Black Friday, Cyber Monday-Anzeigenrichtlinien 2021 Universelle Regeln - Alle Werbemittel

INHALTSVERZEICHNIS

1. Übersicht
3. Redaktionelle Richtlinien - Alle Werbemittel
5. Richtlinien für Lifestyle-Bilder

1. Übersicht

Die folgenden Regeln sind für alle Black Friday, Cyber Monday (BFCM) Platzierungen für alle Werbetreibenden einschließlich Managed Service und Self-Service Werbetreibende verbindlich.

Für alle Anzeigen auf der Eventseite gilt der Style-Leitfaden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr Kundendienstteam.

Die Amazon Ads-Richtlinien und -Annahmebedingungen gelten für alle Anzeigen, die während BFCM geschaltet werden, und können hier eingesehen werden.

2. Anzeigenformat und -funktionalität

2.1 Zusätzlicher Text

In manchen Fällen müssen zusätzliche Texte geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Kunde das Angebot versteht und weiß, was er tun muss, um es zu erhalten. Zum Beispiel ist die Angabe von Marke/Produktname/Kategorie und/oder Markenlogo erforderlich, um Klarheit zu schaffen.

2.2 Alkoholanzeigen

Nicht erlaubt für BFCM (außer für JP). Ausnahmen sind möglich, bitte wenden Sie sich an Ihr Kundendienstteam.

2.3 Länge der Texte

Maximal 3 Zeilen, außer bei 160x600 (statisch und DEA) und 300x250 (nur statisch), die maximal 5 Zeilen haben. Dies begrenzt die Anzahl der Produkte, Marken und Kategorien, die Sie gemäß den unten stehenden Empfehlungen aufnehmen können. Haftungsausschluss und Logo sind in der Textmenge nicht enthalten.

2.4 CTA

CTA ist auf Ereignisseitenpaketen für statische Einheiten nicht erlaubt.

Der Text kann nicht durch eine Kopie des CTA ersetzt werden. Wenn die CTA „Jetzt einkaufen“ lautet, darf der kreative Text nicht „XX Produkte einkaufen“ lauten. Es kann „Entdecken“, „Erkunden“ oder ähnliches sagen.

2.5 Landing Pages

Die Zielseite muss genau das Produkt zeigen, das auf dem Werbemittel-Banner beworben wird (keine Variationen des vorgestellten Produkts).

2.6 Verwendung von Logos

Logos werden auf allen Werbemitteln bevorzugt.

  • Logos können vollfarbig (wenn sie das Kontrastverhältnis erfüllen) oder schwarz (jede Farbe aus der genehmigten Palette) sein.
  • Ein Logo derselben Marke ist auf einem Werbemittel erlaubt.
  • Das Logo kann auf dem Bild der ASIN (Packshot) oder einzeln angezeigt werden.
  • Der Markenname oder das Logo des Werbetreibenden muss in der Anzeige deutlich lesbar sein, sodass Kunden den Werbetreibenden leicht identifizieren können (in Unterhaltungsanzeigen kann der Titel des Films, der Fernsehsendung usw. als Markenname betrachtet werden).
  • Der Text innerhalb eines Markenlogos fällt nicht unter die in den Anzeigenspezifikationen beschriebene Mindestschriftgröße, sofern der Werbetreibende erkennbar ist.
  • Desktop-Reklamefläche, H1, Wakescreen und KSO: Alle Texte und Bilder innerhalb des Markenlogos müssen lesbar sein.
  • Mobile Anzeigen: Bei 320x50-, 414x125- und 728x90-Anzeigen für Mobilgeräte (z. B. bei begrenztem Platz für Anzeigenblöcke) muss der Text innerhalb eines Logos nicht lesbar sein, sofern das Logo selbst den Mindestanforderungen an die Schriftgröße entspricht.
  • Statischer und responsiver E-Commerce (REC): Der Markenname kann nicht im Anzeigentext verwendet werden, wenn sich das Logo auf dem Werbemittel befindet (alleinstehend oder auf einem ASIN-Bild).
  • Ausnahme (nur für statische Anzeigen): Zwei Logos von verschiedenen Marken können verwendet werden, wenn die beiden Marken ein wesentlicher Bestandteil des Produkts sind.
    • Das beworbene Sekundärprodukt muss ein fester Bestandteil des Produkts sein, für das auf dem Werbemittel geworben wird (sekundär bedeutet, dass es nicht das Hauptprodukt ist, für das geworben wird).
    • Die Kampagne wird durch Mittel des Co-Marketings oder durch Mittel des Zweitunternehmens finanziert.

2.7 Mehrzweck-Nachrichten

Unterschiedliche Anzeigen-Banner oder -Variationen innerhalb eines Pakets werden auf denselben Marken-Store oder dieselbe Landing-Page weitergeleitet, so dass das Messaging auf der Zielseite für alle Anzeigen-Banner gelten sollte – so findet der Kunde auf der Zielseite sowohl die Einsparungen als auch die Produkte aus den Bannern.

Fügen Sie keine Sparbeträge oder Prozentsätze auf den Hero-Bannern oder dem Karussell der Landing Page ein (nur allgemeine Sparmeldungen sind erlaubt, zum Beispiel: „Sparen Sie bei Pantry-Essentials“).

2.8 Einsparungsbehauptungen

Für alle Angebote sind nur prozentuale Einsparungen zulässig. Dollareinsparungen sind nicht zulässig.

2.9 Produktbilder

  • Einzelne ASIN:
    • Eine ASIN: für alle Versionen des Werbemittels zulässig.
    • Bündel-ASIN: zulässig für alle Versionen des Werbemittels (es wird eine vereinfachte Version der ASIN verwendet).
    • Bei 320x50 wird nur das Hauptprodukt präsentiert - nur für statische Anzeigen.
  • Multi-ASIN:
    • Zwei ASINs für alle Versionen des Werbemittels (außer 320x50). Muss zu einer Multi-ASIN-Landing Page führen.
    • Der Text muss im Plural verfasst sein und sich auf eine Auswahl oder Kategorie von Produkten im Marken-Store beziehen.

2.10 Superlativen

Verwenden Sie keine Adjektive wie „Großartig“, „Erstaunlich“, „Wunderbar“, „Fantastisch“.

2.11 Personalisierte Texte

„Ihr Favorit“ oder ähnliche Wörter zur Beschreibung von Angeboten oder Deals sind nicht zulässig.

2.12 Kaufmännisches Und-Zeichen

Die Verwendung des kaufmännischen Und-Zeichens („&“) ist in allen Regionen zulässig.

2.13 Teaser-Nachrichten

Keine Teaser-Nachrichten (Japan ist die einzige Ausnahme) (zum Beispiel: „Etwas Besonderes kommt“, „Der Countdown läuft! „oder „Komm bald zurück für tolle Angebote!“).

3. Redaktionelle Richtlinien - Alle Werbemittel

Folgendes ist verboten:

  • Rechtschreib- und Grammatikfehler, z. B. falsche Verbformen.
    • Slang oder Umgangssprache (wie „Nich“ anstelle von „Nicht“) können zulässig sein, wenn diese Richtlinien ansonsten eingehalten werden.
  • Willkürliche Großschreibung (z. B. "QUALITÄTS KopfHörer" oder "ToLLe dEaLs"), außer bei gängigen Abkürzungen oder Marken.
  • Falsche Zeichensetzung wie wiederholte Frage- oder Ausrufezeichen („!!!“).
  • Sonderzeichen wie „@“, Emojis oder ASCII-Kunst, es sei denn, sie sind Teil des Logos des Werbetreibenden oder im Produktbild/Packshot enthalten.
  • Hashtags (#) sind erlaubt.

4. BFCM-Erwähnungsrichtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Werbetreibenden und alle Anzeigenprodukte (z. B. Managed-Service- und Self-Service-Werbetreibende sowie SOV/Blast-Pakete usw.).

4.1 Die wichtigsten Prinzipien

  • Verweise auf „Black Friday“, „Cyber Monday“ oder andere Variationen davon sollten den Kunden nicht über die Dauer des Angebots in die Irre führen und sollten für einen angemessenen Zeitraum rund um das Feiertagsereignis des „Black Friday“ oder „Cyber Monday“ verwendet werden. Der "Schwarze Monat" ist nicht akzeptabel.
  • Alle beworbenen Angebote sollten zum Zeitpunkt der Schaltung der Anzeige live sein. Angebots-Teasing ist nicht erlaubt.
  • In den VAE und KSA sollte der Begriff „White Friday“ und nicht „Black Friday“ verwendet werden.
  • In Brasilien ist der Begriff „Schwarze Woche“ zulässig.
  • Als Werbetreibender sind Sie für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und bewährten Methoden für die Nutzung des Black Friday und Cyber Monday in Ihrer Region verantwortlich.

4.2 Zusätzliche Spitzenereignisse

  • In Mexiko sollten Hinweise auf „Buen Fin“ -Angebote (10. November - 16. November) den Kunden nicht über die Dauer des Angebots täuschen. Die Angebote müssen zum Zeitpunkt der Schaltung der Anzeige live sein.
  • In den VAE und KSA sollten Hinweise auf „Singles Day“ oder „11:11"/"11/11"/"11.11“-Geschäfte den Kunden nicht über die Dauer des Angebots in die Irre führen. Die Angebote müssen zum Zeitpunkt der Schaltung der Anzeige live sein.

5. Richtlinien für Lifestyle-Bilder

Lifestyle-Fotos sind im Werbemittel erlaubt und müssen:

  • Das Produkt muss aktiv in der Art und Weise gezeigt werden, wie es verwendet wird.
  • us dem Bild muss klar hervorgehen, um welches Produkt oder welche Kategorie es sich handelt, für die geworben wird.
    • Hinweis: Es gibt Situationen, in denen das eigentliche Produkt nicht in dem Werbemittel vorkommen muss, wenn die Kunden anhand des Bildes und der Kopie verstehen, was beworben wird. (Zum Beispiel lange Wimpern bei einem Modell für ein Mascara-Produkt).
  • Seien Sie kontextbezogen und relevant für das beworbene Produkt und die Kategorie.
  • Bieten Sie genau die Produkte an, die am Zielort erhältlich sind, wenn der genaue Artikel in der Aufnahme zu sehen ist.
  • Die Produkte dürfen nicht vor einem Lifestyle-Hintergrund präsentiert werden. Diese Werbemittel müssen den unten stehenden Richtlinien für Produktbilder entsprechen.
    • Für hybride Lifestyle-Bilder (Lifestyle + Produktaufnahme) gelten die nachstehenden Richtlinien für Produktbilder.
  • Führen zu Marken-Stores oder PDPs.

6. Richtlinien für Anzeigenprodukte

6.1 Marken-Store-Werbemittel

  • Brand Responsive e-Commerce (REC)-Anzeigen müssen auf eine Store-Seite führen.
  • Alle Back-up-Werbemittel müssen das Marken-Store-Werbeittel verwenden.
  • Lifestyle- und Produktaufnahmen sind im Werbemittel erlaubt.
  • Jegliche Art von Texten auf benutzerdefinierten Bildern ist verboten.

6.2 ASIN REC

  • Muss zur Produktdetailseite (PDP) führen.
  • Ein einzelnes benutzerdefiniertes Bild wird unterstützt.
  • Bearbeitbare Produkttitel sind aktiviert.
  • Das Werbemittel-Format kann bis zu 20 ASINs aufnehmen.
  • Abzeichen sind erlaubt.
  • Abzeichen sind auf Händler-Coupons (VPC) nicht erlaubt.

6.3 Statische Anzeigen

  • Statische Anzeigen sind für nicht endemische Produkte nur in JP, FR-CA und spanischen LOP zulässig.
  • Es kann sich um einzelne oder mehrere ASIN-Bilder und -Texte handeln, je nach Art des Angebots (z. B. müssen Produktbild, Text, Angebot und Ziel der Landing Page berücksichtigt werden).
  • Kann nur „Sparen bei [Marke/Produktkategorie]“ verwenden.

6.4 Landing Page-Ziele

Shops, Produktdetailseiten (nur Werbemittel einer einzelnen ASIN) sowie Lead-Generierung (nur nicht-endemische Werbemittel) und Link-Out (nur nicht-endemische Werbemittel) sind für BFCM zulässig. Alle anderen Arten von Landing Pages sind verboten.

6.5 Marken-Stores

  • Der Name der Seite „Angebote“ kann auf „Angebote“, „Black Friday“ oder „Cyber Monday“ verweisen.
  • Der Design-Leitfaden gilt nicht für Stores für Events mit hohem Besucheraufkommen. Das Hero-Bild des Stores darf jedoch nicht im Widerspruch zu den Werbebannern stehen, um ein einheitliches Erlebnis zu gewährleisten.
  • Das Widget für empfohlene Angebote (Featured Deals Widget, FDW) muss für alle Angebots-ASINs verwendet werden.
  • Eine Bild- oder Textkachel ist als Trennung zwischen dem FDW und dem Produktraster erforderlich. Der Text muss darauf hinweisen, dass die folgenden Produkte nicht im Angebot sind, und stattdessen die Produktauswahl durch allgemeine Mitteilungen beschreiben. „Unsere Bestseller“, „[Markenname] Bestseller“ sind zulässig.
  • Es muss eine allgemeine Werbesprache verwendet werden.
  • Numerische Preisangaben sind nirgendwo im Store zulässig.
  • Die ASINs müssen im FDW so angeordnet werden, dass die Produkte im Anzeigen-Banner zuerst erscheinen.
  • Stores müssen für die Dauer des Anebotszeitraums geplant werden.
  • Werbetreibende mit mehreren Marken, die z. B. mit einem Multimarken-Angebot auf der Brand Rec werben, zum Beispiel: „Kaufen Sie unsere Hautpflege-Angebote“ kann eine Seite mit Angeboten für den Store erstellen, die Bildkacheln für Produktkategorien mit Text enthält, z. B. „Kaufe XX für ihre Angebote“, „Kaufe XX für seine Angebote“ als erste Komponente auf der Store-Seite. Sie müssen sich zu den entsprechenden Angebotsseiten innerhalb desselben Stores durchklicken. Wenn man von der Brand Rec kommt, muss die Seite „Angebote“ auch die FDW mit der vollständigen Auswahl an Angeboten für Kunden enthalten, die weiterhin auf dieser Seite Produkte erkunden und kaufen möchten.
  • Für alle Richtlinien zu Werbeaktionen in Stores und zur Annahme von Produkten in Stores wenden Sie sich bitte an Ihr Kundendienstteam.

6.7 Link-Out-Seiten (nur nicht endemisch)

  • Zulässig für alle Pakete.
  • Für Richtlinien wenden Sie sich bitte an Ihr Kundendienstteam.