Amazon-Zielgruppenrichtlinien

I. Richtlinie zur Zielgruppenerstellung

Verbotene Zielgruppenkategorien

Interessenbasierte Werbung ermöglicht es Kunden, relevantere Werbeanzeigen zu sehen, und hilft ihnen, Produkte und Dienstleistungen zu entdecken und sich über die zu informieren, die für sie von Interesse sein könnten. Die Zielgruppenrichtlinien von Amazon Ads wurden entwickelt, um Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu wahren, wenn sie interessenbasierte Anzeigenerlebnisse in unseren Produktangeboten nutzen.

Neben der Einhaltung dieser Richtlinien sind Werbetreibende dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie alle geltenden Gesetze, einschließlich lokaler und regionaler Vorschriften, einhalten. Beachten Sie, dass diese Richtlinien für die Verwendung von Amazon-Zielgruppensegmenten sowie für Third-Party-Signale gelten (z. B. Zielgruppen von Werbetreibenden oder Zielgruppen, die über Datenpartner aktiviert wurden).

Bei der Erstellung von Richtlinien in Bezug auf verbotene Zielgruppenkategorien berücksichtigt Amazon das Kundenerlebnis, bewährte Methoden der Branchen, lokale Gesetze und Vorschriften sowie die Produktfunktionen. Werbetreibende dürfen auch nicht versuchen, Rückschlüsse auf verbotene Zielgruppenkategorien zu ziehen.

Zu den sensiblen Interessen- oder Mitgliedskategorien gehören Informationen, die sich auf folgende Personen beziehen:

  • Identität und Weltanschauung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
    • Politische Zugehörigkeit oder Ansichten
    • Rasse oder ethnische Zugehörigkeit
    • Nationale Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Einwanderungsstatus
    • Religiöse Zugehörigkeiten oder Weltanschauungen
    • Sexuelle Orientierung
    • Status als Transgender- oder nichtbinäre Person
    • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Persönliche Schwierigkeiten oder Rückschläge, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
    • Finanzielle Notlage (z. B. Schulden, Bankrott, Kreditprobleme usw.)
    • Beziehungsschwierigkeiten (z. B. Scheidung, Verlust in der Familie usw.)
    • Status als Opfer einer Straftat, einschließlich Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder anderer Verbrechen
  • Früherer, gegenwärtiger oder zukünftiger körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    • Informationen, die Folgendes betreffen:
      • Gesundheitszustände oder Krankheiten
      • Soziale, psychologische, verhaltensbezogene und medizinische Behandlungen oder Interventionen
      • Operationen, Verfahren und andere Gesundheitsdienstleistungen
    • Reproduktive, sexuelle Gesundheit oder geschlechtsbejahende Pflege
    • Gesundheitsdaten von Verbrauchern im Sinne des Washington My Health My Data Act
    • Rückschlüsse auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand einer Person auf der Grundlage nicht gesundheitsbezogener Daten
  • Illegale Aktivitäten oder Interessen
  • Sexuelle Interessen
  • Genetik und biometrische Daten
  • Genaue Standortdaten
  • Alle anderen personenbezogenen Daten, die gemäß geltendem Recht als sensibel definiert sind

2. Richtlinie zur Zielgruppennutzung

Werbetreibende sollten stets verantwortungsvolle Praktiken anwenden, die allen geltenden Gesetzen entsprechen und ein positives und inklusives Kundenerlebnis in Bezug auf interessenbasierte Anzeigen schaffen. Zusätzlich zu den oben dargestellten verbotenen Zielgruppenkategorien von Amazon verbietet Amazon Werbetreibenden, verfügbare Amazon-Zielgruppensegmente und andere Werbeanzeigenprodukte zu missbrauchen, um Einzelpersonen oder Gruppen herabzusetzen oder zu diskriminieren. Die folgende Richtlinie beschreibt die Anforderungen für die Verwendung verfügbarer Zielgruppensegmente:

  • Werbetreibende dürfen keine verfügbaren Amazon- oder Third-Party-Zielgruppen als Proxy verwenden, um Kunden auf der Grundlage verbotener Kategorien oder anderer geschützter oder sensibler persönlicher Merkmale zu erreichen.
  • Werbetreibende dürfen Kundengruppen nicht aufgrund verbotener Kategorien oder geschützter Klassen ausschließen.
  • Werbetreibende dürfen keine Zielgruppensegmente verwenden, die für das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung nicht relevant sind.
  • Werbetreibende dürfen nicht versuchen, Minderjährige (gemäß dem in ihrem Land geltenden Alter) mit ihrer Werbung zu erreichen.