mit sexuellem Inhalt

Bilder und Videos dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Sexuell aufreizende Posen, wie z. B. das Spreizen der Beine, das Greifen in die Haare oder das Heben der Hüfte zusammen mit erotischen oder sexuell anzüglichen Gesichtsausdrücken.
  • Bilder, die auf sexuelle Weise übermäßige Aufmerksamkeit auf intime Körperteile, wie Brüste oder Gesäß, lenken.
  • Darstellungen von Minderjährigen in sexuellen Situationen.
  • Suggestive Bilder des Entkleidens, wie das Herunterziehen eines BH-Trägers oder von Unterwäsche.
  • Models in Reizwäsche wie Strümpfe, Strumpfhalter oder mit Accessoires wie Peitschen und Ketten.
  • Provokante Umarmungen oder Umarmungen in einer provokanten Umgebung, wie z. B. in einer Dusche oder auf einem Bett.

3.2.6 Richtlinien für Bilder mit Gewaltdarstellungen

Übermäßige Gewalt oder Blut. Zum Beispiel sind Darstellungen von Figuren mit weit offenen Wunden, Figuren, die mit Waffen angegriffen werden, Zerstückelung sowie grafische Darstellungen von Leichen verboten. Bitte beachten Sie, dass das Vorhandensein von Blut ohne Gewalt oder offene Wunden in Entertainment- oder Video-Trailern zulässig sein kann.

3.2.7 Richtlinien für Waffenabbildungen

Bilder von Waffen (einschließlich realistischer und nicht realistischer Schusswaffen, Schwerter, Pfeil und Bogen usw.), dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Darstellung in gewalttätiger, bedrohlicher Weise, z. B. bei der Verletzung einer anderen Figur.
  • Grausame Darstellung (z. B. mit Blut bedeckt).
  • Darstellung auf eine Figur gerichtet.
  • Darstellung auf den Kunden gerichtet.
  • Handhabung durch einen Minderjährigen oder damit zusammenhängend.
  • Darstellung im Schießvorgang (z. B. Geschosse, die erkennbar aus der Waffe austreten, Rauch oder andere Rückstände, die um den Lauf herum dargestellt sind).

4. Annahme von Produkten

Alle Produkte müssen für allgemeine Zielgruppen und für das Land geeignet sein, in dem der Store geschaltet wird.
Die folgenden Arten von Produkten sind in Stores weltweit verboten:

  • Erotikartikel: Pornografie oder verwandte Inhalte. Siehe Abschnitt 2. Einschränkungen für Produkte. Hier finden Sie eine Liste der zulässigen Erotikartikel.
  • Kosmetik und Körperpflege: Produkte, die behaupten, natürliche Körpermerkmale dauerhaft physisch zu verändern, sind verboten.
  • Preisausschreiben und Gewinnspiele.
  • Drogentest-Kits.
  • Kits zur Krankheitsdiagnose.
  • Digitale und Computer-Hacking-Dienste und -Produkte.
  • Ätzcremes und andere ätzende Mittel, Gele, Flüssigkeiten oder Lösungen.
  • Dienstleistungen zur Beschaffung gefälschter Dokumente.
  • Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Ephedrin-Alkaloide, Azteken-Salbei oder Salvinorin A enthalten.
  • Produkte, die schnellen Reichtum versprechen.
  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks, Anleitungs-Videos und weitere Inhalte.
  • Illegale Drogen, Partydrogen und drogenbezogene Utensilien.
  • Medizinprodukte, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind oder für diesen Zweck beworben werden.
  • Lachgasbehälter und -patronen.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente und Produkte.
  • Produkte, die behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Produkte, die zur Verletzung der Privatsphäre bestimmt sind, wie z. B. Spionagekameras, oder um den Strafverfolgungsbehörden zu entkommen, wie z. B. Polizeifunk-Scanner.
  • Produkte oder Inhalte, die Hass fördern, zu Gewalt oder Intoleranz aufstacheln oder eine bestimmte Gruppe aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einer anderen Kategorie diskriminieren.
  • Produkte im Zusammenhang mit Glücksspieldienstleistungen.
  • Produkte, die die Verletzung von geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten fördern oder ermöglichen können.
  • Obszöne oder vulgäre Produkte oder Inhalte.
  • Produkte, die für fragwürdige oder potenziell gefährliche Aktivitäten verwendet werden könnten, wie Feuerwerkskörper.
  • Tätowier- und Body-Branding-Produkte.
  • Tabak und andere Raucherartikel sowie Zubehör, einschließlich Produkte, die Nikotin, Zigarettenpapier, E-Zigaretten und ähnliche Produkte enthalten (sowie ihrer nikotinfreien Äquivalente).
  • Dienstleistungen und Ausrüstung für UV-Bräunung.
  • Waffen (eine umfassende Liste finden Sie im Abschnitt Sprengstoffe, Waffen und verwandte Artikel), einschließlich:
    • Munition oder wiedergeladene Munition.
    • Teile oder Zubehör von Angriffswaffen oder Produkte, die als Teile oder Zubehör von Angriffswaffen vermarktet werden, einschließlich der Verweise auf verschiedene Modelle von Angriffswaffen.
    • Sprengkörper und Sprengsätze, z. B. Feuerwerkskörper.
    • Sicherheitszertifikate für Handfeuerwaffen.
    • Pistolen, Revolver oder andere Schusswaffen.
    • Produkte, die realistischen oder tatsächlichen Waffen, Waffenteilen oder Munition ähneln oder diese enthalten.
    • Waffen oder andere Gegenstände, die ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden oder für militärische Zwecke bestimmt sind.

5. Beschränkungen für Produkte

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Richtlinien für die Annahme von Inhalten und Bildern werden in diesem Abschnitt weitere produktspezifische Richtlinien beschrieben.

5.1 Erotikartikel

  • Stores für Erotikartikel dürfen nur Erotikartikel beinhalten. Stores für Erotikartikel dürfen keine jugendfreien Produkte beinhalten. Ebenso dürfen Stores mit jugendfreien Produkten keine Erotikartikel beinhalten.
  • Die folgenden Produkte sind Erotikartikel und dürfen nur in entsprechenden Stores für Erotikartikel angeboten werden (diese Liste ist nicht vollständig):
    • Mittel zur Potenzsteigerung oder Erhöhung der sexuellen Lust sowie Aphrodisiaka.
    • Reizwäsche mit offensichtlich sexueller Absicht, z. B. Netzstoffe.
    • Erotische Spiele, Bücher, Kostüme und Witzebücher.
    • Intime Produkte für das sexuelle Wohlbefinden mit nicht natürlichem oder generischem Design (lebensechte oder natürliche Designs sind nicht zulässig).
    • Gleitmittel.
    • Massageöle, Cremes, Kerzen, Körperfarben und -pulver.
    • Komfortmöbel (ohne intime Anhängsel, Kissen und Armlehnen), Stangen.
  • Folgende Bedingungen gelten für Stores für Erotikartikel:
    • Sie dürfen keine expliziten oder lüsternen Inhalte enthalten.
    • Sie dürfen keine offenkundig sexuellen Referenzen, Obszönitäten oder verschleierten Obszönitäten (z. B. im Produkttitel) beinhalten.
    • Das Markenlogo oder der Name muss deutlich im Hero-Bild auf allen Seiten innerhalb des Stores angezeigt werden.
    • Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ muss auf dem Hero-Bild auf allen Seiten im Store sichtbar sein.
    • Jede Store-Seite muss einer Erotikartikel-Kategorie oder einem damit eng verwandten Erotikartikel gewidmet sein.
  • Stores mit Artikeln für das sexuelle Wohlbefinden, die Erotikartikel beinhalten, müssen diese Produkte auf einer separaten und entsprechend gekennzeichneten Unterseite anzeigen. Die Unterseite muss die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ im Hero-Bild enthalten.
  • Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 3 (Richtlinien für die Annahme von Bild- und Videomaterial).

5.2 Künstlerbedarf und Gewerbeartikel

Stores für Künstlerbedarf und Gewerbeartikel sind zugelassen, wenn diese ausschließlich Produkte verkaufen und vermarkten, die für den Heim-, Gewerbe-, Automobil- und Künstlerbedarf vorgesehen sind. Produkte dürfen weder die Beschädigung öffentlichen oder privaten Eigentums, Vandalismus noch antisoziale Verhaltensweisen fördern.
Die folgenden Produkte dürfen in Stores nicht angeboten werden:

  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks und Anleitungs-Videos sowie weitere Inhalte.
  • Ätzpasten.
  • Ätzende Cremes, Gels, Flüssigkeiten oder ähnliche Lösungen.

5.3 Alkohol und zugehörige Produkte

5.3.1 Allgemeine Richtlinien

  • Bilder, Videos und Texte zu Alkohol müssen den verantwortlichen Konsum von alkoholischen Getränken bewerben und dürfen nicht:
    • behaupten oder implizieren, dass Alkohol therapeutische oder andere Vorteile hat (z. B. dass Alkohol die Leistung verbessert, zum Erfolg beiträgt oder Probleme löst) oder behaupten, dass die Verwendung eines Stoffes oder Produkts die Prävention, Diagnose, Heilung oder Linderung einer Krankheit, eines Leidens, einer Störung oder Verletzung unterstützt oder einen physiologischen Prozess beeinflussen, hemmen oder verändern kann.
    • Menschen zeigen, die gerade trinken.
    • Erwachsene zeigen, die jünger als 25 zu sein scheinen.
    • direkt an Minderjährige gerichtet sein oder Bilder oder Inhalte enthalten, die Minderjährige ansprechen sollen.
    • Alkoholkonsum in Verbindung mit Kraftfahrzeugen, dem Autofahren oder dem Bedienen von Maschinen zeigen.
    • den Verzicht auf alkoholische Getränke kritisieren.
    • Personen zu verantwortungslosem Trinken motivieren.
    • den übermäßigen Konsum fördern.
    • sich auf den Alkoholgehalt der Getränke konzentrieren.
    • mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Elternschaft verbunden werden.

5.3.2 Alkoholgetränke und -waren

  • Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien müssen alkoholische Getränke und die Stores, in denen sie verkauft werden, die folgenden Richtlinien befolgen:
    • Alle Seiten im Store müssen das Markenlogo des Werbetreibenden im Hero-Bild aktiviert haben.
    • Stores dürfen keine alkoholischen und nicht alkoholischen Produkte zusammen enthalten.
Länderspezifische Anforderungen
  • Deutschland, Italien und Spanien: Bilder, Videos oder Texte dürfen nicht mit Sport in Verbindung gebracht werden.
  • Frankreich: Stores müssen die entsprechenden Alkoholangaben enthalten.
  • Mexiko:
    • Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 55 % sind verboten.
    • Das Hero-Bild muss eine der folgenden Angaben enthalten: „Evite el exceso“, „Conocer es no excederse“ oder „Todo con medida“.
  • Stores für alkoholische Getränke sind in Kanada, Japan, Indien und den USA verboten.

5.3.3 Alkoholtests

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien für alkoholische Produkte dürfen Produkte in dieser Kategorie nicht behaupten, Kunden bei einem sicheren Alkoholkonsum zu unterstützen.

5.3.4 Katermittel

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien für alkoholische Produkte dürfen Produkte dieser Kategorie keine medizinischen Behauptungen aufstellen, wie zum Beispiel „Kater heilen“ oder behaupten, dass die Inhaltstoffe dies tun.

5.4 Kosmetikprodukte

Produkte in dieser Kategorie dürfen Folgendes nicht:

  • Behaupten, eine normale Körperfunktion oder einen normalen Körperzustand dauerhaft zu ändern.
  • Sich direkt auf private, intime oder sensible körperliche Verfassungen beziehen.
  • Die Kunden direkt ansprechen, wie „Schämen Sie sich für Ihr Aussehen? Dann versuchen Sie das hier.“
  • Therapeutische oder gesundheitliche Behauptungen im Zusammenhang mit Krankheiten, Leiden, körperlichen Verfassungen oder Beschwerden, Störungen, Verletzungen oder psychischen Zuständen aufstellen.
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Produkte dürfen keine gesundheitsbezogenen oder therapeutischen Aussagen machen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben, z. B. „feuchtigkeitsspendend“ oder „Anti-Aging“.

5.5 Kindersicherheit

  • Produkte für Kinder dürfen keine unsichere Gebrauchsweise des Produkts zeigen. Zum Beispiel müssen Planschbecken oder andere Produkte, die dem Kind bei Missbrauch Schaden zufügen könnten, die Nutzung des Produkts unter Aufsicht von Erwachsenen zeigen.

5.6 Hanfprodukte

  • Stores für Hanfprodukte dürfen nicht mit illegalem Drogenkonsum in Verbindung gebracht werden und dürfen diesen nicht fördern. Darunter fällt der Gebrauch von Marihuana- oder Cannabis-Bildern.
Länderspezifische Anforderungen
  • Indien: Konsumierbare Hanfprodukte sind verboten.

5.7 Säuglingsanfangs- und Folgenahrung

Stores für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung dürfen keine Botschaften enthalten, die vom Stillen abraten oder die behaupten, dass das Produkt ein Ersatz für das Stillen sein kann.

Länderspezifische Anforderungen
  • USA und Kanada: Säuglingsanfangsnahrung ist nur in den USA und Kanada erlaubt.
  • Indien: Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sind verboten. Dazu gehört auch Zubehör für Babynahrung wie Babyflaschen.

5.8 Messer

Messer, deren Hauptzwecke Kampf- oder militärische Zwecke, Selbstverteidigung oder die Förderung von gewalttätigem Verhalten sind oder die als solche vermarktet werden, sind verboten. Zum Beispiel Zombiemesser, Kampfmesser, Jagdmesser, Wurfmesser, Dolche, Stiefelmesser, Springmesser, (Nah-)Kampfmesser, Fallmesser, Bajonette, Drop-Point-Messer (nur Mexiko), Schwerter, Selbstverteidigungsmesser und Ninja-Sterne.

Länderspezifische Anforderungen

In Großbritannien, Japan, China und Indien sind nur Küchenmesser oder Besteck erlaubt.

5.9 Medizinische Produkte, nicht rezeptpflichtige (OTC) Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel

Produkte in dieser Kategorie dürfen Folgendes nicht:

    • Behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, abzuschwächen, zu behandeln oder zu verhindern.
    • Unrealistische oder nicht damit zusammenhängende Aussagen über die Wirksamkeit des Produkts machen.
    • Sich direkt auf private, intime oder sensible körperliche Verfassungen beziehen.
    • Kunden vom Besuch einer qualifizierten medizinischen Fachkraft abraten.
Länderspezifische Anforderungen
  • Mexiko: Der Text darf weder den medizinischen Zustand noch das Produkt selbst beschreiben. Der Text darf nur die Marke, den Produktnamen und den CTA enthalten.
  • Australien: Produkte dürfen keine gesundheitsbezogenen oder therapeutischen Aussagen machen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben.

5.9.1 Testkits für zu Hause

Stores für Testkit-Produkte, die für den Hausgebrauch bestimmt sind, sind zugelassen, sofern die angebotenen Produkte nicht behaupten, die Risiken einer Krankheit, eines Leidens oder einer Erkrankung zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu bewerten. Sie dürfen nur Produkte bewerben, die alle lokalen Vorschriften der Orte erfüllen, an denen Ihre Anzeigen geschaltet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen von lokalen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb oder die Werbung der Produkte, die Sie auf Amazon bewerben möchten, einzuholen.

Folgende Produkte sind unter anderem zugelassen: Kits zur Diabetes- und Blutzuckerkontrolle, Blutdruckmessgeräte, Kits zur Herkunftsanalyse, DNA-Analyse und zur persönlichen genetischen Profilerstellung, Urinanalyse-Kits, Stechhilfen (nur für medizinische Zwecke), Schwangerschafts- oder Fruchtbarkeitstests. Diese Produktkategorien unterliegen den länderspezifischen Anforderungen, einschließlich der folgenden:

Länderspezifische Anforderungen
  • Testkits für Erbgutanalysen, DNA-Analysen und zur genetischen Profilerstellung sind in Frankreich nicht erlaubt.
  • Alle Produkte in dieser Kategorie sind in China, Mexiko, Australien, Indien und Japan verboten.

5.9.2 Medizinprodukte

  • Werbung für nicht verschreibungspflichtige Gesundheits- und Beauty-Produkte darf nicht behaupten, dass diese so wirksam wie verschreibungspflichtige Produkte sind.

5.9.3 Gewichtsabnahme

Inhalte dürfen den Kunden nicht direkt ansprechen, wie zum Beispiel „Sind Sie übergewichtig?“ oder unrealistische oder übertriebene Behauptungen aufstellen, wie z. B.:

  • Der Kunde könne durch die alleinige Anwendung des Produkts oder ohne Einhaltung eines kalorienreduzierten Ernährungs- und Trainingsprogramms eine Gewichtsabnahme erzielen.
  • Die Ergebnisse seien für jeden wirksam oder dauerhaft.
  • Eine spezifizierte Gewichtsabnahme sei über einen bestimmten Zeitraum möglich.
  • Ein erheblicher Gewichtsverlust sei möglich, egal was oder wie viel der Kunde isst.
  • Der Kunde könne abnehmen, indem er ein Produkt am Körper trägt oder in die Haut einreibt.
Länderspezifische Anforderungen
  • Mexiko: Die Werbung für Produkte zur Gewichtsabnahme, Gewichtszunahme, zum Muskelaufbau und ähnliche Produkte sind in Mexiko verboten.
  • Australien: Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Hautcremes zur Gewichtsabnahme und Behauptungen im Zusammenhang mit Gewichtsverlust sind verboten.

5.10 Politische Produkte

Wir akzeptieren keine Inhalte oder Produkte im Zusammenhang mit Kampagnen, Wahlen oder politischen Themen, die öffentlich diskutiert werden, die sich für oder gegen einen Politiker oder eine politische Partei einsetzen oder die eine politische Persönlichkeit persönlich angreifen.

5.11 Sexuelles Wohlbefinden

Die Werbung für Produkte für sexuelles Wohlbefinden ist zulässig, sofern die Stores die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Stores dürfen keine Behauptungen zu Produkten enthalten, die sich auf die Steigerung der sexuellen Leistungsfähigkeit oder die Libidosteigerung beziehen.
  • Die Anzeigen dürfen nicht ausdrücklich auf private, intime oder sensible körperliche oder medizinische Zustände oder sensible Körperfunktionen oder -zustände Bezug nehmen.

Produkte für das sexuelle Wohlbefinden dürfen nicht mit anderen Produkten gemischt werden. Werbetreibende, die verschiedene nicht zugehörige Produkte verkaufen, sollten Produkte für das sexuelle Wohlbefinden in einer entsprechend betitelten Unterseite im Store platzieren, z. B. unter „Sexuelles Wohlbefinden“.

Länderspezifische Anforderungen
  • Japan: Stores für Produkte für das sexuelle Wohlbefinden sind in Japan verboten.

5.12 Sport- und Freizeitprodukte

Stores für Sport- und Freizeitprodukte dürfen Folgendes nicht:

  • Kunden darin bestärken, weniger wachsam oder verantwortungsbewusst mit der eigenen Gesundheit und Sicherheit umzugehen.
  • Gewalttätiges oder unsoziales Verhalten dulden oder unterstützen.
  • Kunden täuschen, unter anderem durch die Darstellung der Produkte als sicher, wenn diese im Allgemeinen ohne angemessene Pflege und Vorsichtsmaßnahmen als unsicher gelten.

5.12.1 Richtlinien für Bilder

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Richtlinien für die Annahme von Inhalten und Bildern müssen Stores für Sport- und Freizeitprodukte, die Bilder von Waffen oder Waffenzubehör enthalten, Folgendes erfüllen:

  • Sie müssen sich auf das Waffenzubehör und nicht auf die Waffe selbst konzentrieren.
  • Sie dürfen die Waffe nicht in Verwendung oder kurz vor dem Einsatz zeigen (z. B. darf eine Anzeige für ein Waffenholster nicht die gezogene Waffe oder den Vorgang des Ziehens der Waffe zeigen).
  • Sie dürfen keine Produkte oder Zubehörteile enthalten, die überflüssig sind oder in keinem Zusammenhang mit dem Hauptprodukt stehen. Zum Beispiel darf ein Waffenholster-Produkt kein Kampfmesser enthalten.

5.12.2 Annahme von Produkten

Wir erlauben folgende Produkte in Stores:

  • Softair-Zubehör wie Masken und Handschuhe
  • Pfeilauflagen, Dartpfeil-Flights, Bogensehnen
  • Ferngläser, Fernrohre und monokulare Nachtsichtgeräte
  • Köder
  • Taschenlampen
  • Wild- und Jagdkameras
  • Tragbare Spektive
  • Paintball-Masken, -Kopfschutz und -Schutzbrillen
  • Entfernungsmesser
  • Ziele
  • Aufbewahrungsmöglichkeiten für Munition wie Behälter und Schränke
  • EDC/multifunktionale/taktische Stifte
  • Waffenreinigungssets
  • Waffenholster
  • Waffenschränke
  • Für Kampfeinsätze vorgesehene Paracords, Taschen und Koffer
Länderspezifische Anforderungen

Alle Waffen und Waffenzubehör sind in Mexiko, Japan, Indien und China verboten.

Folgende Produkte sind nur in den USA zugelassen:

  • Softair-Waffen und Munition
  • Pfeilspitzen
  • Luftpistolen und Munition
  • Pfeil und Bogen
  • Armbrüste
  • Gewehrauflagen und Gewehrauflagetaschen
  • Waffentragegurte
  • Laser-, ausziehbare und nicht ausziehbare Zielvorrichtungen für Waffen
  • Paintball-Waffen und Munition
  • Pfeffersprays
  • Zielstöcke
  • Schleudern
  • Elektroschocker
  • Taser

6. Amazon-Markenzeichen

Amazon-Inhalte

Amazon-Marken und -Produkte oder Verweise auf Amazon-Produkte oder -Dienstleistungen sind in Stores verboten. Dazu gehören:

  • Verweise auf Amazon-Programme wie Sparabos und Kindle Unlimited.
  • Amazon-Logos und Benutzeroberflächenelemente wie „In den Einkaufswagen“ oder Elemente, die diese nachahmen.
  • Statische Texte können keine dynamischen Kundenbewertungen, Verkaufsrankings, Preise und Einsparungen bei Amazon enthalten.

Direkte Verweise auf Amazon-Produkte aus Kompatibilitätsgründen, z. B. „Funktioniert mit Alexa“, sind zulässig, sofern das primäre Produkt an erster Stelle in der Überschrift oder im Bild steht und korrekt auf Amazon-Produkte verwiesen wird.

Kundenrezensionen

  • Kundenrezensionen von Drittanbietern, Sternebewertungen oder andere Elemente, die mit Amazon-Kundenrezensionen verwechselt werden könnten, sind nicht zulässig.
  • Es dürfen keine Änderungen an Amazon-Kundenbewertungen vorgenommen werden. Das gilt auch für eine Korrektur von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern. Bewertungen mit groben Schreibfehlern oder signifikanten grammatischen Fehlern sollten nicht verwendet werden.
    • Verwenden Sie Auslassungspunkte („...“), um unerwünschte Teile einer Kundenbewertung zu umgehen. Auslassungen dürfen die Bedeutung der Bewertung nicht verändern.
    • In einer Kundenbewertung dürfen maximal drei Auslassungen gemacht werden: eine zu Beginn der Bewertung, eine in der Mitte und eine am Ende.
  • Amazon-Kundenbewertungen dürfen den Kundennamen nicht enthalten.
  • Amazon-Kundenbewertungen müssen auf der zugehörigen Detailseite überprüft werden können.