Inhalts- und Annahmerichtlinien für Stores

INHALTSVERZEICHNIS

1. Übersicht
5. Annahme von Produkten

1. Übersicht

Händler und Verkäufer können über die Werbekonsole Stores erstellen. Stores werden zu einem Hauptbestandteil des Einkaufserlebnisses bei Amazon zu werden. Daher müssen sie den hohen Vertrauensstandard bewahren, den Amazon gegenüber seinen Kunden aufgebaut hat.

Es liegt in der Verantwortung des Händlers und des Verkäufers, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für den Händler oder Verkäufer, den Inhalt des Stores und jeden Ort, an dem der Store angezeigt wird, gelten. Dazu gehört, alle erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen von lokalen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb und die Werbung der Produkte, die Sie auf Amazon bewerben oder zu Ihrem Store hinzufügen möchten, einzuholen.

Darüber hinaus muss der Händler oder Verkäufer die Richtlinien für eingeschränkte Produkte von Amazon sowie die folgenden Richtlinien zur Annahme von Anzeigen und Inhaltsrichtlinien für Stores einhalten. Wenn Ihre Stores nicht unsere Anzeigenrichtlinien einhalten, werden die Stores möglicherweise erst genehmigt, wenn Sie den Verstoß gegen die Richtlinie behoben haben. Amazon kann Ihr Anzeigenkonto wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen Anzeigenrichtlinien sperren oder kündigen.

Wir aktualisieren unsere Richtlinien regelmäßig. Bitte überprüfen Sie diese Seite regelmäßig, um sicherzustellen, dass Sie hinsichtlich der Richtlinienanforderungen immer auf dem neuesten Stand sind. Für gesponserte Anzeigen, Buchanzeigen, Sponsored Display-Anzeigen und Posts gelten gesonderte Anzeigenrichtlinien. Technische Anforderungen finden Sie in den Anzeigenspezifikationen.

2. Annahme von Inhalten

2.1 Allgemeine Inhaltsrichtlinien

Store-Inhalte müssen konsistente, qualitativ hochwertige Kundenerlebnisse bieten. Die Richtlinien in diesem Abschnitt gelten für alle Produkte und Inhalte in Ihrem Store.

Für Stores gilt Folgendes:

  • Muss in der Hauptsprache der Amazon-Website sein, auf der der Store angezeigt wird (Ausnahmen finden Sie unter „Länderspezifische Anforderungen“ unten).
  • Für die breite Öffentlichkeit geeignet sein.
  • Nur Produkte bewerben, die Sie entweder besitzen oder zu deren Weiterverkauf oder Vertrieb Sie berechtigt sind.
  • Muss korrekte Grammatik und Zeichensetzung enthalten.

Ihr Store darf Folgendes nicht enthalten:

  • Amazon-Marken oder -Produkte oder Verweise auf Amazon-Produkte oder -Dienstleistungen.
  • ASCII-Art.
  • Kinder in gefährlichen oder nicht kindgerechten Situationen. Beispielsweise dürfen Anzeigen Kinder nicht in der Nähe oder beim Gebrauch von Schusswaffen oder anderen Waffen zeigen oder in Situationen, die evtl. gegen bewährte Methoden der Kindersicherheit verstoßen (z. B. Kinder in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte oder beim Radsport ohne Helm) oder ohne Aufsicht durch Erwachsene an Orten oder in Situationen, in denen sie nicht angemessen auf sich selbst aufpassen können (z. B. in Schwimmbädern, beim Überqueren von stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von gefährlichen Geräten).
  • Inhalte, die Vandalismus, antisoziales Verhalten oder die Beschädigung von öffentlichem oder privatem Eigentum unterstützen oder bewerben.
  • Inhalte, die an dem geografischen Ort, an dem der Store geschaltet wird, als kulturell ungeeignet angesehen werden können.
  • Inhalte, die behaupten oder darauf schließen lassen, dass sie die sexuelle Orientierung diagnostizieren, behandeln oder in Frage stellen können.
  • Inhalte, die Hass fördern, zu Gewalt oder Intoleranz aufstacheln oder eine bestimmte Gruppe aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einer anderen Kategorie diskriminieren.
  • Inhalte, die Praktiken fördern, die zu körperlichen oder geistigen Schäden führen können.
  • Inhalte, die dem Kunden Fragen stellen oder ihn direkt ansprechen, wie die Verwendung von „Sie/Ihr“ (zum Beispiel „Suchen Sie nach xxx, dann probieren Sie das hier“ oder „Sind Sie mit Ihrem Gewicht weiterhin unzufrieden?“).
  • Inhalte, die zum Rauchen ermutigen oder es verherrlichen.
  • Inhalte, die den Gebrauch von illegalen Drogen, Drogenutensilien oder Produkten zur Verfälschung von Drogentests sowie den Medikamentenmissbrauch verherrlichen oder bewerben.
  • Inhalte, die sich um viel diskutierte soziale Themen drehen.
  • Inhalte, die einen übermäßigen oder unverantwortlichen Alkoholkonsum fördern.
  • Politische Inhalte, z. B. Kampagnen für oder gegen einen Politiker oder eine politische Partei, im Zusammenhang mit einer Wahl oder Inhalte im Zusammenhang mit politischen oder öffentlich diskutierten Themen.
  • Grausamkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
  • Täuschende, falsche oder irreführende Inhalte.
  • Inhalte, die bewegende Ereignisse instrumentalisieren, wie z. B. Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen, Tragödien, die viele Menschen betreffen, Ereignisse, bei denen viele Menschen verletzt wurden, oder der Tod von Personen des öffentlichen Lebens.
  • Vorgetäuschte Funktionen wie „Wiedergabe“-Schaltflächen oder Login-Anfragen.
  • Unflätige, vulgäre oder unanständige Texte oder Obszönitäten, einschließlich Verschleierungen im Text oder unangemessene Zweideutigkeiten.
  • Rechtschreibfehler, übermäßige Zeichensetzung oder fehlerhafte Grammatik und Interpunktion.
  • Obszöne, diffamierende, verleumderische, illegale oder die Privatsphäre anderer verletzende Inhalte.
  • Potenziell peinliche Körperfunktionen oder körperliche Verfassungen oder private, intime oder vertrauliche Gesundheitszustände.
  • Verweise auf den Namen oder das Produkt eines anderen Unternehmens, die die andere Marke oder das andere Produkt verunglimpfen, einen Vergleich anstellen oder zur Bewerbung des eigenen Produkts nutzen (z. B. „besser verarbeitet als [anderes Produkt]“). Wenn Sie die Kompatibilität Ihres Produkts mit anderen Produkten in der Überschrift kommunizieren, müssen Sie die andere Marke oder das andere Produkt in den hinteren Teil der Überschrift mit einer einschränkenden Aussage wie „kompatibel mit“ aufnehmen.
  • Religiöse Äußerungen, gleich ob sie eine Religion befürworten oder abwerten.
  • Angaben zu Versand oder Lieferung.
Länderspezifische Anforderungen
  • Frankreich, Deutschland, Niederlande, Polen und Schweden: Inhalte im Zusammenhang mit Scientology sind verboten.
  • Saudi-Arabien: Stores müssen in Englisch oder Arabisch sein (nur Bilder und Video).
  • Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Folgende Inhalte sind verboten:
    • Inhalte, die die traditionelle arabische Kultur, ihre Politik oder ihre Führer untergraben oder kritisieren könnten.
    • Inhalte, die politische Unruhen oder die Störung der öffentlichen Ordnung fördern könnten.
    • Inhalte im Zusammenhang mit politischen Streitigkeiten oder bewaffneten Konflikten.
    • Inhalte im Zusammenhang mit Atheismus, Heidentum und Polytheismus.
  • Singapur:
    • Inhalte für Bekleidungsprodukte dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte enthalten.
    • Für religiöse Inhalte gelten die in Singapur gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen.

2.2 Call-to-Action (CTA)

Wir empfehlen den Einsatz eines Call-to-Action (CTA) in dem Store, um die Store-Performance zu verbessern. Ein CTA ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Wenn Sie einen CTA in dem Store verwenden, muss der CTA:

  • Klar und deutlich sein. Nicht spezifische Call-to-Action wie „Klicken Sie hier“ sind nicht zulässig.
  • Mit einer Produktdetailseite, einem Produktraster oder einer anderen Store-Seite verlinkt sein und im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Seite stehen. Beispiele für zulässige CTAs: „Jetzt einkaufen“, „Weitere Informationen“, „Mehr anzeigen“, „Details anzeigen“.
  • Es dürfen keine Texte enthalten sein, die Kunden unter Druck setzen, Maßnahmen zu ergreifen, z. B. „Letzte Gelegenheit“, „Greifen Sie zu, ehe es zu spät ist“, „Verpassen Sie nicht“, oder emotional aufgeladene Texte.

Wenn Ihr Store Kontaktdaten wie vollständige oder unvollständige E-Mail- oder Webadressen, Telefonnummern, Adressen sozialer Netzwerke oder QR-Codes enthält, dürfen diesen keine CTAs wie „Einkaufen bei“ oder „Kaufen bei“ beigefügt werden.

Wenn für den Inhalt, zu dem Sie verlinken möchten, ein Abonnement erforderlich ist, muss dies entweder im CTA oder an anderer Stelle im Store klar ausgedrückt werden.

2.3 Groß- und Kleinschreibung

  • Texte, in denen Groß- und Kleinschreibung willkürlich miteinander vermischt werden, sind nicht zulässig, z. B. „DIESE Überschrift ist FALSCH” oder „GeMIschT”.

2.4 Behauptungen und vergleichende Aussagen

Werbeaussagen in Ihrem Store müssen wahrheitsgemäß und zutreffend sein.

Sie müssen über Beweise zur Unterstützung Ihrer Werbeaussagen verfügen:

  • Wenn Sie eine Behauptung über Ihre Marke in Ihrem Store aufstellen, muss diese im Store mit einem Datum und einem Nachweis belegt werden.
  • Wenn Sie eine Behauptung über Ihre Produkte aufstellen, muss klar sein, für welche Produkte diese gilt, und diese Produkte müssen im Store neben der Behauptung platziert werden. Der Nachweis muss sich auf der Produktdetailseite oder auf der Produktverpackung der zugehörigen Produkte befinden. Wenn sich die Angabe sichtbar auf der Produktverpackung befindet, ist ein zusätzlicher Nachweis (in der Anzeige oder auf der Landing Page) zulässig, aber nicht erforderlich.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele von Behauptungen, die einen Nachweis erfordern:

  • Preise und Auszeichnungen: Müssen durch Details wie Datum und Vergabestelle belegt werden und die Verleihung darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
  • Vergleiche: Müssen durch ein Zitat einer unabhängigen Quelle gestützt und innerhalb der letzten 18 Monate datiert sein. Wir lassen keine direkten Vergleiche mit Konkurrenzmarken zu.
  • Quantifiziertes Ergebnis: Behauptungen, die dem Kunden den Eindruck vermitteln, dass eine objektive Messung stattgefunden hat. Beispiele: „Reduziert 99 % der Falten“, „Zähne erscheinen um drei Stufen weißer“ oder „die beste Feuchtigkeitscreme“.
  • Umfrageergebnisse: Nachweise zu den Ergebnissen von Verbraucherbefragungen müssen auch dann erbracht werden, wenn die Befragung subjektive Meinungen erhoben hat. So ist beispielsweise bei der Angabe „33 % der Personen mögen XXX“ eine Offenlegung der Informationen unter Angabe von Quelle und Datum der Umfrage erforderlich („*US Surveys Ltd, Januar 2021“).
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien:
    • Produkte dürfen keine therapeutischen oder gesundheitlichen Aussagen im Zusammenhang mit Krankheiten, Leiden, Gesundheitszuständen, Beschwerden, Störungen, Verletzungen oder psychischen Zuständen aufstellen.
    • Über Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von weniger als 50 darf nicht behauptet werden, dass sie einen „hohen“ (oder vergleichbaren) Schutz bieten. Darüber hinaus dürfen Produkte, deren Hauptzweck nicht der Sonnenschutz ist, nicht als Sonnenschutzmittel bezeichnet werden.
    • Von Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, Cremes und anderen konsumierbaren und auf die Haut auftragbaren Produkten darf nicht behauptet werden, dass sie beim Gewichtsverlust, bei der Gewichtsabnahme oder bei Diäten helfen oder einen Einfluss darauf haben.
  • Brasilien: Angaben, dass das Produkt „bio“, ein Diätprodukt oder zuckerfrei ist, erfordern einen Nachweis auf der Produktverpackung.
  • Singapur: Angaben wie „bio“ erfordern einen Nachweis auf der Produktverpackung.

2.4.1 Gewährleistung und Garantien

Im Store müssen die Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich der geltenden Einschränkungen, klar beschrieben werden.

Die für die Erfüllung der Gewährleistung oder Garantie verantwortliche Partei muss im Store und auf der Produktdetailseite des entsprechenden Produkts angegeben werden.

2.5 Vorgetäuschte Funktionalität

Vorgetäuschte Funktionalitäten können Kunden dazu verleiten, zu glauben, dass bestimmte inaktive Elemente Ihres Stores interaktiv sind und ihnen einen Mehrwert bieten können.

Beispielsweise sind nicht anklickbare Kacheln mit CTA-Schaltflächen verboten.

2.6 Sonderzeichen

  • Emoticons sind erlaubt; bitte vermeiden Sie jedoch eine wiederholte oder übermäßige Verwendung.
  • Die übermäßige Verwendung von Auslassungspunkten ist verboten; wir empfehlen nicht mehr als 3 Auslassungspunkte pro Textblock.
  • Hashtags sind erlaubt.
  • Nur alphanumerische Zeichen sind zulässig.

2.7 Text

Der Text muss groß genug sein, um für den durchschnittlichen Kunden auf Desktop- und Mobilgeräten lesbar zu sein. In den Stores darf nicht dieselbe oder eine ähnliche Farbe für Text und Hintergrund verwendet werden, da der Text dann nicht lesbar ist (z. B. weißer Text auf hellgrauem Hintergrund).

Wenn Ihre Bilder eingebetteten Text enthalten, der auf dem Desktop, aber nicht auf Mobilgeräten lesbar ist, können Sie mit Store Builder ein anderes Bild für Mobilgeräte ohne Text für die folgenden Bildkomponenten hochladen:

  • Das Hero-Bild, die Bild-Kachel, geteilter Anschnitt und Video (zum Abspielen anklicken) unterstützen das Hochladen einer Version für Desktops und Mobilgeräte.
  • Das Shoppable-Bild und das Hintergrundvideo (automatische Wiedergabe) unterstützen nur eine hochgeladene Version, die sowohl für den Desktop als auch für das Handy verwendet wird.

Wir empfehlen die folgenden Schriftgrößen für „Eingebetteter Text im Bild“ für Desktops und Mobilgeräte:

Lateinisches Alphabet

Bitte beachten Sie: Dies sind die empfohlenen Mindestschriftgrößen für Arial. Äquivalente Schriftarten sind zulässig und sollten eine Auflösung von 100 % haben
Desktop und Mobilgerät

(eine Version desselben Bildes wurde für Desktop und Handy hochgeladen. Das Bild wird automatisch für Mobilgeräte angepasst
Desktop

(Bild wird nur für Desktop erstellt und hochgeladen)
Mobilgerät

(Bild wird nur für Mobilgeräte erstellt und hochgeladen)
Art des TextesAnzeigentextOffenlegungenAnzeigentextOffenlegungenAnzeigentextOffenlegungen
Hero(Header)-Bild555030245555
Bild575035263835
Geteilter Abschnitt – 750 x 750 oder 1500 x 750
Pixel
352635263526
Video (zum Abspielen anklicken)322632263226
Hintergrundvideo (automatische Wiedergabe)424042404240

2.8 Übersetzungen

Sobald Sie Ihren Store eingereicht haben, übersetzen wir ihn automatisch für Sie. Die Übersetzungszeiten können variieren. In der Regel stehen Übersetzungen innerhalb von 48 Stunden, nachdem Ihr Store in der Standardsprache live geht, zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre eigene Übersetzung einreichen, müssen Ihre übersetzten Inhalte mit unseren Anforderungen an den Inhalt übereinstimmen und dem Inhalt des Stores in der Standardsprache entsprechen. Die Überprüfung der übersetzten Stores dauert in der Regel bis zu 72 Stunden.

Weitere Informationen zu Übersetzungen und unterstützten Sprachen finden Sie im Support-Center in der Werbekonsole.

3. Store-Funktionen

Die folgenden Abschnitte enthalten Richtlinien für die Verwendung von Store-Funktionen

3.1 Interaktives Bild

Interaktive Bilder ermöglichen es Werbetreibenden, interaktive Punkte auf Bildern zu platzieren, die zusätzliche Informationen über das im Bild vorgestellte Produkt liefern.

Um ein gutes Kundenerlebnis zu gewährleisten, muss für diese Punkte Folgendes beachtet werden:

  • Wichtige Elemente des zugrunde liegenden Bildes, z. B. Logos oder Text, dürfen nicht zusammengedrängt oder verdeckt angezeigt werden.
  • Sie dürfen nicht an irreführenden Stellen platziert werden, z. B. am Rand eines Bildes.
  • Sie dürfen nicht verwendet werden, um verbotene Elemente des Bildes zu verdecken.
  • Sie dürfen keinen CTA reproduzieren.

3.2 Bild mit Textüberlagerungen

Durch ein Bild mit Textüberlagerungen können Werbetreibende einem Bild Text hinzufügen.

Der Überlagerungsabschnitt darf wichtige Elemente des zugrunde liegenden Bildes oder Videos, z. B. Text, Logos oder das Produkt, nicht verdecken, um ein gutes Kundenerlebnis zu gewährleisten.

3.3 Werbeaktionen und empfohlene Angebote

Werbebotschaften wie „Angebote“ oder „Sparangebote“ sind nur zulässig, wenn sie zusammen mit dem Widget für „Empfohlene Angebote“ verwendet werden.

Für Werbebotschaften zu Werbeaktionen gilt Folgendes:

  • Sie dürfen nur allgemeine Werbesprache verwenden, wie z. B.:
    • Entdecken Sie unsere Angebote/Rabatte.
    • Sparangebote für Marke oder Produktname.
    • Sehen Sie sich unsere Angebote/Rabatte an.
    • Verweise auf Preisschwellen oder eine Preisspanne sind zulässig. Zum Beispiel „Unter 10 USD“, „Zwischen 10 USD und 50 USD“.
  • Nur saisonale Angebote während des relevanten Aktionszeitraums bewerben. Zum Beispiel sind „Angebote zum Schulstart“ oder „Spezialpreise zum Valentinstag“ nur in den Zeiträumen vor Beginn des Schuljahres oder vor dem Valentinstag zulässig.
  • Verwenden Sie den richtigen Kontext. Zum Beispiel sind Wortgruppen wie „zeitlich begrenztes Angebot“ für zeitlich begrenzte Sparangebote zu verwenden.
  • Folgendes darf nicht enthalten sein:
    • Verweise auf bestimmte Preise oder Rabatte (z. B. „Sparen Sie 20 USD“ oder „5 % Rabatt“).
    • Wörter oder Wortgruppen, die eine Dringlichkeit schaffen sollen (zum Beispiel „Nur heute“ oder „Letzte Chance“).

Das Widget für „Empfohlene Angebote“ muss verwendet werden, um Angebote in Stores anzuzeigen.

  • Wenn der Store oder die Seite ausschließlich erstellt wird, um Angebote zu bewerben, muss der Store oder die Seite Folgendes beinhalten:
    • Einen passenden Titel, damit die Kunden verstehen, dass der Store ausschließlich für Angebote bestimmt ist. Begriffe wie z. B. „Verkauf“, „Rabatte“, „Angebote“ oder andere Begriffe sollten verwendet werden, die eine Werbeaktion implizieren.
    • Das Widget für „Empfohlene Angebote“ als erste Produktauswahlkachel auf der Seite.
      • Wenn die Seite auch Kacheln mit anderen Produktauswahlen enthält, muss dem Kunden klar sein, dass es sich bei diesen Produkten nicht um Aktionen handelt, und sie müssen durch ein anderes Stores-Widget wie „Bestseller“ oder eine Bild- oder Textkachel deutlich vom Widget für „Empfohlene Angebote“ getrennt sein (z. B. „Entdecken Sie mehr von unseren Produkten“).
  • Wenn der Store oder die Seite nicht ausschließlich zur Werbung für Angebote erstellt wurde, kann das Widget für „Empfohlene Angebote“ unter den folgenden Bedingungen verwendet werden:
    • Die Store-Seite sollte nicht als „Verkauf“, „Rabatt“ oder „Angebote“ betitelt werden oder andere Werbeaussagen verwenden, die andeuten, dass alle Produkte zur Aktion gehören.
    • Werbebotschaften müssen sich in einer Text- oder Bildkachel direkt über oder neben dem Widget befinden, das die beworbenen Produkte enthält.
Länderspezifische Anforderungen

Japan:

Folgendes muss in den Nutzungsbedingungen an sichtbarer Stelle im Brand Store enthalten sein.

  • „Dieses Aktion wird von [Ihr Name] gesponsert. Amazon erhält keine Anfrage zu dieser Aktion. Bitte wenden Sie sich an das Werbebüro von [Ihr Name]: [E-Mail-Adresse und Telefonnummer].“
  • „Bitte beachten Sie, dass verschiedene Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die zur Verfügung gestellt werden, von [Ihrem Namen] gesammelt und verwaltet und in dem Umfang verwendet werden, der für die Durchführung dieser Werbeaktion erforderlich ist.“
  • Wenn sich die Nutzungsbedingungen „Below the Fold“ befinden, muss ein Haftungsausschluss zusammen mit den Werbebotschaften im Store angebracht werden, z. B. *es gelten Einschränkungen oder es gelten die Nutzungsbedingungen
  • Wenn sich die Nutzungsbedingungen „Below the Fold“ befinden, muss der folgende Haftungsausschluss an einer sichtbaren Stelle „Above the Fold“ angebracht werden: „Werbung gesponsert von [Name des Werbetreibenden]

3.4 Seite und Kacheln

  • Jede Seite in Ihrem Store muss einen anklickbaren Link zu einer Produktdetailseite oder einer anderen Seite im Store enthalten und darf keine Endlosschleife für den Kunden darstellen.
  • Leere Kacheln oder Kacheln mit dem ursprünglichen Standardtext „Text hier einfügen“ sind nicht zulässig.

3.5 Planung

Mit der Planung können Werbetreibende ein Anfangs- und ein Enddatum für einen neuen Store oder für eine Version eines vorhandenen Stores auswählen.

Wenn die Planung verwendet wird, um ein Event zu bewerben, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Stores, die eine zeitlich begrenzte Werbeaktion anbieten, müssen ein geplantes Start- und Enddatum haben, das auf die im Store angegebene Dauer der Werbeaktion abgestimmt ist.
  • Mehrtägige saisonale Events (z. B. Weihnachten): sollten frühestens 8 Wochen vor dem Termin beginnen und müssen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens entfernt oder aktualisiert werden (1 Woche ist im Allgemeinen akzeptabel).
  • Verkaufs-Events (z. B. Black Friday und Cyber Monday): sollten höchstens 7 Tage vor dem Event beginnen und innerhalb von 24 Stunden nach dem Event-Datum entfernt oder aktualisiert werden, es sei denn, das Event gilt als länger andauernd (z. B. Cyber Week).
  • Saisonale eintägige Events (z. B. Halloween und Valentinstag): sollten höchstens ca. 6 Wochen vor dem Event beginnen und innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Event-Datum entfernt oder aktualisiert werden.
  • Stores können nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Startdatum der Werbeaktion, Markteinführung oder des saisonalen Events geplant werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Store vor Ihrem Startdatum bewertet wird, reichen Sie den Store bitte innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Startdatum ein.

Für weitere Informationen zu Werbebotschaften siehe „Werbeaktionen und empfohlene Angebote“ weiter oben.

3.6 Produktkollektion

Produktkollektionen ermöglichen es Werbetreibenden, kuratierte, verwandte Gruppierungen von Produkten zusammen mit einem Hero-Bild und beschreibendem Text vorzustellen. Produktkollektionen unterscheiden sich von Produktrastern, da sie auf Store-Seiten und anderen Platzierungen auf Amazon angezeigt werden können.

Produktkollektionen dürfen Folgendes nicht:

  • Text in „GROSSBUCHSTABEN“, keine „ZUFÄLLIGE Großschreibung“ oder „BiNneNmaJusKel“ enthalten.
  • Angaben wie „Bestseller“, „Exklusiv“ oder „Am besten bewertet“ im Titel der Produktkollektion enthalten.
  • Enthält Kundenbewertungen.
  • Widersprüchliche Elemente enthalten, zum Beispiel:
    • Ein Widget für die Produktkollektion mit dem Titel „Kopfhörer“ oder ein Bild von Kopfhörern sollte nur ASINs für Kopfhörer oder Kopfhörerzubehör enthalten.
  • Benachrichtigungen zu Angeboten, Rabatten oder Sparangeboten enthalten.
  • Produkte, die in Sponsored Brands verboten sind enthalten. Die Richtlinien zur Annahme von Produkten für Sponsored Brands finden Sie hier.
  • Verwenden Sie im Titel der Produktkollektion einen Call-to-Action (CTA) wie „Jetzt einkaufen“ oder „Entdecken Sie mehr“. Bitte beachten Sie Abschnitt 2.2. Call-to-Action für die erlaubte Verwendung von CTAs.

Für das in Ihrer Produktkollektion verwendete Hero-Bild ist Folgendes nicht gestattet:

  • Verwendung einzelner oder mehrerer Produktbilder vor einem einfarbigen oder transparenten Hintergrund.
  • Verwendung einzelner Markenlogos oder einer Kombination von Logos.
  • Verwendung eines Ihrer ausgewählten Produktbilder.
  • Verwendung überladener, übertriebener, schlecht zugeschnittener oder unleserlicher Elemente.
  • Verwendung von zusätzlichem Text außer dem, der natürlich auf dem Bild vorhanden ist (z. B. auf der Produktverpackung).
  • Letterbox- oder Pillarbox-Formate enthalten.

4. Annahme von Bild- und Videomaterial

Zusätzlich zu den Richtlinien zur Annahme von Inhalten in Abschnitt 2 enthält dieser Abschnitt weitere Richtlinien für alle Bild- und Videoinhalte in Ihrem Store.

4.1 Allgemeine Bild- und Videorichtlinien

Für Bilder und Videos gilt Folgendes:

  • Sie müssen hochauflösend sein und die Mindestanforderungen für die ausgewählte Kachel erfüllen.
  • Sie dürfen nicht verpixelt, verzerrt oder gestreckt sein.

Videos:

  • Müssen sich korrekt abspielen lassen und relevant für das Produkt und den Store sein.
  • Sollten nicht länger als 5 Minuten sein.
Länderspezifische Anforderungen
  • Japan: Für den Fall, dass urheberrechtlich geschütztes Material, das Eigentum von Copyright-Management-Organisationen ist, unter Verletzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum verwendet wird und ferner gegen Amazon.co.jp Lizenzgebühren von diesen Organisationen erhoben werden, ist Amazon berechtigt, Schadensersatz und Kostenerstattungen gegen den entsprechenden Werbetreibenden / die entsprechende Agentur geltend zu machen.
  • Saudi-Arabien:
    • Bilder für Dessous, Bademode und Unterwäsche dürfen keine Models enthalten.
    • Bilder von Models mit Tätowierungen sind nicht erlaubt.
    • Bilder von Schweinen sind nicht erlaubt.
  • Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate:
    • Nackte Haut: Bilder müssen zurückhaltend sein und dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte zeigen.
    • Bilder von Alkohol und Alkoholkonsum sind nicht erlaubt.

Ihr Markenlogo muss in Ihrem Store vorhanden sein, damit Kunden Sie als Werbetreibenden identifizieren können. Da das Markenlogo auch für verschiedene Anzeigenformate verwendet werden kann, ist es wichtig, dass Ihr Logo die folgenden Richtlinien erfüllt.

Das Logo muss das registrierte Logo Ihrer Marke sein und nicht der Marke, die Sie bewerben, es sei denn, Sie haben rechtlichen Anspruch darauf, das Logo der beworbenen Marke zu verwenden. Markenlogos müssen:

  • Die Marke oder das Produkt, das Sie anbieten, genau widerspiegeln.
  • Sie müssen das gesamte Bild ausfüllen oder sich auf einem weißen oder transparenten Hintergrund befinden.

Markenlogos dürfen sich nicht auf einem grafisch komplexen Hintergrund befinden und müssen optisch ansprechend sein. Logos dürfen Folgendes nicht:

  • Ein Produkt, eine ASIN (einschließlich zugeschnittene Versionen), ein Lifestyle-Bild oder eine Kombination daraus sein.
  • Als Erweiterung des Hero-Bildes verwendet werden oder zusätzlichen Text enthalten.
  • Aus einer Kombination von Logos bestehen.
  • Überfüllte oder überladene Elemente enthalten.

Werbetreibende für Unterhaltungsartikel und Bücher können ebenso die unten aufgeführten Bilder verwenden, sofern diese Bilder auch auf der Produktverpackung, auf der Produktdetailseite oder auf der Seite des Autors zu finden sind:

  • Ein Bild des Autors, Schauspielers oder einer zugehörigen Figur für den entsprechenden Store.
  • Bei Werbeanzeigen für ein Buch, einen Film und für Fernsehserien darf der Titel der Serie im Anzeigendesign für den zugehörigen Store eingesetzt werden.
  • Symbole, die für das Thema der Produkte stehen, wie ein Spinnennetz für einen Store eines Spiderman-Films.

4.3 Bild- und Videorichtlinien für Werbemittel

  • Inhalte in Kacheln mit Text-Overlay dürfen weder den darunter liegenden Bildtext noch andere wichtige Elemente des darunter liegenden Bildes verdecken.
  • Hero-Bilder dürfen keine überladenen oder überlappenden Elemente enthalten.
  • Sehen Sie sich jeweils eine Vorschau des Stores auf Desktop- und Mobilgeräten an, um sicherzustellen, dass Bilder nicht so zugeschnitten werden, dass wichtige Elemente des Bildes verdeckt werden.

4.3.1 Richtlinien für Bilder von Produkten für Erwachsene

  • Bilder und Videos dürfen Folgendes nicht enthalten:
    • Nacktheit, einschließlich intimer Körperteile (d. h. Genitalien, weibliche Brüste und Gesäß), die mit Händen, Balken, Sternen oder sonstigen Grafiken verdeckt sind.
      • Intime Körperteile müssen mit Kleidung bedeckt sein.
    • Darstellungen menschlicher Genitalien, einschließlich auf Verpackungen.
      • Konturen männlicher oder weiblicher Genitalien sind ggf. zulässig, wenn sie nicht sexuell aufreizend sind.
    • Obszönitäten, einschließlich verschleierter Obszönitäten.
    • Bilder von Kindermodels oder erwachsenen Models, die Kinder darstellen.
    • Das Produkt in Verwendung (z. B. in Video-Tutorials), einschließlich mittels Lifestyle-Bildern sowie Schaufensterpuppen, Cartoons oder anderen Formen.
      • Verbale Beschreibungen und abstrakte Illustrationen der Produkte sind zulässig, wenn die Sprache nicht anstößig ist.
    • Übermäßig provokante, obszöne oder anzügliche Inhalte.
    • Sexuelle Aktivitäten oder Stellungen.
    • Sexuell anzügliche Posen oder Gesten.
    • Aggressive oder gewalttätige Inhalte.

4.3.2 Richtlinien für Bilder mit verstörendem Inhalt

Bilder von tatsächlichem oder impliziertem Missbrauch, wie zum Beispiel von Menschen oder Tieren in Not, Folter, Belästigung, tatsächlicher oder implizierter Vergewaltigung sind verboten.

4.3.3 Richtlinien für Entertainment-Trailer

Angaben zur Altersfreigabe für das Produkt müssen vor dem Start des Trailers angezeigt werden. Wir akzeptieren keine Red-Band-Trailer oder altersbeschränkten Trailer, Trailer für Filme mit der Bewertung NC-17 oder Videospiele mit der Bewertung AO oder gleichwertig. Wenn keine Altersfreigabe verfügbar ist, muss das Video für die ganze Familie geeignet sein.

4.3.4 Richtlinien für Bilder von Unterwäsche

  • Bilder und Videos von Reizwäsche, Unterwäsche und Bademode dürfen weder sexuell anzüglich noch obszön sein, wobei die Beurteilung dem alleinigen Ermessen von Amazon unterliegt. Darüber hinaus müssen Bilder solcher Produkte die folgenden Regeln einhalten:
    • Bilder, die Menschen in Posen zeigen, die eine sexuelle Stellung nachahmen oder auf sexuelle Aktivitäten hinweisen, unabhängig davon, ob sie bekleidet oder unbekleidet sind, sind nicht gestattet.
    • Bilder und Videos, die ein Model nackt zeigen (z. B. Genitalien, weibliche Brüste, Gesäß usw.), sind nicht gestattet.
    • Bilder und Videos, auf denen das Model transparente oder durchsichtige Produkte trägt, werden nur gestattet, solange Genitalien und Brüste nicht sichtbar oder auf obszöne oder aufreizende Weise dargestellt sind. Die Verdeckung entblößter Körperteile durch Balken oder andere Grafiken ist nicht gestattet.
    • Das Hauptproduktbild oder -video für Tangas und Slips muss das Produkt in der Vorderansicht zeigen.
    • Tangas und Slips, welche die Vorder- und Rückseite nicht vollständig bedecken, müssen in Bildern oder Videos ohne ein menschliches Model gezeigt werden. Airbrush ist für entblößte Haut nicht gestattet.

4.3.5 Richtlinien für Bilder mit sexuellem Inhalt

Bilder und Videos dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Darstellungen von Minderjährigen in sexuellen Situationen.
  • Anzügliche Bilder des Entkleidens, wie das Herunterziehen eines BH-Trägers oder von Unterwäsche.
  • Bilder, die übermäßige Aufmerksamkeit auf intime Körperteile, wie Brüste oder Gesäß, lenken.
  • Models in Reizwäsche wie Strümpfe, Strumpfhalter oder mit Accessoires wie Peitschen und Ketten.
  • Provokante Umarmungen oder Umarmungen in einer provokanten Umgebung, wie z. B. in einer Dusche oder auf einem Bett.
  • Sexuelle Anspielung in Text, Bild oder Video.
  • Sexuell aufreizende Posen, wie z. B. das Spreizen der Beine, das Greifen in die Haare oder das Heben der Hüfte zusammen mit erotischen oder sexuell anzüglichen Gesichtsausdrücken.
Länderspezifische Anforderungen
  • Saudi-Arabien: Auf Bildern für Dessous, Bademode und Unterwäsche dürfen keine Models zu sehen sein.
  • Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate:
    • Nackte Haut: Bilder müssen zurückhaltend sein und dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte zeigen.

4.3.6 Richtlinien für Bilder mit Gewaltdarstellungen

Bilder und Videos dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Realistische oder übermäßige Darstellungen von Gewalt, Brutalität, beängstigende Bilder und Videos, grafische Darstellungen von Blut, offenen oder genähten Wunden, Folterungen, Zerstückelungen oder Verstümmlungen von Körpern.

Bitte beachten Sie, dass das Vorhandensein von Blut ohne Gewalt oder offenen Wunden in Entertainment- oder Video-Trailern zulässig sein kann.

4.3.7 Richtlinien für Waffenabbildungen

Bilder von Waffen (einschließlich realistischer und nicht realistischer Schusswaffen, Schwerter, Pfeil und Bogen usw.) dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Auf den Kunden gerichtet.
  • Grausame Darstellung (z. B. mit Blut bedeckt).
  • Handhabung durch einen Minderjährigen oder mit ihm in Verbindung gebracht.
  • Darstellung auf eine Figur gerichtet.
  • Darstellung in gewalttätiger, bedrohlicher Weise, z. B. bei der Verletzung einer anderen Figur.

Stores für Sport- und Freizeitprodukte, die Bilder von Waffen oder Waffenzubehör enthalten, müssen Folgendes erfüllen:

  • Sie müssen sich auf das Waffenzubehör und nicht auf die Waffe selbst konzentrieren.
  • Sie dürfen keine Produkte oder Zubehörteile enthalten, die überflüssig sind oder in keinem Zusammenhang mit dem Hauptprodukt stehen. Zum Beispiel darf für ein Waffenholster kein Kampfmesser gezeigt werden.
  • Sie dürfen die Waffe nicht in Verwendung oder kurz vor dem Einsatz zeigen (z. B. darf eine Werbeanzeige für ein Waffenholster nicht die gezogene Waffe oder den Vorgang des Ziehens der Waffe zeigen).

5. Annahme von Produkten

Alle Produkte müssen für die breite Öffentlichkeit und für das Land geeignet sein, in dem der Store geschaltet wird.
Die folgenden Arten von Produkten sind in Stores weltweit verboten:

  • Kosmetik und Körperpflege: Produkte, die behaupten, dass sie natürliche Körpermerkmale dauerhaft physisch verändern, sind verboten.
  • Drogentest-Kits.
  • Kits zur Krankheitsdiagnose.
  • Digitale und Computer-Hacking-Dienste und -Produkte.
  • Ätzpasten und andere ätzende Mittel, Gele, Flüssigkeiten oder Lösungen.
  • Dienstleistungen zur Beschaffung gefälschter Dokumente.
  • Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Ephedrinalkaloide, Salvia divinorum oder Salvinorin A enthalten.
  • Produkte, die schnellen Reichtum versprechen.
  • Tests zur Vorhersage des Geschlechts.
  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks, Anleitungs-Videos und weitere Inhalte.
  • Illegale Drogen, Partydrogen und drogenbezogene Utensilien.
  • Medizinprodukte, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind oder für diesen Zweck beworben werden.
  • Lachgasbehälter und -patronen.
  • Öle, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte oder einnehmbare Produkte, die Cannabidiol (CBD) oder THC enthalten oder anderweitig mit Cannabis in Verbindung stehen.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente und Produkte.
  • Produkte, die die Kategorien-, Produkt- und Listing-Beschränkungen von Amazon nicht einhalten.
  • Produkte, die behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Produkte, die fälschlicherweise behaupten, „FDA-geprüft“ oder „FDA-genehmigt“ zu sein, oder Produkte, die das FDA-Logo in zugehörigen Bildern enthalten (weitere Informationen finden Sie hier).
  • Produkte, die zur Verletzung der Privatsphäre bestimmt sind, wie z. B. Spionagekameras, oder um den Strafverfolgungsbehörden zu entkommen, wie z. B. Polizeifunk-Scanner.
  • Produkte, die dazu bestimmt sind, andere Produkte zu tarnen, deren Zweck durch Gesetze, Vorschriften oder unsere Richtlinien verboten ist, wie getarnte Produkte, die für den verdeckten Transport illegaler Drogen bestimmt sind.
  • Produkte oder Inhalte, die Hass fördern, zu Gewalt oder Intoleranz aufstacheln oder eine bestimmte Gruppe aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einer anderen Kategorie diskriminieren.
  • Produkte im Zusammenhang mit Glücksspieldienstleistungen.
  • Produkte, die die Verletzung von geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten fördern oder ermöglichen können.
  • Obszöne oder vulgäre Produkte oder Inhalte.
  • Produkte, die für fragwürdige oder potenziell gefährliche Aktivitäten verwendet werden könnten, wie Feuerwerkskörper.
  • Generalüberholte Produkte dürfen nicht mit nicht generalüberholten Produkten gemischt werden. Generalüberholte Produkte müssen auf einer separaten Seite oder einem separaten Abschnitt einer Seite mit einem entsprechenden Titel platziert werden, z. B. „Generalüberholte Produkte“, „Zertifizierte generalüberholte Produkte“, „Erneuerte Produkte“ oder Ähnliches.
  • Tätowier- und Body-Branding-Produkte.
  • Tabak, E-Zigaretten, Vapes und zugehöriges Zubehör wie Tabakmühlen, Zigarettenpapier und -etuis, E-Liquids, Wasserpfeifen-Zubehör und Aschenbecher.
  • Dienstleistungen und Geräte für die Bräunung mit UV-Strahlung.
  • Waffen (eine umfassende Liste finden Sie im Abschnitt Sprengstoffe, Waffen und verwandte Artikel), einschließlich:
    • Munition oder nachgeladene Munition.
    • Teile oder Zubehör von Angriffswaffen oder Produkte, die als Teile oder Zubehör von Angriffswaffen vermarktet werden, einschließlich der Verweise auf verschiedene Modelle von Angriffswaffen.
    • Sprengkörper und Sprengsätze, z. B. Feuerwerkskörper.
    • Sicherheitszertifikate für Handfeuerwaffen.
    • Pistolen, Revolver oder andere Schusswaffen.
    • Produkte, die realistischen oder tatsächlichen Waffen, Waffenteilen oder Munition ähneln oder diese enthalten.
    • Waffen und andere Gegenstände, die ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden oder für militärische Zwecke bestimmt sind.
Länderspezifische Anforderungen
  • Saudi-Arabien: Folgende Produkte sind verboten:
    • Unterhaltungs- und Medienprodukte.
    • Finanzprodukte und -dienstleistungen.
  • Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Folgende Produkte sind verboten:
    • Glücksspielprodukte.
    • Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Horoskopen, Wahrsagerei, schwarzer Magie und ähnliche Produkte mit okkulter Thematik.
    • Produkte aus Schweinefleisch.
  • Singapur: Folgende Produkte sind verboten:
    • Kaugummi.
    • Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe enthalten, die von Haien, Walen, Delfinen oder Tümmlern stammen.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Folgende Produkte sind verboten:
    • Bildungsdienstleistungen.
    • Religiöse Produkte und Dienstleistungen.

6. Beschränkungen für Produkte

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Richtlinien zur Annahme von Inhalten und Bildern werden in diesem Abschnitt weitere produktspezifische Richtlinien beschrieben.

6.1 Produkte für Erwachsene

  • Stores für Erotikartikel dürfen nur Erotikartikel beinhalten. Stores für Erotikartikel dürfen keine jugendfreien Produkte beinhalten. Ebenso dürfen Stores mit Produkten ohne Altersbeschränkung keine Erotikartikel beinhalten.
  • Die folgenden Produkte sind Erotikartikel und dürfen nur in entsprechenden Stores für Erotikartikel angeboten werden (diese Liste ist nicht vollständig):
    • Komfortmöbel (ohne intimes Zubehör, Kissen und Armlehnen) und Stangen.
    • Erotische Spiele, Bücher, Kostüme und Witzebücher.
    • Reizwäsche mit offensichtlich sexueller Absicht, z. B. Netzstoffe.
    • Intime Produkte für das sexuelle Wohlbefinden mit nicht natürlichem oder generischem Design (lebensechte oder natürliche Designs sind nicht zulässig).
    • Gleitmittel.
    • Massageöle, Cremes, Kerzen, Farben und Pulver zur Körperbemalung.
    • Mittel zur Potenzsteigerung oder Erhöhung der sexuellen Lust sowie Aphrodisiaka.
  • Folgende Bedingungen gelten für Stores für Produkte für Erwachsene:
    • Eine Kennzeichnung mit „Keine Jugendfreigabe“ muss auf dem Hero-Bild auf allen Seiten im Store sichtbar sein.
    • Jede Store-Seite muss einer Erotikartikel-Kategorie oder einem damit eng verwandten Erotikartikel zugeordnet sein.
    • Das Store-Markenlogo bzw. der Name muss deutlich im Hero-Bild auf allen Seiten innerhalb des Store angezeigt werden.
    • Sie dürfen keine expliziten oder lasziven Inhalte enthalten.
    • Sie dürfen keine offenkundig sexuellen Anspielungen, Obszönitäten oder verschleierten Obszönitäten (z. B. im Produkttitel) beinhalten.
    • Sie dürfen keine Nahrungsergänzungsmittel enthalten, die behaupten, die sexuelle Leistungsfähigkeit zu behandeln, zu heilen oder zu verbessern.
  • Stores mit Artikeln für das sexuelle Wohlbefinden, die Erotikartikel beinhalten, müssen diese Produkte auf einer separaten und entsprechend gekennzeichneten Unterseite anzeigen. Die Unterseite muss den Hinweis „Keine Jugendfreigabe“ im Hero-Bild enthalten.
  • Für weitere Informationen siehe Abschnitt 4 (Richtlinien zur Annahme von Bild- und Videomaterial).
Länderspezifische Anforderungen
  • Japan, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Stores für Produkte für Erwachsene und nicht jugendfreie Produkte sind verboten

6.2 Kunstwerke/Illustrationen und Künstler- und Gewerbeartikel

6.2.1 Kunstwerke/Illustrationen

Kunstwerke/Illustrationen, die in ihrem Wesen für Erwachsene gedacht sind, wie z. B. Aktkunst, sind zulässig, vorausgesetzt, das Kunstwerk / die Illustration:

  • Enthält keine lasziven Inhalte oder anzügliche bzw. sexuelle Gesten.
  • Wird auf einer entsprechend betitelten Seite platziert, die von anderem Bildmaterial im Store getrennt ist.
Länderspezifische Anforderungen
  • Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Kunstwerke/Illustrationen müssen zurückhaltend sein und dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte zeigen.

6.2.2 Künstler- und Gewerbebedarf

Stores für Künstler- und Gewerbebedarf sind zugelassen, wenn diese ausschließlich Produkte verkaufen und vermarkten, die für den Heim-, Gewerbe-, Automobil- und Künstlerbedarf vorgesehen sind. Produkte dürfen weder die Beschädigung öffentlichen oder privaten Eigentums, Vandalismus noch antisoziale Verhaltensweisen fördern.
Die folgenden Produkte dürfen in Stores nicht angeboten werden:

  • Ätzpasten.
  • Ätzende Mittel, Gele, Flüssigkeiten oder ähnliche Lösungen.
  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks und Anleitungs-Videos sowie weitere Inhalte.

6.3 Alkohol und zugehörige Produkte

6.3.1 Allgemeine Richtlinien

  • Bilder, Videos und Texte müssen den verantwortungsvollen Konsum von alkoholischen Getränken bewerben und dürfen Folgendes nicht:
    • Alkoholkonsum in Verbindung mit Kraftfahrzeugen, dem Autofahren oder dem Bedienen von Maschinen zeigen.
    • mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Elternschaft in Verbindung gebracht werden.
    • Direkt an Minderjährige gerichtet sein oder Bilder oder Inhalte zeigen, die Minderjährige ansprechen sollen.
    • Erwachsene zeigen, die jünger als 25 zu sein scheinen.
    • Sie dürfen nicht den Verzicht auf alkoholische Getränke kritisieren.
    • Sie dürfen nicht den Alkoholgehalt der Getränke in den Mittelpunkt stellen.
    • Sie dürfen Personen nicht zu verantwortungslosem Trinken motivieren.
    • Sie dürfen keinen übermäßigen Alkoholkonsum fördern.
    • Menschen zeigen, die gerade Alkohol trinken.
    • Behaupten oder andeuten, dass Alkohol therapeutische oder andere Vorteile hat (z. B. dass Alkohol die Leistung verbessert, zum Erfolg beiträgt oder Probleme löst), oder behaupten, dass die Verwendung eines Stoffes oder Produkts die Prävention, Diagnose, Heilung oder Linderung einer Krankheit, eines Leidens, einer Störung oder Verletzung unterstützt oder einen physiologischen Prozess beeinflussen, hemmen oder verändern kann.

6.3.2 Alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol

  • Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien müssen Stores, in denen alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol verkauft werden, die folgenden Richtlinien befolgen:
    • Alle Seiten im Store müssen das Markenlogo des Werbetreibenden aufweisen.
    • Stores dürfen keine alkoholischen und nicht alkoholischen Produkte zusammen enthalten.
Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien: Stores müssen den obligatorischen Haftungsausschluss bezüglich des verantwortungsvollen Konsums enthalten.
  • Belgien, Brasilien, Deutschland, Italien und Spanien: Bilder, Videos und Texte dürfen nicht mit Sport in Verbindung gebracht werden.
  • Kanada, Indien und USA: Stores für alkoholische Getränke sind verboten.
  • Frankreich: Stores müssen die entsprechenden Alkoholangaben im Hero-Bild enthalten.
  • Japan: In Stores muss der obligatorische Haftungsausschluss enthalten sein, der besagt, dass das Trinken von Alkohol für Personen unter 20 Jahren gesetzlich verboten ist.
  • Mexiko:
    • Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 55 % sind verboten.
    • Das Hero-Bild muss eine der folgenden Angaben enthalten: „Evite el exceso“ (Maßvoller Konsum), „Conocer es no excederse“ (Höchstmengen beachten) oder „Todo con medida“ (In Maßen konsumieren).
  • Niederlande:
    • Stores müssen den niederländischen Werbekodex für alkoholische Getränke einhalten.
    • Stores müssen den obligatorischen rechtlichen Haftungsausschluss „geen 18, geen alcohol“ (Kein Alkohol unter 18) enthalten.
  • Polen:
    • Stores für alkoholische Getränke sind verboten.
    • Stores für Merchandising von Alkoholherstellern sind verboten.
    • Stores für alkoholfreie Getränke (außer Bier), die denselben oder einen ähnlichen Namen, dieselbe Marke, dasselbe Warenzeichen, dasselbe Design oder dieselbe Verpackung wie ein alkoholisches Getränk haben, sind verboten.
    • Stores für alkoholfreie Biere sind erlaubt.
  • Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol, Alkoholzubereitungs- und Brauerei-Kits sind verboten.
  • Singapur: Stores für alkoholische Getränke sind während des religiösen Festivals „Hari Raya“ nicht erlaubt.
  • Schweden:
    • Stores für alkoholische Getränke sind verboten.
    • Stores für alkoholfreie Drinks und Getränke sind erlaubt. Zum Beispiel alkoholfreies Bier.
    • Stores für Alkohol-Markenartikel sind erlaubt. Zum Beispiel eine Guinness-Bierzapfanlage.

6.3.3 Alkoholtests

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien für alkoholische Produkte dürfen Produkte in dieser Kategorie nicht nahelegen, Kunden bei einem sichereren Alkoholkonsum zu unterstützen.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Alkoholtester sind verboten.

6.3.4 Heilmittel und Behandlungen gegen Alkoholkater

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Richtlinien für alkoholische Produkte dürfen Produkte dieser Kategorie keine medizinischen Behauptungen aufstellen, wie zum Beispiel „Kater heilen“, oder behaupten, dass die Inhaltsstoffe dies tun.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Heilmittel bzw. Behandlungen gegen Alkoholkater sind verboten.

6.4 Kosmetikprodukte

Produkte in dieser Kategorie dürfen Folgendes nicht:

  • Fragen stellen oder den Kunden direkt ansprechen, z. B. mit „Sie/Ihr“ („Schämen Sie sich für Ihr Aussehen? Dann probieren Sie unser Produkt aus.“).
  • Behaupten, eine normale Körperfunktion oder einen normalen Körperzustand dauerhaft zu ändern.
  • Behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Vorher/Nachher-Bilder oder -Videos enthalten.
  • Direkt auf private, intime oder unangenehme körperliche Verfassungen anspielen.
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Produkte dürfen keine gesundheitsbezogenen oder therapeutischen Aussagen machen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben, z. B. „feuchtigkeitsspendend“ oder „Anti-Aging“.
  • Brasilien und Mexiko: Individueller Text darf weder den Gesundheitszustand noch das Produkt selbst beschreiben. Individueller Text darf nur die Marke, den Produktnamen und den CTA enthalten.
  • Singapur:
    • Schönheitsprodukte, die behaupten, eine physiologische Wirkung auf den Körper zu haben, müssen auf der Produktverpackung entsprechende Belege aufweisen.
    • Haarwuchsmittel und Laser-Haarentfernungsprodukte sind verboten.

6.5 Kindersicherheit

  • Produkte für Kinder dürfen keine unsichere Gebrauchsweise des Produkts zeigen. Zum Beispiel müssen Planschbecken oder andere Produkte, die die Sicherheit des Kindes bei unsachgemäßem Gebrauch gefährden können, bei der Nutzung unter Aufsicht von Erwachsenen gezeigt werden.

6.6 Hanfprodukte

  • Stores für Hanfprodukte dürfen nicht mit illegalem Drogenkonsum in Verbindung gebracht werden und dürfen diesen nicht fördern. Darunter fällt der Gebrauch von Marihuana- oder Cannabis-Bildern.
Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien, Indien, Saudi-Arabien, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate: Einnehmbare Hanfprodukte sind verboten.

6.6.1 Cannabidiol (CBD)

CBD ist überall verboten, mit Ausnahme der unten aufgeführten Gebiete.

Soweit zulässig, dürfen Stores für CBD-haltige Produkte nicht:

  • CBD in Verbindung mit Kraftfahrzeugen, dem Autofahren oder dem Bedienen von Maschinen zeigen.
  • mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Elternschaft in Verbindung gebracht werden.
  • direkt an Minderjährige gerichtet sein oder Bilder oder Inhalte enthalten, die Minderjährige ansprechen sollen.
  • Behauptungen, eine Krankheit oder Sucht zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • den Konsum illegaler Drogen fördern, einschließlich der Verwendung von Cartoon-Bildern oder Darstellungen von Cannabis, Marihuana oder Drogenutensilien.

Die folgenden Produkte dürfen in Stores nicht angeboten werden:

  • Produkte, die THC enthalten oder anderweitig mit Cannabis verwandt sind.
Länderspezifische Anforderungen
Deutschland
  • Konsumierbare Produkte, die aus CBD gewonnen werden oder dieses für Menschen oder Tiere enthalten, sind verboten.
  • Nicht konsumierbare Produkte, die aus CBD gewonnen werden oder dieses enthalten, sind für Menschen oder Tiere zugelassen.
Japan
  • Konsumierbare und nicht konsumierbare Produkte, die aus reifen, CBD-haltigen Stängeln oder Samen gewonnen werden oder CBD enthalten, sind erlaubt.
Vereinigtes Königreich
  • Für alle verzehrbaren Produkte, die aus CBD gewonnen werden oder dieses enthalten, muss ein gültiges Antragsverfahren für neuartige und traditionelle Lebensmittel bei der Food Standards Authority (FSA) eingereicht werden.
  • Konsumierbare und nicht konsumierbare Produkte, die aus CBD gewonnen werden oder dieses enthalten, sind erlaubt.
  • Konsumierbare und nicht konsumierbare Produkte, die aus CBD gewonnen werden oder dieses für Tiere enthalten, sind verboten.

6.7 Säuglings- und Babyprodukte

Stores für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung dürfen keine Werbeaussagen oder Botschaften enthalten, die vom Stillen abraten oder die behaupten, dass das Produkt ein Ersatz für das Stillen sein kann.

Säuglingsnahrung ist definiert als Nahrung für Säuglinge zwischen 0 und 12 Monaten in Australien, Belgien, Mexiko und Singapur und zwischen 0 und 6 Monaten in anderen Ländern.

Folgenahrung wird in Australien, Belgien, Mexiko und Singapur als Nahrung für Säuglinge ab 12 Monaten und in anderen Ländern für Säuglinge zwischen 6 und 12 Monaten definiert.

Länderspezifische Anforderungen
  • Australien und Polen: Säuglingsanfangsnahrung ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
    • Hero-Bilder dürfen nur den Markennamen und das Markenlogo enthalten.
    • Marketinginhalte, einschließlich Bilder und Videos, sind verboten.
    • Produkte sind nur in einem Produktraster, einer Produktvorstellung und Produktkacheln zulässig.
  • Brasilien: Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Produkte für die Säuglingsernährung wie Babyflaschen sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
    • Hero-Bilder müssen einen weißen Hintergrund haben und dürfen nur den Markennamen oder das Markenlogo enthalten.
    • Hero-Bilder müssen den obligatorischen rechtlichen Haftungsausschluss enthalten: „O aleitamento materno evita infecções e alergias e é recomendado até os 2 anos de idade ou mais.“ (Stillen beugt Infektionen und Allergien vor und wird bis zum 2. Lebensjahr und darüber hinaus empfohlen.)
    • Marketinginhalte, einschließlich Bilder und Videos, sind verboten.
    • Produkte sind nur in einem Produktraster, einer Produktvorstellung und Produktkacheln zulässig.
  • Indien: Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Produkte für die Säuglingsernährung wie Babyflaschen sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
    • Hero-Bilder müssen einen weißen Hintergrund haben und dürfen nur den Markennamen oder das Markenlogo enthalten.
    • Marketinginhalte, einschließlich Bilder und Videos, sind verboten.
    • Produkte sind nur in einem Produktraster, einer Produktvorstellung und Produktkacheln zulässig.
  • Mexiko: Säuglingsanfangsnahrung ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
    • Das Hero-Bild muss den obligatorischen Haftungsausschluss enthalten: „LA LECHE MATERNA ES EL MEJOR ALIMENTO PARA EL BEBÉ.“ (Muttermilch ist die beste Nahrung für Säuglinge.)
  • Singapur: Säuglingsanfangsnahrung ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
    • Hero-Bilder müssen einen weißen Hintergrund haben und dürfen nur den Markennamen oder das Markenlogo enthalten.
    • Marketinginhalte, einschließlich Bilder und Videos, sind verboten.
    • Produkte sind nur in einem Produktraster, einer Produktvorstellung und Produktkacheln zulässig.
  • Schweden: Säuglingsnahrung und Folgemilch sind in Stores unter den folgenden Bedingungen erlaubt:
    • Hero-Bilder dürfen nur den Markennamen und das Markenlogo enthalten.
    • Marketinginhalte, einschließlich Bilder und Videos, sind verboten.
    • Produkte sind nur in einem Produktraster, einer Produktvorstellung und Produktkacheln zulässig.

6.8 Messer

Messer, deren Hauptzwecke Kampf oder militärische Zwecke, Selbstverteidigung oder die Förderung von gewalttätigem Verhalten sind oder die als solche vermarktet werden, sind verboten. Hierzu zählen Zombiemesser, Bowiemesser, Kampfmesser, Jagdmesser, Wurfmesser, Dolche, Stiefelmesser, Springmesser, (Nah-)Kampfmesser, Fallmesser, Bajonette, Drop-Point-Messer (nur Mexiko), Schwerter, Selbstverteidigungsmesser und Ninja-Sterne.

Länderspezifische Anforderungen

In Belgien, Indien, den Niederlanden, Polen, Saudi-Arabien, Schweden, den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Vereinigten Königreich sind nur Küchenmesser, Besteck und Tafelsilber erlaubt.

6.9 Gesundheitswesen – Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente), Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Geräte

Stores für Gesundheits- und Wellnessprodukte wie nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Nahrungsergänzungsmittel sowie Medizinprodukte dürfen Folgendes nicht:

    • Behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
    • Vorher/Nachher-Bilder oder -Videos enthalten.
    • Direkt auf private, intime oder vertrauliche körperliche Verfassungen anspielen.
    • Kunden vom Besuch einer qualifizierten medizinischen Fachkraft abraten.
    • Unrealistische oder nicht damit zusammenhängende Aussagen über die Wirksamkeit des Produkts machen.

Außerdem:

  • Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die für Haustiere bestimmt sind, müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Stores für OTC-Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (einschließlich Vitamin-Anzeigen) dürfen nicht behaupten, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente genauso wirksam sind wie verschreibungspflichtige Medikamente.
  • Stores für luftreinigende oder partikelfilternde Atemschutzmasken, auch Atemschutzmasken oder PSA-Gesichtsmasken genannt, müssen der branchenweit genehmigten Bezeichnung entsprechen und diese angeben, die genau zum beworbenen Produkt passt, z. B.:
    • Australien: PFF2 oder PFF3.
    • Brasilien: PFF2 oder PFF3.
    • China: KN/KP95 oder KN/KP100.
    • Europa: FFP1, FFP2 und FFP3.
    • Japan: DS/DL2 oder DS/DL3.
    • Korea: Spezial 1.
    • Mexiko und USA: N95, N99, N100, R95, R99, R100, P95, P99 oder P100.
  • Stores für Gesichtsmasken ohne Atemschutz, chirurgische Masken und Stoffmasken sind zulässig, es sei denn, sie enthalten irreführende oder falsche Angaben (z. B. alphanumerische Bezeichnungen, die nicht den genehmigten Normen entsprechen).
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Produkte dürfen keine gesundheitsbezogenen oder therapeutischen Aussagen machen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben
  • Brasilien:
    • Milchprodukte müssen den obligatorischen Haftungsausschluss enthalten.
    • Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die vorgeben, Mahlzeiten zu ersetzen, zu übermäßigem Konsum ermutigen, behaupten, den sozialen Status oder die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu verbessern, sind verboten.
    • Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte sind verboten.
  • Japan:
    • In der Regel sollten die in den Stores verwendeten Texte auf das beschränkt sein, was auf der Website oder in den Marketingmaterialien der Marke veröffentlicht ist.
    • In Stores müssen der Produktname und die Arzneimittelklasse des Produkts angegeben werden.
    • Ausgewiesene arzneimittelähnliche Produkte müssen im Store eindeutig gekennzeichnet werden.
    • Stores, die pharmazeutische Produkte enthalten, dürfen keinen Call-to-Action (CTA) enthalten.
    • Store-Komponenten, die es ermöglichen, ein Produkt in den Einkaufswagen zu legen, sind für pharmazeutische Produkte verboten.
  • Mexiko: Individueller Text darf weder den Gesundheitszustand noch das Produkt selbst beschreiben. Individueller Text darf nur die Marke, den Produktnamen und den CTA enthalten.
  • Niederlande: Stores für nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte dürfen keine finanziellen Anreize für den Kauf enthalten. Zum Beispiel Verkaufsförderung, direkte oder indirekte Preisangebote, Coupons oder Erstattungsaktionen.
  • Polen:
    • Stores für nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC) sind verboten.
    • Stores für Raucherentwöhnungsprodukte sind verboten.
  • Saudi-Arabien: Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte zur Raucherentwöhnung sind verboten.
  • Singapur:
    • Zugelassene Medizinprodukte müssen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörde und einen entsprechenden Nachweis auf der Produktdetailseite oder der Produktverpackung haben.
    • Produkte zur Raucherentwöhnung sind verboten.
  • Schweden: Stores für Produkte zur Raucherentwöhnung müssen den Haftungsausschluss „18+“ enthalten.
  • Vereinigtes Königreich: Anzeigen für Tabletten oder Kapseln, die Schmerzmittel wie Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol enthalten, dürfen nicht zum Kauf von mehr als einer Packung anregen, zum Beispiel durch Angebote für Mehrfachkäufe wie „2 für 1“. Rabatte auf Einzelpackungen sind zulässig, sofern der Anzeigentext nicht ausdrücklich auf den Kauf mehrerer Packungen hinweist.

6.9.1 Testkits für zu Hause

Erlaubt sind Stores für Testkits für zu Hause, die Angaben zur Abstammung und professionelle gesundheitsbezogene Informationen enthalten, die aber nicht den Anspruch erheben, eine Krankheit, einen Zustand oder ein Leiden zu diagnostizieren, zu behandeln oder deren Risiken zu bewerten. Sie dürfen nur Produkte bewerben, die alle lokalen Vorschriften der Orte einhalten, an denen Ihre Anzeigen geschaltet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen von lokalen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb oder die Werbung der Produkte, die Sie auf Amazon bewerben möchten, einzuholen.

Folgende Produkte sind unter anderem zugelassen: Kits zur Diabetes- und Blutzuckerkontrolle, Blutdruckmessgeräte, Kits zur Herkunftsanalyse, DNA-Analyse und zur persönlichen genetischen Profilerstellung, Urinanalyse-Kits, Stechhilfen (nur für medizinische Zwecke), Schwangerschafts- oder Fruchtbarkeitstests. Diese Produktkategorien unterliegen den länderspezifischen Anforderungen, einschließlich der folgenden:

Länderspezifische Anforderungen
  • Australien, Brasilien und Saudi-Arabien: Alle Produkte in dieser Kategorie sind verboten.
  • Frankreich: Testkits für Herkunftsanalysen, DNA-Analysen und zur genetischen Profilerstellung sind nicht erlaubt.
  • Japan: Einschränkungen gelten für Testkits für zu Hause.
  • Spanien: Kits zur Analyse der Abstammung und von DNA-Material, zur Überwachung von Diabetes und Blutzucker, zur Erstellung persönlicher genetischer Profile, zur Urinanalyse sowie Stechhilfen (nur für medizinische Zwecke) sind verboten.

6.9.2 Medizinprodukte

  • Werbung für nicht verschreibungspflichtige Gesundheits- und Kosmetikprodukte darf nicht behaupten, dass diese so wirksam wie verschreibungspflichtige Produkte sind.

6.9.3 Gewichtsabnahme

Inhalte dürfen den Kunden nicht direkt ansprechen, wie zum Beispiel „Fällt es Ihnen schwer, eine Diät einzuhalten?“ oder unrealistische oder übertriebene Behauptungen aufstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Dass Kunden durch die alleinige Anwendung des Produkts oder ohne Einhaltung eines kalorienreduzierten Ernährungs- und Trainingsprogramms eine Gewichtsabnahme erzielen können.
  • Dass diese Ergebnisse für jeden wirksam oder dauerhaft sind.
  • Spezifikation, wie viel Gewicht der Kunde in einem bestimmten Zeitraum verlieren wird.
  • Erheblichen Gewichtsverlust in Aussicht stellen, egal was oder wie viel der Kunde isst.
  • Dass ein Kunde abnimmt, indem er ein Produkt am Körper trägt oder in die Haut einreibt.
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Hautcremes zur Gewichtsabnahme und Behauptungen im Zusammenhang mit Gewichtsverlust sind verboten.
  • Japan: Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die gesundheitsbezogene Angaben machen, müssen das entsprechende Etikett (z. B. „Gesundheitsförderndes Nahrungsmittel“) und die entsprechende Erklärung auf der Produktverpackung enthalten.
  • Mexiko und Saudi-Arabien: Produkte zur Gewichtsabnahme, Gewichtszunahme, zum Muskelaufbau und ähnliche Produkte sind verboten.

6.10 Politische Produkte

Wir akzeptieren keine politischen Inhalte oder Produkte wie Kampagnen für oder gegen einen Politiker oder eine politische Partei, im Zusammenhang mit einer Wahl oder Inhalte im Zusammenhang mit politischen oder öffentlich diskutierten Themen.

6.11 Sexuelles Wohlbefinden

Die Werbung für Produkte für sexuelles Wohlbefinden ist zulässig, sofern die Stores folgende Anforderungen einhalten:

  • Die oben genannten Richtlinien für „Verbotene Inhalte“ müssen eingehalten werden.
  • Es dürfen keine Behauptungen über Produkte gemacht werden, die sich auf die Steigerung der sexuellen Leistungsfähigkeit oder der Libido beziehen.
  • Die Produkte dürfen nicht ausdrücklich auf private, intime oder vertrauliche körperliche oder Gesundheitszustände oder intime Körperfunktionen oder Leiden Bezug nehmen.

Produkte für das sexuelle Wohlbefinden dürfen nicht zusammen mit anderen Produkten gezeigt werden. Werbetreibende, die verschiedene Produkte verkaufen, die nicht miteinander im Zusammenhang stehen, müssen Produkte für das sexuelle Wohlbefinden in einer entsprechend betitelten Unterseite im Store platzieren, z. B. unter „Sexuelles Wohlbefinden“.

Länderspezifische Anforderungen
  • Singapur:
    • Stores für Kondome dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte enthalten.
    • Gleitmittel sind in Stores nicht erlaubt.

6.12 Sport- und Freizeitprodukte

Stores für Sport- und Freizeitprodukte dürfen Folgendes nicht:

  • Kunden darin bestärken, weniger wachsam oder verantwortungsbewusst mit der eigenen Gesundheit und Sicherheit umzugehen.
  • Gewalttätiges oder unsoziales Verhalten dulden oder unterstützen.
  • Kunden täuschen, unter anderem durch die Darstellung der Produkte als sicher, wenn diese im Allgemeinen ohne angemessene Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen als unsicher gelten.

6.12.1 Annahme von Produkten

Folgende Produkte sind in Stores erlaubt:

  • Softair-Zubehör wie Masken und Handschuhe.
  • Aufbewahrungsmöglichkeiten für Munition wie Behälter und Schränke.
  • Pfeilauflagen, Dartpfeil-Flights, Bogensehnen.
  • Ferngläser, Fernrohre und monokulare Nachtsichtgeräte.
  • Köder.
  • EDC/multifunktionale/taktische Stifte.
  • Taschenlampen.
  • Spiel- und Wildkameras.
  • Waffenreinigungssets.
  • Waffenholster.
  • Waffenschränke.
  • Tragbare Spektive.
  • Paintball-Masken, -Kopfschutz und -Schutzbrillen.
  • Entfernungsmesser.
  • Taktische Koffer, Taschen, Paracord.
  • Ziele.
Länderspezifische Anforderungen

Brasilien: Spielzeugschaumpistolen und Zubehör sind erlaubt, sofern sie nicht realistisch sind.

Belgien, Indien, Niederlande und Singapur: Spielzeugwaffen sind erlaubt, sofern sie nicht realistisch sind.

Mexiko und Saudi-Arabien: Alle Waffen und jegliches Waffenzubehör sind verboten.

Folgende Produkte sind nur in den USA zugelassen:

  • Softair-Waffen und Munition.
  • Pfeilspitzen.
  • Luftpistolen und Munition.
  • Pfeil und Bogen.
  • Armbrüste.
  • Gewehrauflagen und Gewehrauflagetaschen.
  • Waffentragegurte.
  • Laser-, ausziehbare und nicht ausziehbare Zielvorrichtungen für Waffen.
  • Paintball-Waffen und -Munition.
  • Pfeffersprays.
  • Zielstöcke.
  • Schleudern.
  • Elektroschocker.
  • Taser.

6.13 Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen

Stores für Wettbewerbe, Preisausschreiben oder Verlosungen müssen alle Hinweise enthalten, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind. Die offiziellen Regeln des Programms oder ein eindeutiger Link zu den offiziellen Regeln müssen im Store vorhanden sein.

Für Stores gilt Folgendes:

  • Geben Sie deutlich an, welche Produkte für die Teilnahme in Frage kommen, und erheben Sie keine zusätzliche Teilnahmegebühr
  • Geben Sie deutlich die Art der Werbeaktion an, z. B. Wettbewerb oder Gewinnspiel
  • Daten für die Werbeaktion müssen enthalten sein und in diesem Zeitraum eingeplant sein
  • Der Ablauf des Gewinnspiels (z. B. die Art und Weise, wie der Gewinner ermittelt wird) sowie Ort und Datum der Auslosung müssen enthalten sein
  • Die angebotenen Preise, die Qualifikationskriterien und alle Einschränkungen müssen enthalten sein
  • Bewerben Sie nur Produkte, die Sie besitzen oder für die Sie als autorisierter Wiederverkäufer des Preises der Marke tätig sind

Ihr Store darf Folgendes nicht:

  • Die Teilnahme von Kindern ermutigen, die laut lokaler Gesetze noch nicht volljährig sind, ohne dass ein Erwachsener zustimmt.
  • Die Gewinnchancen falsch darstellen. Stores dürfen beispielsweise nicht behaupten oder andeuten, dass jeder Teilnehmer gewinnt.
  • Die Teilnehmer auffordern, sich für eine Dienstleistung anzumelden.
  • Eine kostenpflichtige Teilnahme fordern oder eine Zahlung in Rechnung stellen, um den Preis in Anspruch zu nehmen.
  • Amazon-Markenzeichen verwenden, sofern nicht die schriftliche Genehmigung von Amazon gemäß unseren Werberichtlinien vorliegt. Weitere Informationen finden Sie hier in den Richtlinien zur Nutzung von Marken.
Regionale Einschränkungen
  • Belgien:
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele (zum Beispiel Tombolas) sind verboten
  • Brasilien:
    • Werbeaktionen wie Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
      • Wettbewerbe, Preisausschreiben und Verlosungen sind auf kommerzielle Werbeaktionen (Wettbewerbe/Gewinnspiele) beschränkt, die von SECAP genehmigt wurden.
      • Die SECAP-Bescheinigungsnummer muss im Store gut lesbar erscheinen.
        • Folgende Produkte dürfen nicht als Preise verwendet werden:
          • Alkoholische Getränke
          • Geldpreise oder der Umtausch von Preisen in Bargeld
          • Medikamente
          • Von der Bundesfinanzdirektion (Federal Revenue Office) verbotene Produkte
          • Tabak und Tabakwaren
          • Waffen, einschließlich Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper
  • Kanada:
    • Folgendes muss angegeben werden: „KEIN KAUF ERFORDERLICH“
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele (zum Beispiel Tombolas) sind verboten
  • Indien:
    • Wettbewerbe, Preisausschreiben, Verlosungen und Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele sind verboten
  • Italien:
    • Wettbewerbe/Preisausschreiben sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
      • Es darf nicht behauptet werden, dass Kunden bei Amazon.it einkaufen müssen, um teilnehmen zu können
      • Es darf nicht behauptet werden, dass der Wettbewerb oder das Preisausschreiben ausschließlich Amazon vorbehalten ist
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele, z. B. Verlosungen, sind verboten.
  • Japan:
    • Wettbewerbe und Gewinnspiele müssen Amazon zur Vorabgenehmigung vorgelegt werden.
  • Mexiko:
    • Wettbewerbe und Gewinnspiele sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
      • Eine SEGOB-Genehmigungsnummer muss enthalten sein (nur Gewinnspiele)
      • Geben Sie die Gebiete an, in denen die Teilnahme gültig ist
      • Die Nutzungsbedingungen müssen etwaige Garantien beinhalten
      • Der Ablauf und die Bedingungen für den Erhalt des Tickets, des Gutscheins oder der Passwörter sowie die insgesamt ausgestellte Anzahl
      • Der Geldwert des Preises muss immer angegeben werden und darf nur in mexikanischen Pesos angegeben werden
      • Name und Adresse des Veranstalters
    • Die folgenden Produktkategorien dürfen nicht für Werbeaktionen oder als Preise verwendet werden:
      • Alkoholische Getränke
      • Pharmazeutika und Gesundheitsprodukte
      • Tabak und Tabakwaren
  • Niederlande:
    • Die Gewinnspielpreise dürfen 100 000 EUR nicht überschreiten.
  • Polen:
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele (zum Beispiel Tombolas) sind verboten.
  • Saudi-Arabien:
    • Geben Sie das Datum an, an dem die Gewinner bekannt gegeben werden.
    • Geben Sie an, dass die Preise dem Gewinner innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse überreicht werden.
    • Der Kauf von Gütern oder das Abonnement einer angebotenen Dienstleistung dürfen nicht als Voraussetzung für die Teilnahme festgelegt werden.
  • Singapur:
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele, z. B. Verlosungen, sind verboten.
  • Schweden:
    • Die Ergebnisse der Werbeaktionen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
    • Die Nutzungsbedingungen müssen Folgendes beinhalten:
      • Ob die Preise gegen ein Bargeld in Höhe ihres Werts eingetauscht werden können oder nicht
      • Wenn der Gewinner oder die gewonnenen Beiträge in einem anderen Zusammenhang verwendet werden (z. B. für Marketingzwecke), müssen Informationen über diese Verwendung bereitgestellt werden
  • Türkei:
    • Die folgenden Arten von Wettbewerben sind zulässig:
      • Der Gesamtwert des Preises darf 154,06 TRY (ca. 15 EUR) nicht überschreiten
      • Wettbewerbe, bei denen der Veranstalter für wohltätige Zwecke spendet, sind zulässig
      • Wettbewerbe, bei denen alle Teilnehmer einen Preis erhalten
    • Gewinnspiele wie Lotterien oder Glücksspiele (zum Beispiel Tombolas) sind verboten.
  • Vereinigte Arabische Emirate:
    • Bei den Preisen sollte es sich nicht um Artikel handeln, deren Werbung und/oder Verkauf nach lokalem Recht verboten oder eingeschränkt ist.
    • Verweise auf „Lotterien“ oder „Jackpots“ sind verboten.
  • USA:
    • „KEIN KAUF ERFORDERLICH“ muss angegeben werden.
    • Gewinnspiele, bei denen der Gewinner zufällig gewinnt, dürfen 500 USD nicht überschreiten.
    • Gewinnspiele und Wettbewerbe sind in Stores für Alkohol verboten.

7. Amazon-Markenaufbau

7.1 Amazon-Marken, -Produkte und -Dienstleistungen

Amazon-Logos und Verweise auf Amazon-Produkte und -Dienstleistungen sind in den Stores verboten. Dazu gehören:

  • Amazon-Logos.
  • Amazon-Logos und Benutzeroberflächenelemente wie „In den Einkaufswagen“ oder Elemente, die diese nachahmen.
  • Amazon-Referenzen (wie „Der beste Store auf Amazon“, „Kaufen Sie unser Angebot auf Amazon“ oder „Der Amazon Store für Sonnenbrillen“).
  • Dynamische Kundenbewertungen, Verkaufsranking, Preise und Preisvorteile auf Amazon, es sei denn, sie sind über die Detailseite dynamisch verknüpft.
  • Verweise auf Amazon-Programme wie Kindle Unlimited (siehe „Berechtigung für Programme“ unten für Ausnahmen).
  • Alexa-Kompatibilität.
    • Direkte Verweise auf Amazon-Produkte aus Kompatibilitätsgründen, z. B. „Funktioniert mit Alexa“, sind zulässig, sofern das primäre Produkt an erster Stelle in der Überschrift oder im Bild steht und korrekt auf Amazon-Produkte verwiesen wird.

Berechtigung für Programme

Wenn Sie in Ihrem Store auf das Spar-Abo oder Amazon Fresh oder Prime Pantry verweisen, um Ihre berechtigten Produkte hervorzuheben, müssen Sie den ursprünglichen, unveränderten Namen oder das mit diesen Programmen verknüpfte Logo verwenden. Wir verbieten die Nutzung angepasster oder verkürzter Verweise oder Logos. Logos dürfen nicht in einem Satz verwendet werden.

Der unveränderte Amazon Fresh-Name darf nur in den Sätzen „Amazon Fresh einkaufen“ und „Jetzt bei Amazon Fresh einkaufen“ verwendet werden. „Fresh“ ohne Amazon sollte nicht in einem Satz verwendet werden. In Ihrem Store darf nur das unveränderte „Fresh“-Logo verwendet werden, nicht das „Amazon Fresh“-Logo. Der unveränderte Name oder die Logos von Amazon Fresh dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die Ihre Eigentümerschaft oder Kontrolle über das Amazon-Programm impliziert. Der unveränderte Name oder die Logos von Amazon Fresh sollten nicht mit anderen Marken oder Namen kombiniert werden.

Wenn Sie einen Store oder eine Seite erstellen, die Ihren entsprechenden Produkten gewidmet ist, dürfen Sie Ihre Produkte nur zu Produktrastern oder einem Shoppable-Bild hinzufügen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Produkte, die in diesem Store bzw. auf dieser Seite angezeigt werden, für das zugehörige Programm registriert sind.

Alle anderen Verweise auf diese Programme in Ihrem Store müssen zu einer Store-Seite oder einer anderen Landing Page führen, die nur berechtigte Produkte enthält, oder zur Startseite des zugehörigen Programms auf Amazon.

7.2 Kundenbewertungen

  • Kundenbewertungen von Drittanbietern, Sternebewertungen oder andere Elemente, die mit Amazon-Kundenbewertungen verwechselt werden könnten, sind nicht zulässig.
  • Es können keine Änderungen an Amazon-Kundenbewertungen vorgenommen werden. Das gilt auch für eine Korrektur von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern. Bewertungen mit groben Schreibfehlern oder signifikanten grammatischen Fehlern sollten nicht verwendet werden.
    • Verwenden Sie Auslassungspunkte („...“), um unerwünschte Teile einer Kundenbewertung zu umgehen. Auslassungen dürfen die Bedeutung der Bewertung nicht verändern.
    • In einer Kundenbewertung dürfen maximal drei Auslassungen gemacht werden: eine zu Beginn der Bewertung, eine in der Mitte und eine am Ende.
  • Amazon-Kundenbewertungen dürfen den Kundennamen nicht enthalten.
  • Amazon-Kundenbewertungen müssen auf der zugehörigen Detailseite überprüft werden können.
Länderspezifische Anforderungen
  • Japan: Kundenbewertungen sind verboten