Richtlinien und Annahmerichtlinien für gesponserte Anzeigen

INHALTSVERZEICHNIS

1. Übersicht
2. Anzeigenformat und -funktionalität

1. Übersicht

Die Richtlinien auf dieser Seite gelten für Sponsored Products und Sponsored Brands (einschließlich Sponsored Brands-Videos und Store Spotlight, sofern nicht anders angegeben). Als Werbetreibender liegt es in Ihrer Verantwortung, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für Ihre Anzeigen und jeden Ort gelten, an dem die Anzeigen geschaltet werden, z. B. die Anforderungen des CAP-Codes, wenn sich Ihre Anzeigen an Verbraucher im Vereinigten Königreich richten. Dazu gehört auch die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen oder Zulassungen bei den örtlichen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb oder die Werbung für die Produkte, die Sie auf Amazon bewerben oder in Ihre Anzeigen aufnehmen möchten.

Darüber hinaus müssen unsere Anzeigenrichtlinien bei den von Ihnen auf Amazon betriebenen Anzeigenkampagnen eingehalten werden. Wenn Ihre Anzeigen unsere Anzeigenrichtlinien nicht einhalten, werden Ihre Kampagnen möglicherweise erst genehmigt, nachdem Sie den Verstoß gegen die Richtlinie behoben haben. Amazon kann Ihr Anzeigenkonto wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen Anzeigenrichtlinien sperren oder kündigen. Bitte lesen Sie die Richtlinien in diesem Abschnitt, um mehr über die für Sponsored Products und Sponsored Brands geltenden Inhaltsbeschränkungen zu erfahren, sowie darüber, welche Produkte für diese Anzeigentypen berechtigt bzw. nicht berechtigt sind.

Diese Richtlinien gelten zusätzlich zu unseren Richtlinien und Annahmerichtlinien für Amazon Ads. Für Ihre Werbekampagnen gelten sowohl unsere Amazon Ads-Richtlinien als auch unsere -Annahmerichtlinien und -Vorschriften. Für Sponsored Display-Anzeigen, Buchanzeigen, Posts und Stores gelten gesonderte Anzeigenrichtlinien. Technische Anforderungen finden Sie in den Anzeigenspezifikationen.

Wir aktualisieren unsere Richtlinien regelmäßig. Bitte überprüfen Sie diese Seite regelmäßig, um sicherzustellen, dass Sie hinsichtlich der Richtlinienanforderungen immer auf dem neuesten Stand sind.

Weitere Informationen zu gesponserten Anzeigen auf Amazon finden Sie unter gesponserte Anzeigen.

2. Anzeigenformat und -funktionalität

Stellen Sie sicher, dass Ihr Anzeigenformat den folgenden Richtlinien entspricht:

  • Alle Bilder und Videos müssen lesbar sein und eine hohe Auflösung haben.
  • Animationen sind nur in Videos erlaubt.
  • Das Anzeigendesign darf die Lesbarkeit von Anzeigenvorlagen nicht beeinträchtigen.
  • Sponsored Brands müssen eine Größe von 728 x 90, 800 x 90, 300 x 250, 160 x 600, 245 x 135 oder 900 x 45 haben. In Abschnitt 3.14 finden Sie weitere Informationen zu den Sponsored Brands-Videorichtlinien.

3. Inhaltliche Anforderungen

Die folgenden inhaltlichen Anforderungen gelten für alle Elemente Ihrer Anzeigen: individueller und Überschriftentext, Markenlogo, Bilder, Videos und Bilder der beworbenen ASIN.

3.1 Allgemeine Anforderungen

Ihre Werbeanzeigen müssen Folgendes erfüllen:

  • Für eine allgemeine Zielgruppe geeignet sein.
  • Den Inhalt der Landing Page genau wiedergeben.
  • In der Hauptsprache der Amazon-Website verfasst sein, auf der die Anzeige geschaltet wird.
  • Klar und präzise sein, damit die Kunden korrekte Informationen erhalten, bevor sie mit einer Anzeige interagieren oder sich für den Kauf eines Produkts entscheiden
  • Nur Produkte bewerben, die Sie entweder besitzen oder zu deren Weiterverkauf oder Vertrieb Sie berechtigt sind.
Länderspezifische Anforderungen

Saudi-Arabien: Anzeigen müssen in englischer Sprache verfasst sein. Informationen zu Übersetzungen von Anzeigen finden Sie unter Übersetzungen.

3.2 Verbotene Inhalte

Inhalte, die in allen Anzeigenelementen verboten sind
  • Werbeanzeigen für lebende Tiere, die zum Verzehr durch ein anderes Tier bestimmt sind, sind verboten. Insekten- oder Tiernahrungsprodukte wie gefrorene Nagetiere, Insekten oder Mehlwürmer dürfen den Inhalt der Verpackung nicht aufweisen.
  • Amazon-Marken, -Produkte oder Verweise auf Amazon-Produkte oder -Dienstleistungen.
    • Direkte Verweise auf Amazon-Produkte aus Kompatibilitätsgründen, z. B. „Funktioniert mit Alexa“, sind zulässig, sofern das primäre Produkt an erster Stelle in der Überschrift steht oder im Bild/Video hervorgehoben wird und korrekt auf Amazon-Produkte verwiesen wird.
  • ASCII-Art.
  • Kinder in gefährlichen oder nicht kindgerechten Situationen. Beispielsweise dürfen Anzeigen Kinder nicht in der Nähe oder beim Gebrauch von Schusswaffen oder anderen Waffen zeigen oder in Situationen, die evtl. gegen bewährte Methoden der Kindersicherheit verstoßen (z. B. Kinder in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte oder beim Radsport ohne Helm) oder ohne Aufsicht durch Erwachsene an Orten oder in Situationen, in denen sie sich nicht angemessen um sich selbst kümmern können (z. B. in Schwimmbädern, beim Überqueren von stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von gefährlichen Geräten).
  • Kontaktdaten, wie vollständige oder teilweise vollständige E-Mail- oder Webadressen sowie Telefonnummern, Social-Media-Adressen und QR-Codes.
  • Inhalte, die zum Rauchen ermutigen oder es verherrlichen.
  • Inhalte, die Vandalismus, antisoziales Verhalten oder die Beschädigung von öffentlichem oder privatem Eigentum fördern oder bewerben.
  • Inhalte, die den Gebrauch von illegalen Drogen, Drogenutensilien oder Produkten zur Verfälschung von Drogentests sowie den Medikamentenmissbrauch verherrlichen oder bewerben.
  • Inhalte, die andeuten oder darauf schließen lassen, dass sie die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung diagnostizieren, behandeln oder in Frage stellen können.
  • Inhalte, die an dem geografischen Ort, an dem die Anzeige geschaltet wird, als kulturell unangemessen angesehen werden können.
  • Inhalte, die Hass fördern, zu Gewalt oder Intoleranz aufstacheln oder eine bestimmte Gruppe aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einer anderen Kategorie diskriminieren.
  • Inhalte, die einen übermäßigen oder unverantwortlichen Alkoholkonsum fördern.
  • Inhalte, die Praktiken fördern, die zu körperlichen oder geistigen Schäden führen können.
  • Inhalte, die dem Kunden Fragen stellen oder ihn direkt ansprechen, wie die Verwendung von „Sie/Ihr“ (zum Beispiel „Suchen Sie nach xxx, dann probieren Sie das hier“ oder „Sind Sie mit Ihrem Gewicht weiterhin unzufrieden?“).
  • Inhalte, die stark diskutierte soziale Themen behandeln.
  • Politische Inhalte, z. B. Kampagnen für oder gegen einen Politiker oder eine politische Partei, im Zusammenhang mit einer Wahl oder Inhalte im Zusammenhang mit politischen oder öffentlich diskutierten Themen. Während eines Wahljahres verbieten wir Medienprodukte über eine bestimmte politische Partei, ein bestimmtes Thema oder einen Kandidaten.
  • Grausamkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
  • Täuschende, falsche oder irreführende Inhalte.
  • Emoticons und Emojis.
    • Emoticons und Emojis, die nicht suggestiv, unzüchtig, profan oder vulgär sind, sind in individuellem Text zulässig.
  • Inhalte, die einen Mehrwert durch Ereignisse erheischen, wie z. B. Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen, Tragödien, die viele Menschen betreffen, Ereignisse, bei denen viele Menschen verletzt wurden, oder der Tod von Personen des öffentlichen Lebens.
  • Vorgetäuschte Funktionen wie „Wiedergabe“-Schaltflächen oder Login-Anfragen.
  • Unflätige, vulgäre oder unanständige Texte oder Obszönitäten, einschließlich Verschleierungen im Text oder unangemessene Zweideutigkeiten.
  • Texte, die Kunden unter Druck setzen, Maßnahmen zu ergreifen, z. B. „Letzte Gelegenheit“, „Greifen Sie zu, ehe es zu spät ist“, „Verpassen Sie das nicht“, „Beeilen Sie sich, solange der Vorrat reicht“ oder emotional aufgeladene Texte.
  • Rechtschreibfehler, übermäßige Zeichensetzung oder fehlerhafte Grammatik und Interpunktion.
  • Obszöne, diffamierende, verleumderische, illegale, die Privatsphäre anderer verletzende Inhalte.
  • Inhalte, die potenziell peinliche Körperfunktionen oder Leiden oder private, intime oder vertrauliche Gesundheitszustände thematisieren.
  • Verweise auf den Namen oder das Produkt eines anderen Unternehmens, welches die andere Marke oder das andere Produkt verunglimpfen, einen Vergleich anstellen oder zur Bewerbung des eigenen Produkts nutzen (z. B. „besser verarbeitet als [anderes Produkt]“). Wenn Sie die Kompatibilität Ihres Produkts mit anderen Produkten in der Überschrift kommunizieren, müssen Sie die andere Marke oder das andere Produkt in den hinteren Teil der Überschrift mit einer einschränkenden Aussage wie „kompatibel mit“ aufnehmen.
  • Verweise auf „Betrug“, wenn die Anzeige einen Markennamen enthält, der nicht der des Werbetreibenden ist.
  • Religiöse Äußerungen, gleich ob sie eine Religion befürworten oder abwerten.
  • Angaben zu Versand oder Lieferung.
  • Sonderzeichen (es sei denn, sie sind Teil des Markennamens oder Slogans).
    • Hashtags (#) sind in individuellen Texten zulässig.
Länderspezifische Anforderungen
  • Ägypten, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Folgende Inhalte sind verboten:
    • Inhalte, die die traditionelle arabische Kultur, ihre Politik oder ihre Führer untergraben oder kritisieren können.
    • Inhalte, die politische Unruhen oder die Störung der öffentlichen Ordnung fördern könnten.
    • Inhalte im Zusammenhang mit politischen Streitigkeiten oder bewaffneten Konflikten.
  • Singapur: Anzeigen für Bekleidung dürfen keine sexuell provokativen Inhalte enthalten.

3.2.1 Verbotene Bilder und Videos

Allgemeine Richtlinien

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen gelten die folgenden Richtlinien für verbotene Inhalte für die Bilder und Videos in Ihren Anzeigen.

  • Bilder und Videos von Waffen (einschließlich realistischer und nicht-realistischer Schusswaffen, Schwerter, Bögen und Pfeile usw.), für die Folgendes gilt:
    • Darstellung in gewalttätiger, bedrohlicher Weise, z. B. bei der Verletzung einer anderen Figur.
    • Grausame Darstellung (z. B. mit Blut bedeckt).
    • Auf eine Figur gerichtet.
    • Auf den Kunden gerichtet.
    • Handhabung durch einen Minderjährigen oder mit ihm in Zusammenhang gebracht.
    • Für weitere Informationen zu den spezifischen Einschränkungen für diese Produkte siehe Abschnitt Sport- und Freizeitartikel.
  • Realistische oder übermäßige Darstellungen von Gewalt, Brutalität, beängstigende Bilder und Videos, grafische Darstellungen von Blut, offenen oder genähten Wunden, Folterungen, Zerstückelungen oder Verstümmlungen von Körpern.
  • Vollständig sichtbare intime Körperteile wie Genitalien, weibliche Brüste und Gesäß.
    • Werbeanzeigen dürfen teilweise entblößende Kleidung enthalten (Models, die nackte Haut zeigen, ohne intime Bereiche zu enthüllen, oder Konturen oder eine Simulation eines intimen Bereichs zeigen), wenn sie unauffällig und für das beworbene Produkt oder die Dienstleistung relevant sind. Zum Beispiel darf ein Bild oder Video eine Frau in einem Bikini zeigen, um Bikinis zu bewerben, aber das gleiche Bild oder Video darf nicht verwendet werden, um ein Auto zu bewerben, weil eine Frau im Bikini für ein Fahrzeug nicht relevant ist.
  • Sexuelle Inhalte:
    • Sexuell suggestive Posen, wie z. B. gespreizte Beine, sich ins Haar greifen oder eine angehobene Hüfte zusammen mit erotischem oder sexuell anzüglichem Gesichtsausdruck.
    • Bilder und Videos, die übermäßige Aufmerksamkeit auf intime Körperteile wie Brüste oder Gesäß lenken.
    • Darstellungen von Minderjährigen in sexuellen Situationen.
    • Bilder und Videos von anzüglichen Entkleidungen, wie das Herunterziehen eines BH-Trägers oder der Unterwäsche.
    • Models in Reizwäsche wie Strümpfe, Strumpfhalter oder mit Accessoires wie Peitschen und Ketten.
    • Provokative Umarmungen oder Umarmungen in einer provokativen Umgebung wie unter der Dusche oder auf einem Bett.
    • Sexuelle Anspielung in Text, Bild oder Video.
Länderspezifische Anforderungen
  • Ägypten
    • Bilder von Schweinen sind nicht erlaubt.
    • Bilder müssen zurückhaltend sein und dürfen keine sexuell provokativen Inhalte zeigen.
  • Saudi-Arabien:
    • Bilder von Schweinen sind nicht erlaubt.
    • Bilder von Models mit Tätowierungen sind nicht erlaubt.
    • Bilder für Dessous, Bademode und Unterwäsche dürfen keine Models enthalten.
  • Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate:
    • Alkohol: Die Bilder dürfen keinen Alkohol oder Alkoholkonsum zeigen.
    • Nackte Haut: Bilder müssen zurückhaltend sein und dürfen keine sexuell provokativen Inhalte zeigen.

3.3 Amazon-Programme

Wenn Sie in Ihrer Überschrift auf ein Spar-Abo verweisen, um Ihre berechtigten Produkte hervorzuheben, müssen Sie den ursprünglichen, nicht angepassten Namen oder das Logo des Programms verwenden. Wir erlauben keine angepassten oder verkürzten Verweise oder Logos.

Die Produkte, die in der Anzeige gezeigt werden, müssen sich für das Programm qualifizieren und die Anzeige muss zu einer Landing Page führen, die nur berechtigte Produkte enthält.

3.4 ASIN- oder Produktbilder

Die in Ihren Anzeigen vorgestellten ASIN-Bilder müssen unsere Richtlinien und die Amazon-Website-Standards für Produktbilder einhalten. GIFs oder Animationen sind nicht erlaubt.

Sponsored Brands. Doppelte oder identische Produkte, benutzerdefinierte Bilder (z. B. Diashow-Anzeigenformate) oder Produktbilder innerhalb derselben Anzeige sind nicht zulässig. ASIN-Bilder in der Anzeige müssen das angebotene Produkt zeigen bzw. sich auf dieses beziehen, und Produktvariationen (z. B. Farbe, Modell oder Stil) müssen klar dargestellt sein.

Werbetreibende im Elektronikbereich können doppelte ASIN-Bilder für Geräte der Unterhaltungselektronik hinzufügen, sofern jedes Bild unterschiedliche Produktspezifikationen darstellt.

Ihr Markenlogo ist bei Anzeigenformaten für Sponsored Brands erforderlich, damit Kunden Sie problemlos als den Werbetreibenden erkennen können. Markenlogos bieten Käufern ein besseres Erlebnis und tragen dazu bei, die Interaktion mit Ihrer Marke und Ihren Produkten zu verstärken.

Da das Markenlogo für eine Vielzahl von verschiedenen Anzeigenformaten verwendet werden kann, ist es wichtig, dass Ihr Logo diesen Markenlogo-Richtlinien entspricht. Wenn Sie nicht über ein Markenlogo verfügen, das die folgenden Bedingungen erfüllt, sollten Sie Sponsored Products als Alternative in Betracht ziehen.

Ein Markenlogo ist das registrierte Logo Ihrer Marke und darf nicht das Logo der Marke sein, die Sie bewerben, es sei denn, Sie haben rechtlichen Anspruch darauf, das Logo der beworbenen Marke zu verwenden. Markenlogos müssen:

  • Das gesamte Bild ausfüllen. Wenn Ihr Logo nicht das gesamte Bild ausfüllt, muss es auf einem einfarbigen Hintergrund angeordnet werden, der das gesamte Bild ausfüllt.
  • Die Marke oder das Produkt, das Sie anbieten, genau widerspiegeln.

Markenlogos dürfen sich nicht auf einem grafisch komplexen Hintergrund befinden und müssen optisch ansprechend sein. Logos dürfen nicht:

  • Ein Bild eines Produkts, einer ASIN (einschließlich zugeschnittene Versionen), ein benutzerdefiniertes Bild, ein Lifestyle-Bild oder eine Kombination daraus sein.
  • Als Erweiterung der Überschrift verwendet werden oder zusätzlichen Text enthalten.
  • Aus einer Kombination von Logos bestehen.
  • Überfüllte oder überladene Elemente enthalten.

Werbetreibende für Unterhaltungsartikel, z. B. für Filme und Fernsehsendungen, können ebenfalls die folgenden Bilder verwenden, sofern diese Bilder auch auf der Produktverpackung, auf der Produktdetailseite oder auf der Seite des Autors zu finden sind:

  • Ein Bild des Schauspielers oder einer zugehörigen Figur.
  • Produktbezogene Symbole, z. B. ein Spinnennetz für einen Spiderman-Film.
  • Titel des Films oder der Fernsehserie mit einer relevanten Überlagerung oder auf einem relevanten Hintergrund gedruckt.

Werbeanzeigen mit Musikprodukten können die folgenden Elemente in den Logo-Slot integrieren:

  • Logo des Musiklabels oder das Logo des Künstlers, das:
    • Das gesamte Bild ausfüllt. Wenn Ihr Logo nicht das gesamte Bild ausfüllt, muss es auf einem einfarbigen Hintergrund angeordnet werden, der das gesamte Bild ausfüllt.
  • Künstlername oder Alias
  • Bild des Künstlers
  • Element aus dem Albumcover des Künstlers

Logo-Richtlinien für Buchwerbetreibende finden Sie hier.

Unter So erstellen Sie Markenanzeigen, mit denen Sie das Interesse von Amazon-Käufern wecken erhalten Sie weitere Informationen.

3.6 Call-to-Action (CTA)

Wir empfehlen den Einsatz eines Call-to-Action (CTA) in der Anzeige, um den Anzeigenerfolg zu verbessern. Ein CTA ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Wenn Sie einen CTA im Überschriftentext Ihrer Werbeanzeige verwenden, dann gilt für den CTA Folgendes:

  • Muss klar und deutlich sein.
  • Darf keine Texte enthalten, die Kunden unter Druck setzen, Maßnahmen zu ergreifen, z. B. „Letzte Gelegenheit“, „Greifen Sie zu, ehe es zu spät ist“, „Verpassen Sie es nicht“, oder emotional aufgeladene Texte.
Verbotener CTA
  • „Klicken Sie hier“ und andere unspezifische Variationen.
  • CTAs, die den Standard-CTA in Sponsored Brands-Werbeanzeigen duplizieren, sind im Überschriftentext von Werbeanzeigen verboten. Beispielsweise ist „Jetzt einkaufen“ in den USA, im Vereinigten Königreich, in Indien und Deutschland verboten, da dieser CTA bereits in der Werbeanzeige vorhanden ist.

3.7 Behauptungen und Nachweise

Alle Anzeigen werden überprüft. Amazon behält sich das Recht vor, Änderungen an Anzeigen zu verlangen, Anzeigen zu blockieren, die Genehmigung einer Anzeige zu widerrufen und/oder sachliche Begründungen für eine Anzeige zu verlangen. Der Werbetreibende trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Behauptungen, Verpflichtungen und Darstellungen in seinen Anzeigen und anderen relevanten Materialien wahrheitsgemäß, korrekt, vollständig und nicht irreführend sind. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Wirksamkeit, Auszeichnungen, Herkunft und Bestandteilen. Behauptungen in Anzeigen dürfen auf der Produktdetailseite, der Produktwebsite, der Landing Page oder in anderen Materialien des Werbetreibenden nicht eingeschränkt oder widersprochen werden.

Länderspezifische Anforderungen
  • Australien:
    • Produkte dürfen keine therapeutischen oder gesundheitlichen Aussagen im Zusammenhang mit Krankheiten, Leiden, Gesundheitszuständen, Beschwerden, Störungen, Verletzungen oder psychischen Zuständen aufstellen.
    • Über Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von weniger als 50 darf nicht behauptet werden, dass sie einen „hohen“ (oder vergleichbaren) Schutz bieten. Darüber hinaus dürfen Produkte, deren Hauptzweck nicht der Sonnenschutz ist, nicht als Sonnenschutzmittel bezeichnet werden.
    • Über Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Cremes und andere konsumierbare oder auf die Haut auftragbare Produkte zur Gewichtsabnahme darf nicht behauptet werden, dass sie beim Gewichtsverlust, bei der Gewichtsabnahme oder bei Diäten helfen oder einen Einfluss darauf haben.
  • Brasilien: Angaben, dass das Produkt „bio“, ein Diätprodukt oder zuckerfrei ist, erfordern einen Nachweis auf der Produktverpackung.
  • Singapur: Angaben wie „bio“ erfordern einen Nachweis auf der Produktverpackung.
Gewährleistung und Garantien

Auf der Produktdetailseite müssen die Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich der geltenden Einschränkungen, klar beschrieben werden.

Die für die Erfüllung der Gewährleistung oder Garantie verantwortliche Partei muss auf der Produktdetailseite oder in der Überschrift angegeben werden.

3.8 Benutzerdefinierte Bilder

Benutzerdefinierte Bilder geben Ihnen die Möglichkeit, ansprechende Bilder, die Ihre Produkte oder Marke im Kontext oder in einer Lifestyle-Umgebung darstellen, in Ihre Werbeanzeige einzufügen. Bilder dürfen nicht im Widerspruch zur Landing Page stehen und müssen eine hohe Auflösung haben, qualitativ hochwertig und ästhetisch ansprechend sein. Bilder sollten nur Text enthalten, der natürlich im Bild vorhanden ist (z. B. auf der Produktverpackung), es sei denn, die Bilder werden automatisch aus dem Banner eines Stores generiert.

Bilder dürfen Folgendes nicht:

  • Verwendung einzelner oder mehrerer Produktbilder vor einem einfarbigen oder transparenten Hintergrund.
  • Verwendung einzelner Markenlogos oder einer Kombination von Logos.
  • Verwendung eines Ihrer ausgewählten Produktbilder.
  • Überladene, übertriebene, schlecht zugeschnittene oder unleserliche Elemente enthalten.
  • Zusätzlichen Text enthalten, der nicht natürlich im Bild vorhanden ist (wie z. B. auf der Produktverpackung), es sei denn, die Werbeanzeigen werden automatisch aus dem Banner eines Stores generiert.
  • Geben Sie alle Preis- oder Werbebotschaften an.
  • Letterbox- oder Pillarbox-Formate enthalten.

Unter So erstellen Sie Markenanzeigen, mit denen Sie das Interesse von Amazon-Käufern wecken finden Sie Beispiele von Bildern und weitere Informationen.

Einzelne und mehrere Produktbilder:

Produkt in einer Lifestyle-Umgebung ausgestellt

Einzelnes Produktbild

Produkt in einem Kontext ausgestellt

Mehrere Produktbilder

Einzelne und mehrere Logos:

Einzelnes Markenlogo

Mehrere Markenlogos

Überfüllte Bilder und Textbilder:

Überfülltes und schlecht geschnittenes Bild

Text im Bild

Letterbox- oder Pillarbox-Formate:

Letterbox-Bild

Pillarbox-Bild

3.9 Überschriften und individueller Text

Überschriften und individueller Text in Bildern oder Videos müssen für das beworbene Produkt relevant sein.

Wir erlauben Überschriften, die:

  • den Markenaufbau ansprechen oder nicht produktspezifisch sind, um eine Vielzahl relevanter Produkte hervorzuheben (z. B. kann eine Anzeige mit einer Überschrift über Küchengeräte eine Vielzahl von Küchengeräten vorstellen).
  • sich auf mindestens ein Produkt in der Anzeige beziehen, vorausgesetzt, die anderen gezeigten Produkte gehören zur selben Kategorie (z. B. sollte eine Anzeige mit der Überschrift „Mehr Stil mit High-Heels“ mindestens ein Paar Stöckelschuhe enthalten, und die übrigen gezeigten Produkte können alle Arten von Schuhen sein).

Wir verbieten Überschriften, die Behauptungen in Bezug auf Gesundheitszustände oder Allergien/gesundheitsbezogene Inhaltsstoffe enthalten, es sei denn, die Behauptungen gelten für alle beworbenen Produkte.

Damit Ihr Anzeigendesign immer höchsten Ansprüchen genügt, empfiehlt Amazon, Überschriften oder individuellen Text im Satzfall zu halten. Sie sollten nur das erste Wort in einem Satz, Substantive, Eigennamen oder Marken (einschließlich offizieller Markennamen, Produktmodelle und Slogans) groß schreiben.

Wir verbieten Anzeigentexte in GROSSBUCHSTABEN, ZUFÄLLIGER Großschreibung oder in BiNneNmaJusKel. Die Großschreibung ist für gängige Abkürzungen (z. B. DIY) zulässig sowie für Marken, die in der Originalfassung in Großbuchstaben geschrieben werden.

Unter So erstellen Sie Markenanzeigen, mit denen Sie das Interesse von Amazon-Käufern wecken erhalten Sie weitere Informationen.

Länderspezifische Anforderungen

Japan: Diese Richtlinie zu Groß- und Kleinschreibung gilt nicht.

3.10 Keyword- und Produkt-Targeting

Die Keywords oder Produkte, die Sie für das Targeting in Ihren Werbeanzeigen ausgewählt haben, müssen für das angebotene Produkt relevant sein. Werbeanzeigen dürfen nicht auf Keywords oder Produkte abzielen, die zu einem anstößigen, unsensiblen oder unerwünschten Einkaufserlebnis führen könnten.

Einige Beispiele für eingeschränkte Produktkategorien und Keywords sind Folgende:

  • Anstößige, obszöne oder vulgäre Keywords bzw. Produkte.
  • Keywords oder Produkte, bei denen es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, z. B. „Lipitor“ oder „Prednison“.
  • Produkte und Produkt-Keywords, die gemäß unseren Richtlinien für verbotene Produkte und Inhalte nicht für Werbung zulässig sind, beispielsweise E-Zigaretten oder sexuell explizite Produkte und Produkte für Erwachsene.

3.11 Optimierte Werbeanzeigen

Wenn Sie „Anzeigen optimieren“ auswählen, um Produkte Ihrer Landing Page anzuzeigen, die für die Käufersuche am relevantesten sind, müssen Sie sicherstellen, dass in Ihrer Überschrift keine spezifischen Produkte genannt werden. Überschriften müssen allgemein gehalten werden, damit Käufer Ihre Anzeige verstehen, unabhängig davon, welche Ihrer Produkte angezeigt werden.

3.12 Werbe- und Feiertagsbotschaften

Die Verwendung von Werbebotschaften muss die folgenden Anforderungen einhalten:

  • Die Verwendung von Superlativen wie „Riesige Einsparungen“ oder „Gigantische Rabatte“ ist verboten.
  • Das Start- und Enddatum Ihrer Werbekampagne muss die Dauer des Angebots oder den Zeitraum des Rabatts widerspiegeln, damit die Anzeigen nicht zu Zeitpunkten laufen, an denen das Angebot oder die Einsparung nicht gilt.
  • Die Kampagnen müssen so geplant werden, dass sie am letzten Tag der Werbeaktion enden.
  • Kampagnentermine für einen bestimmten Feiertag oder ein bestimmtes saisonales Event (z. B. Halloween, Valentinstag und Weihnachten) müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Event beginnen und innerhalb von 24 Stunden danach bzw. je nach Event innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach auslaufen.
  • Wenn Sie die Kampagne nach Ablauf des Angebots oder des Aktionszeitraums verlängern, müssen Sie Ihren Anzeigentext ändern, indem Sie die nicht mehr gültigen Werbebotschaften entfernen.
Sponsored Brands

Wir verbieten jegliche Verweise auf spezifische Preisaktionen bei Sponsored Brands. Dazu gehören Aktionen, Angebote oder Rabatte wie z. B. „50 % sparen bei {Product}“ oder „20 USD Rabatt auf {Product}“.

Die folgenden Arten von Werbebotschaften, einschließlich enger Variationen, sind bei Sponsored Brands zulässig, wenn die Aktion i) auf der Produktdetailseite sichtbar und ii) für die Dauer der Kampagne gültig ist:

  • [Produkt]-Rabatte.
  • Rabatt auf [Produkt].
  • Jetzt sparen.
  • Tolle Preise für [Produkt].
  • Große Rabatte auf [Produkt].
  • Tolle [Produkt]-Aktionspakete.
  • Kaufen Sie [Produkt] und erhalten Sie [zusätzliches kostenloses Produkt].

Kampagnen, die sich auf „Angebote“ beziehen, dürfen nur Produkte enthalten, für die ein Amazon-Angebot (z. B. Deal of the Day) gilt. Das Angebot muss für alle beworbenen Produkte und während der gesamten Kampagnendauer gelten.

Andere Sparkampagnen müssen für die Dauer der Kampagne aktive Sparangebote für die beworbenen Produkte enthalten.

Länderspezifische Anforderungen

Japan: Werbebotschaften sind verboten.

3.13 Store Spotlight

Mit Store Spotlight für Sponsored Brands-Werbeanzeigen können Sie drei einzelne Seiten aus Ihrem Store hervorheben, auf denen Käufer dann verschiedene Produktkollektionen entdecken können.

Um Store Spotlight nutzen zu können, müssen Sie zusätzlich zur Startseite einen Store mit mindestens drei Unterseiten haben.

Wenn Sie noch keinen Store haben, erfahren Sie hier, wie Sie schnell einen Store einstellen können.

Auswahl der Store-Unterseite
Wenn Sie Ihre Store-Unterseite auswählen, werden der Name der vorhandenen Unterseite und das erste Produkt, das auf der Store-Seite aufgeführt ist, ausgewählt. Diese Seite wird dann in der Sponsored Brands-Werbeanzeige präsentiert. Sie können ein anderes Produkt auswählen, vorausgesetzt, dass das Produkt auf der Store-Unterseite verfügbar und für Ihre Kunden leicht auffindbar ist. Sie können auch kleinere Änderungen am Store-Unterseitentitel vornehmen.

Sie können eine Store-Unterseite nicht zweimal für dieselbe Spotlight-Werbeanzeige auswählen.

Inhaltsrichtlinien
Überschriften und Unterseitentitel müssen die in dieser Richtlinie aufgeführten Inhaltsanforderungen erfüllen, einschließlich der Anforderungen für Überschriften in Abschnitt 3.9. Außerdem:

  • Überschriften und Unterseitentitel dürfen keine Angebote, Preisnachlässe oder andere Angaben zu Rabatten enthalten.
  • Überschriften und Unterseitentitel sollten dieselbe Groß- und Kleinschreibung verwenden und dürfen weder ausschließlich GROSSBUCHSTABEN noch BiNneNMajUSKel enthalten. Die Großschreibung ist für gängige Abkürzungen (z. B. DIY) zulässig sowie für Marken, die in der Originalfassung in Großbuchstaben geschrieben werden.
  • Die Titel der Store-Unterseiten dürfen nicht wesentlich vom ursprünglichen Namen der Store-Unterseite abweichen und weder Auslassungen noch einen Call-to-Action enthalten.

Richtlinien für die Annahme von Produkten
Stores enthalten eine Vielzahl von Produkten, die in Sponsored Brands-Werbeanzeigen möglicherweise nicht zulässig sind. Lesen Sie unbedingt den Abschnitt 4.2 Verbotene Produkte, bevor Sie die Store-Unterseiten auswählen.

Richtlinien für Store-Unterseiten
Store-Unterseiten dürfen nur Produkte enthalten, die auf Lager und für den Verkauf verfügbar sind.

3.14 Video-Richtlinien für Posts mit Videos

Allgemeine Richtlinien
Durch Sponsored Brands-Video und Video-Posts können Sie Ihre Kunden ansprechen, indem Sie überzeugende Videos integrieren. Video kann für Sponsored Brands-Video im vertikalen (9:16) oder horizontalen (16:9) Format sein und für Video-Posts nur im vertikalen (9:16) Format.

Videos in Werbeanzeigen müssen für das Produkt oder die Marke relevant sein und zu einer kontextuell relevanten Landing Page führen.

Anforderungen an Videoinhalte
Stellen Sie sicher, dass Ihr Video den folgenden Richtlinien entspricht:

  • Letterbox- oder Pillarbox-Formate: Videos dürfen keine durchgehenden Ränder an den Seiten aufweisen. Wenn sie nur in ein paar Bildern oder auf der Endkarte erscheinen, kann dies genehmigt werden.
  • Wir erlauben keine leeren oder schwarzen Rahmen am Anfang oder Ende von Videos.
  • Videoanzeigen dürfen nicht so enden, dass eine Beschreibung (Voice Over, Sprache oder geschriebener Text) mitten im Satz abgeschnitten wird.

Die Richtlinien für Bildunterschriften von Posts finden Sie hier.

Inhaltsrichtlinien

Videos müssen für die breite Zielgruppe geeignet sein und den Markennamen, das Logo oder Produkt enthalten, der bzw. das eindeutig die angebotene Marke oder das angebotene Produkt repräsentiert. Videos müssen unseren Richtlinien entsprechen, einschließlich denen hinsichtlich Verbotener Inhalte und Behauptungen.

Sponsored Brands-Video-Anzeigen werden automatisch abgespielt und zunächst stummgeschaltet, bis der Kunde den Ton per Klick aktiviert. Daher empfehlen wir Videos, die leicht verstanden werden können und auch ohne Ton immer noch ansprechend sind.

Videos ohne Audiospuren sind zulässig, aber es gibt Folgendes zu beachten:

  • Dem Kunden muss klar vermittelt werden, dass das Video keinen Ton hat (z. B. durch einen Haftungsausschluss „ohne Ton“ in der Werbeanzeige oder dadurch, dass keine Figuren vorkommen, die zu sprechen scheinen).
  • Kunden müssen in der Lage sein, das Video auch ohne Ton zu verstehen.

Videos müssen in der Hauptsprache des landesspezifischen Amazon Stores sein, in dem die Werbeanzeigen geschaltet werden („Landessprache“).

  • Die Audiosprache muss der Landessprache entsprechen. Untertitel (oder Transkripte/Übersetzungen) in der Landessprache sind erforderlich, wenn die Audiosprache eine andere ist.
  • Wichtiger Text im Video, z. B. Produktinformationen und Anleitungen, muss in der Landessprache vorliegen.

Format und Qualität des Videos
Um ein gutes Kundenerlebnis zu gewährleisten, dürfen Videos in einer Werbeanzeige Folgendes nicht enthalten:

  • Unscharfes, undeutliches oder nicht erkennbares Bildmaterial.
  • Anzeigenelemente, die die Lesbarkeit von Anzeigenvorlagen beeinträchtigen, z. B. das Sponsored-Kennzeichen oder die Schaltfläche zur Stummschaltung (es sei denn, das Video enthält keinen Ton). Bitte sehen Sie sich unsere Vorlagen für Video-Schutzbereiche an, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Kundenbewertungen (einschließlich Sternebewertungen), auch wenn diese auf Amazon sind.
  • Angebote, Rabatte oder andere Sparaktionen.
  • Irritierende Bilder (zum Beispiel aufblitzende, sich drehende, blinkende, pulsierende Objekte oder Texte oder kontraststarke Übergänge).
  • Ablenkende, schrille, unerwartete oder abrupte und irritierende Geräusche. Dazu gehören plötzliche Änderungen der Lautstärke, ungewöhnlich hohe Stimmen oder unerwartete oder kontextuell irrelevante Geräusche.
  • Unleserlichen Text. Der Text muss groß genug sein, um für den durchschnittlichen Kunden lesbar zu sein. In den Anzeigen darf nicht dieselbe oder eine ähnliche Farbe für Text und Hintergrund verwendet werden, da der Text dann nicht lesbar ist (z. B. weißer Text auf hellgrauem Hintergrund).
  • Schlechte Audioqualität aufgrund von Rauschen, Knacken, undeutlichen Mitteilungen oder flüsternden Stimmen, schnellen, nicht hörbaren, unklaren oder nicht erkennbaren Geräuschen.
  • Schlechte Videoqualität und geringe Auflösung.
  • Formulierungen, die Druck ausüben, aggressiv oder dringlich sind und dadurch einen Klick oder Kauf durch den Kunden auslösen sollen.
Länderspezifische Anforderungen
  • Japan: Wenn geistiges Eigentum wie urheberrechtlich geschützte Lieder, Musikpartituren und Texte von Verwaltungsorganisationen für Musikurheberrechte wie JASRAC verwaltet werden, sind Werbetreibende/Agenturen dafür verantwortlich, die erforderlichen Rechte/Lizenzen für die Verwendung dieses geistigen Eigentums in ihren Anzeigen zu verwenden. Für den Fall, dass urheberrechtlich geschütztes Material, das Eigentum von Verwaltungsorganisationen für Urheberrechte ist, unter Verletzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum verwendet wird und ferner gegen Amazon.co.jp Lizenzgebühren von diesen Organisationen erhoben werden, ist Amazon berechtigt, Schadenersatz und Kostenerstattungen gegen den entsprechenden Werbetreibenden / die entsprechende Agentur geltend zu machen.
  • Für rezeptfreie Medikamente und Medizinprodukte müssen SBV-Anzeigen dasselbe Video enthalten wie auf der Produktdetailseite.

3.15 Übersetzungen

Sobald Sie Ihre Sponsored Brands-Kampagne eingereicht haben, übersetzen wir diese automatisch für Sie. Die Übersetzungszeiten können variieren und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung Ihrer Kampagne in der Standardsprache abgeschlossen.

Wenn Sie Ihre eigene Übersetzung einreichen, müssen Ihre übersetzten Inhalte mit unseren Anforderungen an den Inhalt übereinstimmen und dem Inhalt der Kampagne in der Standardsprache entsprechen. Die Überprüfung der übersetzten Kampagnen dauert in der Regel bis zu 72 Stunden.

Weitere Informationen zu Übersetzungen und unterstützten Sprachen finden Sie im Support-Center in der Werbekonsole.

4. Annahme von Produkten

In diesem Abschnitt sind die Produkte aufgeführt, für die Werbung nicht berechtigt ist, sowie die Beschränkungen, die sich auf das Format oder die Art und Weise der Bewerbung von Produkten beziehen, für die Werbung berechtigt ist. Diese Richtlinien lassen sich auf alle Anzeigen anwenden, sofern nicht anders angegeben.

4.1 Allgemeine Anforderungen

Als Werbetreibender dürfen Sie nur für die Produkte werben, deren Eigentümer Sie sind oder zu deren Weiterverkauf oder Vertrieb Sie berechtigt sind.

Ihre Anzeigen müssen wahrheitsgemäß und zutreffend sein. Bitte achten Sie bei der Erstellung der Anzeigen darauf, dass Sie die beworbenen Produkte genau beschreiben.

4.2 Verbotene Produkte

Die folgenden Produkte sind weltweit verboten.

Weitere Anforderungen für zulässige Produktkategorien finden Sie unten in Abschnitt 4.3.

  • Produkte für Erwachsene wie Pornografie, sexuell eindeutige Produkte, Spielzeug und Unterhaltung, Produkte, die angeblich den Sex verbessern, und andere Produkte und Dienstleistungen ähnlicher Art, einschließlich Produkte, die für Erwachsene oder sexuelle Zwecke beworben werden.
  • Kosmetik und Körperpflege: Produkte, die behaupten, dass sie natürliche Körpermerkmale dauerhaft physisch verändern, sind verboten.
  • Wettbewerbe und Gewinnspiele.
  • Drogentest-Kits.
  • Kits zur Krankheitsdiagnose.
  • Digitale und Computer-Hacking-Dienste und -Produkte.
  • Ätzcremes und andere ätzende Mittel, Gele, Flüssigkeiten oder Lösungen.
  • Dienstleistungen zur Beschaffung gefälschter Dokumente.
  • Fettverbrenner oder ähnliche Produkte, die behaupten, den Stoffwechsel zu steigern, die Libido zu verbessern, den Appetit zu zügeln oder andere natürliche Körperfunktionen zu beschleunigen.
  • Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Ephedrinalkaloide, Salvia divinorum oder Salvinorin A enthalten.
  • Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt (HFSS) (nur Vereinigtes Königreich)
  • Produkte, die schnellen Reichtum versprechen.
  • Tests zur Vorhersage des Geschlechts und ähnliche Testprodukte.
  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks, Anleitungsvideos und weitere Inhalte.
  • Illegale Drogen, Partydrogen und drogenbezogene Utensilien.
  • Medizinprodukte, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind oder für diesen Zweck beworben werden.
  • Lachgasbehälter und -patronen.
  • Outdoormesser für Jagd und Camping, die nicht aus Metall sind
  • Öle, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetische Produkte oder einnehmbare Produkte, die Cannabidiol (CBD) oder THC enthalten oder anderweitig mit Cannabis in Verbindung stehen.
  • Vaterschaftstests, Untreue-Tests oder Testkits für sexuelle Übergriffe.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente und Geräte.
  • Produkte, die nicht die Kategorie-, Produkt- und Listing-Beschränkungen von Amazon einhalten.
  • Produkte, die behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Produkte, die fälschlicherweise behaupten, „FDA-geprüft“ oder „FDA-genehmigt“ zu sein, oder Produkte, die das FDA-Logo in zugehörigen Bildern enthalten (weitere Informationen finden Sie hier).
  • Produkte, die dazu bestimmt sind, die Privatsphäre zu verletzen, wie z. B. Spionagekameras, oder sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen, wie z. B. ein Polizeifunk-Scanner.
  • Produkte, die dazu bestimmt sind, andere Produkte zu tarnen, deren Zweck durch Gesetze, Vorschriften oder unsere Richtlinien verboten ist, wie getarnte Produkte, die für den verdeckten Transport illegaler Drogen bestimmt sind.
  • Produkte, die für fragwürdige oder potenziell gefährliche Aktivitäten verwendet werden könnten.
  • Produkte im Zusammenhang mit Glücksspieldienstleistungen.
  • Produkte, die die Verletzung von geistigem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten fördern oder ermöglichen können.
  • Natriumnitrat
  • Tätowier- und Body-Branding-Produkte.
  • Tabak, E-Zigaretten, Vape Pens und entsprechendes Zubehör wie Tabakmühlen, Zigarettenpapier und -etuis, E-Liquids, Wasserpfeifen-Zubehör und Aschenbecher
  • Dienstleistungen und Ausrüstung für UV-Bräunung.
  • Waffen:
    • Munition oder nachgeladene Munition.
    • Teile oder Zubehör von Angriffswaffen oder Produkte, die als Teile oder Zubehör von Angriffswaffen vermarktet werden, einschließlich der Verweise auf verschiedene Modelle von Angriffswaffen.
    • Sprengkörper und Sprengsätze, z. B. Feuerwerkskörper.
    • Sicherheitszertifikate für Handfeuerwaffen.
    • Pistolen, Revolver und jegliche Form von Schusswaffen.
    • Produkte, die realistischen oder tatsächlichen Waffen, Waffenteilen oder Munition ähneln oder diese enthalten.
    • Waffen und andere Gegenstände, die ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden oder für militärische Zwecke bestimmt sind.
Länderspezifische Anforderungen
  • Ägypten: Folgende Produkte sind verboten:
    • Produkte aus Schweinefleisch
    • Pestizide und Düngemittel
    • Kosmetik- und Körperpflegeprodukte
    • Radardetektoren und Laserpointer
    • Kommerzielle/Industrielle Rundfunkgeräte
  • Saudi-Arabien: Folgende Produkte sind verboten:
    • Hundefutter und Nahrungsergänzungsmittel für Hunde.
    • Unterhaltungs- und Medienprodukte.
    • Finanzprodukte und -dienstleistungen.
    • Intim- und Körperpflegeprodukte.
  • Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Folgende Produkte sind verboten:
    • Glücksspielprodukte.
    • Produkte im Zusammenhang mit Horoskopen, Wahrsagerei, schwarzer Magie und ähnliche Produkte mit okkulter Thematik.
    • Produkte aus Schweinefleisch.
  • Singapur: Folgende Produkte sind verboten:
    • Kaugummi.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Folgende Produkte sind verboten:
    • Bildungsdienstleistungen.

4.3 Eingeschränkte Produkte

Für die folgenden Produkte ist Werbung berechtigt, vorausgesetzt, die Anzeigen halten die unten aufgeführten Einschränkungen ein.

4.3.1 Alkohol- und zugehörige Produkte

USA: Werbeanzeigen für alkoholfreie Getränke und alkoholische Waren ist nur zulässig, wenn der Werbetreibende und/oder seine Muttergesellschaft nicht über eine Lizenz zur Herstellung oder zum Vertrieb alkoholischer Getränke verfügen. Diese Richtlinie gilt für Werbung für alkoholische Getränke (Wein, Bier und Spirituosen) und alkoholbezogene Waren.

Werbeanzeigen für Alkohol sind in Kanada, Indien, Saudi-Arabien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Abschnitte zu Anforderungen, die auf Werbeanzeigen für Alkohol in den zulässigen Ländern angewendet werden

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinie nicht für Inhalte mit Alkoholbezug in Werbeanzeigen für nicht-alkoholische Produkte gilt (z. B. für Filmtrailer mit Schauspielern, die Alkohol konsumieren). Gemäß der Richtlinie für verbotene Inhalte dürfen Anzeigeninhalte keinen übermäßigen Alkoholkonsum darstellen, fördern oder verherrlichen.

Sponsored Products
Australien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Mexiko, Südafrika, Spanien und Vereinigtes Königreich: Bei Sponsored Products ist Werbung für alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol erlaubt.

USA: Werbeanzeigen für alkoholfreie Waren sind nur dann zulässig, wenn der Werbetreibende kein Alkoholhersteller oder Händler für alkoholische Waren ist.

Sponsored Brands
Australien, Belgien, Deutschland, Italien, Japan, Mexiko, Spanien, Südafrika und Vereinigtes Königreich: Bei Sponsored Brands ist Werbung für alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol erlaubt.

USA: Werbeanzeigen für alkoholfreie Waren sind nur dann zulässig, wenn der Werbetreibende kein Alkoholhersteller oder Händler für alkoholische Waren ist.

Sponsored Brands-Video
Australien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Mexiko, Spanien, Südafrika und Vereinigtes Königreich: Bei Sponsored Brands-Video ist Werbung für alkoholische Getränke und Artikel rund um Alkohol erlaubt.

USA: Es werden nur Werbeanzeigen für alkoholfreie Getränke und alkoholische Waren erlaubt, wenn der Werbetreibende und/oder seine Muttergesellschaft keine Lizenz zur Herstellung oder zum Vertrieb alkoholischer Getränke besitzen.

Anforderungen an den Inhalt

In Ländern, in denen Werbeanzeigen für Alkohol erlaubt sind, gelten die folgenden Anforderungen für Bild, Video und Text sowohl für Sponsored Products und Sponsored Brands als auch für Sponsored Brands-Video:

  • In den Werbeanzeigen muss der verantwortungsbewusste Konsum von alkoholischen Getränken beworben werden. Anzeigen müssen sich auf das Produkt konzentrieren und dürfen nicht darauf hindeuten, dass die Produkte dazu beitragen, Alkohol auf sicherere Weise zu konsumieren.
  • Der Anzeigeninhalt darf nicht:
    • Alkoholkonsum in Verbindung mit Kraftfahrzeugen, Autofahren oder dem Bedienen von Maschinen zeigen.
    • Mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Erziehung zusammenhängen.
    • An Minderjährige gerichtet sein oder Bilder, Videos oder Inhalte verwenden, die Minderjährige ansprechen sollen.
    • Minderjährige oder Erwachsene zeigen, die jünger als 25 zu sein scheinen.
    • Den Verzicht auf alkoholische Getränke diskreditieren.
    • Personen zu verantwortungslosem Alkoholkonsum motivieren.
    • Einen übermäßigen Alkoholkonsum bewerben, gesundheitliche oder andere Vorteile des Konsums von Alkohol andeuten (z. B., dass Alkohol die Leistung verbessert, zum Erfolg beiträgt oder Probleme löst) oder sich auf den Alkoholgehalt des Getränks konzentrieren.
    • Menschen zeigen, die gerade aktiv Alkohol trinken.
  • Die Werbeanzeigen dürfen keine Produkte bewerben, die nichts mit dem beworbenen Produkt zu tun haben.
    • Die ausgewählten Keywords müssen genau übereinstimmen und einen engen Bezug zum Thema Alkohol haben. „Whiskey“ ist ein Beispiel für ein solches Keyword, „Getränk“ nicht.
    • Das Produkt-Targeting muss in einem direkten Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt stehen.
Länderspezifische Anforderungen

Anzeigen für Alkohol sind nur in den unten aufgeführten Ländern zulässig und unterliegen den Anforderungen der entsprechenden Richtlinien.

  • Australien: Sponsored Brands-Video-Anzeigen müssen eine Aufforderung zum verantwortungsvollen Alkoholkonsum enthalten, z. B. „Drink Responsibly“ („Verantwortungsbewusst konsumieren“).
  • Brasilien:
    • Sponsored Brands- und Sponsored Brands-Video-Anzeigen für alkoholische Getränke (ausgenommen alkoholhaltiges Bier) müssen einen der folgenden obligatorischen rechtlichen Haftungsausschlüsse für verantwortungsvollen Konsum in Großbuchstaben enthalten:
      • BEBA COM MODERAÇÃO („In Maßen konsumieren“).
      • A VENDA E O CONSUMO DE BEBIDA ALCOÓLICA SÃO PROIBIDOS PARA MENORES („Der Kauf und Konsum alkoholischer Getränke ist für Minderjährige verboten.“).
      • ESTE PRODUTO É DESTINADO A ADULTOS („Dieses Produkt ist für Erwachsene bestimmt.“).
      • EVITE O CONSUMO EXCESSIVO DE ÁLCOOL („Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum.“).
      • NÃO EXAGERE NO CONSUMO („Konsumieren Sie keine übermäßigen Mengen.”).
      • QUEM BEBE MENOS, SE DIVERTE MAIS („Wer weniger trinkt, hat mehr Spaß.“).
      • SE FOR DIRIGIR NÃO BEBA („Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie Auto fahren.”).
      • SERVIR BEBIDA ALCOÓLICA A MENOR DE 18 É CRIME („Der Ausschank alkoholischer Getränke an Minderjährige unter 18 Jahren stellt eine Straftat dar.“).
    • Anzeigen in Sponsored Brands, Sponsored Brands-Video und Stores für alkoholhaltiges Bier müssen einen der folgenden obligatorischen rechtlichen Haftungsausschlüsse für verantwortungsvollen Konsum in Großbuchstaben enthalten:
      • CERVEJA É BEBIDA ALCOÓLICA. VENDA E CONSUMO PROIBIDOS PARA MENORES („Bier ist ein alkoholisches Getränk. Verkauf und Konsum ist für Minderjährige verboten.“).
      • SERVIR CERVEJA A MENOR DE 18 É CRIME („Der Ausschank von Bier an Minderjährige unter 18 Jahren stellt eine Straftat dar.“).
    • Video-Anzeigen für Alkohol müssen einen der oben aufgeführten Haftungsausschlüsse enthalten, und zwar sowohl in gesprochener Form als auch als Text am Ende jeder Anzeige.
    • Anzeigen für alkoholfreies Bier müssen keine Warnung enthalten, sofern sie nicht auf die Marke, den Slogan oder den Werbespruch des alkoholhaltigen Getränks verweisen.
    • Bilder und Videos oder Texte dürfen nicht mit Sport zu tun haben.
  • Frankreich:
    • Haftungsausschluss: Anzeigen müssen eine der folgenden Aussagen enthalten: „l'abus d'alcool est dangereux pour la santé“ oder „à consommer avec moderation“.
    • Anzeigen dürfen nur die folgenden Informationen über das alkoholische Getränk enthalten: Alkoholgehalt in Volumenprozent, Herkunft, Bezeichnung, Zusammensetzung, Name und Adresse des Herstellers, der Vertreter und der Lagerstellen, Art der Herstellung, Verkaufsmethoden, Art des Verzehrs des Produkts, Verweise auf die Herstellungsregion, Verweise auf erhaltene Auszeichnungen für das Getränk, Verweise auf die Ursprungsbezeichnung oder geografische Angaben. Die Verpackung des Getränks darf nur abgebildet werden, wenn sie den vorstehenden Regeln für Anzeigeninhalte entspricht.
    • Werbeanzeigen für nicht alkoholische Produkte dürfen Alkoholmarken und den Konsum von Alkohol nicht zeigen, bewerben oder darauf verweisen. Bilder von generischen alkoholischen Getränken können zulässig sein, solange sie nicht im Mittelpunkt der Werbeanzeige stehen.
  • Deutschland: Bilder und Videos oder Texte dürfen nicht mit Sport zu tun haben.
  • Indien: Werbeanzeigen für Artikel rund um Alkohol sind bei Sponsored Brands und Sponsored Products erlaubt.
  • Italien:
    • Anzeigen müssen eine Aufforderung zum verantwortungsvollen Alkoholkonsum enthalten, z. B. „Bevi responsabilmente“.
    • Bilder und Videos oder Texte dürfen nicht mit Sport zu tun haben.
  • Japan:
    • Sponsored Brands- und Sponsored Brands-Videoanzeigen müssen den obligatorischen rechtlichen Haftungsausschluss enthalten, in dem steht, dass Alkoholkonsum für Personen unter 20 Jahren gesetzlich verboten ist, z. B.: „Hören Sie auf zu trinken, wenn Sie unter 20 Jahre alt sind oder Auto fahren. Genießen Sie eine moderate Menge Alkohol. Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie schwanger sind oder stillen. Recyceln Sie die Dose nach dem Trinken.“ Seit dem 1. April 2022 wurde das gesetzliche Volljährigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre gesenkt, aber die Altersgrenze für alkoholische Getränke (20 und älter) bleibt unverändert, so dass der Begriff „minderjährig“ nicht verwendet werden kann.
    • Die Werbung für hochprozentigen Alkohol auf der Startseite ist auf Bier, Cocktails, Shochu, Sake, Pflaumenwein, Wein, Brandy und Whiskey beschränkt. Anzeigen dürfen Folgendes nicht zeigen:
      • Eine Person, die Brandy/Whiskey herunterkippt.
      • Große Flaschen oder andere Trinkbehälter.
  • Mexiko:
    • Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 55 % sind verboten.
    • Individueller Text darf nur das Produkt oder die Marke beschreiben. Marketinginhalte, Behauptungen, Werbeaktionen und Slogans sind verboten.
    • Haftungsausschluss: Sponsored Brands-Video-Anzeigen müssen eine der folgenden Offenlegungen enthalten: „Evite el exceso“, „Conocer es no excederse“ oder „Todo con medida“.
  • Niederlande:
    • Anzeigen müssen den niederländischen Werbekodex für alkoholische Getränke einhalten.
    • Sponsored Brands-Anzeigen müssen den obligatorischen rechtlichen Haftungsausschluss „geen 18, geen alcohol“ enthalten.
  • Polen:
    • Werbeanzeigen für alkoholische Getränke sind verboten.
    • Anzeigen für Alkohol-Markenartikel sind verboten.
    • Anzeigen für alkoholfreie Getränke (ohne Bier), die denselben oder einen ähnlichen Namen, eine Marke, ein Markenzeichen, ein Design oder eine Verpackung wie ein alkoholisches Getränk haben, sind verboten.
    • Anzeigen für alkoholfreie Biere sind zulässig.
  • Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate: Alkoholische Getränke, einschließlich Alkoholzubereitungs- und Brauereikits, und Artikel rund um Alkohol sind verboten.
  • Spanien: Haftungsausschluss: Anzeigen müssen die Angabe „Disfruta de un consumo responsable“ enthalten.
  • Singapur: Werbeanzeigen für alkoholische Getränke sind während des religiösen Festivals „Hari Raya“ nicht erlaubt.
  • Schweden:
    • Werbeanzeigen für alkoholische Getränke sind verboten.
    • Anzeigen für alkoholfreie Getränke und Limonaden sind erlaubt. Zum Beispiel alkoholfreies Bier.
    • Anzeigen für Alkohol-Markenartikel sind erlaubt. Zum Beispiel eine Guinness-Bierzapfanlage.
  • Südafrika
    • Werbeanzeigen müssen einen Hinweis auf verantwortungsbewusstes Trinken enthalten, z. B. „Trinken Sie verantwortungsbewusst“ oder „Nicht für Personen unter 18 Jahren“
  • Vereinigtes Königreich: Haftungsausschluss: Sponsored Brands-Video-Anzeigen müssen den Hinweis „For the facts about alcohol visit www.drinkaware.co.uk“ („Fakten zum Thema Alkohol finden Sie auf www.drinkaware.co.uk.“) oder „Drinkaware.co.uk for the facts.“ („Fakten auf www.drinkaware.co.uk.“) enthalten.
  • USA: Alkoholische Getränke sind verboten.
Testkits zur Bestimmung des Alkoholgehalts und Mittel oder Behandlungen gegen einen Alkoholkater

Zusätzlich zu den oben erläuterten allgemeinen Richtlinien für Alkohol muss der Fokus bei Produkten in dieser Kategorie auf dem Produkt selbst liegen. Es darf nicht angedeutet werden, dass die Produkte dazu beitragen, Alkohol auf sicherere Weise zu konsumieren.

Alkoholtester sind in Sponsored Brands und Sponsored Products erlaubt.

Mittel und Behandlungen gegen einen Alkoholkater sind nur in Sponsored Products erlaubt.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien, Ägypten, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabische Emirate: Alkoholtester und Mittel bzw. Behandlungen gegen Alkoholkater sind verboten.

4.3.2 Künstlerbedarf und Gewerbeartikel

Anzeigen für Künstlerbedarf und Gewerbeartikel sind zulässig, wenn ausschließlich Produkte vermarktet werden, die für den Heim-, Gewerbe-, Automobil- und Künstlerbedarf vorgesehen sind. In Übereinstimmung mit unseren oben genannten Richtlinien für verbotene Inhalte dürfen Werbeanzeigen weder die Beschädigung öffentlichen oder privaten Eigentums, Vandalismus noch antisoziale Verhaltensweisen fördern.

Verbotene Produkte

Gemäß unserer oben genannten Richtlinien für verbotene Produkte verbieten wir Werbeanzeigen für Folgendes:

  • Ätzpasten.
  • Ätzende Mittel, Gels, Flüssigkeiten oder ähnliche Lösungen.
  • Für Graffiti verwendete Farben, Marker, Pasten, Sprühdüsen, Nachfüllpacks und Anleitungsvideos sowie weitere Inhalte.

4.3.3 Kosmetikprodukte

Anzeigen für Kosmetikprodukte dürfen nicht:

  • Fragen stellen oder den Kunden direkt ansprechen, z. B. mit „Sie/Ihr“ („Schämen Sie sich für Ihr Aussehen? Dann probieren Sie unser Produkt aus.“).
  • Behaupten, eine Krankheit oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Direkt auf private, intime oder unangenehme körperliche Verfassungen anspielen.
  • Unbegründete oder übertriebene Behauptungen verwenden oder unrealistische Erwartungen in Bezug auf die Wirksamkeit des Produkts wecken. Dies beinhaltet die Präsentation von Vorher-Nachher-Bildern oder -Videos, die sich auf die Körperwahrnehmung oder intime und persönliche Produkte beziehen.

Zusätzliche Hinweise:

Vorher-Nachher-Bilder sind für nicht sensible Produkte zulässig, sofern sie den oben genannten Richtlinien entsprechen.

Keywords dürfen keine Begriffe, die auf die Aufhellung des Hauttons verweisen, oder ähnliche Begriffe enthalten.

Schönheitsprodukte, die behaupten, eine physiologische Wirkung auf den Körper zu haben, müssen auf der Produktverpackung entsprechende Belege aufweisen.

Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Anzeigen dürfen keine Behauptungen in Bezug auf die Gesundheit oder die Heilwirkung aufstellen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben.
  • Brasilien und Mexiko: Werbeanzeigen dürfen weder den Gesundheitszustand noch das Produkt selbst beschreiben. Individueller Text darf nur den Marken- oder Produktnamen und einen angemessenen CTA enthalten.
  • Singapur: Haarwuchsmittel und Laser-Haarentfernungsprodukte sind verboten.

4.3.4 Testkits für den Hausgebrauch

Erlaubt sind Anzeigen für Testkits für zu Hause, die Angaben zur Abstammung und professionelle gesundheitsbezogene Informationen enthalten, die aber nicht den Anspruch erheben, eine Krankheit, einen Zustand oder ein Leiden zu diagnostizieren, zu behandeln oder deren bzw. dessen Risiken zu bewerten. Sie dürfen nur Produkte bewerben, die alle lokalen Vorschriften der Länder einhalten, in denen Ihre Anzeigen geschaltet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen von lokalen Aufsichtsbehörden für den Verkauf, den Vertrieb oder die Werbung der Produkte, die Sie auf Amazon bewerben möchten, einzuholen.

Folgende Produkte sind unter anderem zugelassen: Kits zur Diabetes- und Blutzuckerkontrolle, Blutdruckmessgeräte, Kits zur Erbgutanalyse, DNA-Analyse und zur persönlichen genetischen Profilerstellung, Urinanalyse-Kits, Stechgeräte (nur für medizinische Zwecke) und Schwangerschaftstests. Diese Produktkategorien unterliegen länderspezifischen Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie unten.

Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Nur für Sponsored Products zulässig.
  • Brasilien, Ägypten und Saudi-Arabien: Alle Testkits für zu Hause sind verboten.
  • Frankreich: In Frankreich sind Testkits für Erbgut-, DNA-Analysen und zur genetischen Profilerstellung verboten.
  • Japan: Einschränkungen gelten für Testkits für zu Hause. Produkt-Targeting ist verboten.
  • Mexiko: Individueller Text darf weder den Gesundheitszustand noch das Produkt selbst beschreiben. Individueller Text darf nur den Marken- oder Produktnamen und einen angemessenen CTA enthalten. Marketinginhalte, Behauptungen, Werbeaktionen und Slogans sind verboten.
  • Spanien: Kits für die Analyse von Abstammungs- und DNA-Informationen, zur Überwachung von Diabetes und Blutzucker, zur Erstellung persönlicher genetischer Profile, zur Urinanalyse sowie Stechhilfen (nur für medizinische Zwecke) sind verboten.

4.3.5 Säuglings- und Babyprodukte

Anzeigen für Säuglings- und Folgenahrung dürfen keine Werbebotschaften enthalten, die gegen das Stillen gerichtet sind oder die behaupten, dass das Produkt ein Ersatz für das Stillen sein kann.

Säuglingsnahrung ist definiert als Nahrung für Säuglinge zwischen 0 und 12 Monaten in Australien, Belgien, Mexiko, Singapur und Südafrika zwischen 0 und 6 Monaten in anderen Ländern.

Folgenahrung wird in Australien, Belgien, Mexiko und Singapur als Nahrung für Säuglinge ab 12 Monaten und in anderen Ländern für Säuglinge zwischen 6 und 12 Monaten definiert.

Wir erlauben Werbeanzeigen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung in Sponsored Products und Sponsored Brands mit den folgenden länderspezifischen Einschränkungen.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien:
    • Werbeanzeigen für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Produkte für die Säuglingsernährung wie Babyflaschen, Flaschenaufsätze und Schnuller sind verboten.
    • Babynahrungsprodukte für Säuglinge ab 12 Monaten sind in Sponsored Brands verboten.
  • Australien, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Mexiko, Niederlande und Vereinigtes Königreich: Säuglingsanfangsnahrung ist verboten.
  • Europa: Produkt-Targeting für Folgenahrung darf keine Produkte mit Säuglingsanfangsnahrung umfassen.
  • Indien: Werbeanzeigen für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Produkte für die Säuglingsernährung wie Babyflaschen sind verboten.
  • Niederlande und Singapur: Anzeigen für Säuglingsanfangsnahrung sind verboten. Sponsored Products-Anzeigen für Folgenahrung sind verboten.
  • Polen und Schweden: Anzeigen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sind verboten.
  • Ägypten und Saudi-Arabien: Werbeanzeigen für Babynahrung und Lebensmittelprodukte für Babys sind verboten.

4.3.6 Messer

Messer, deren Hauptzweck es ist (oder die in einer Weise angeboten werden, bei der behauptet wird), dass sie zu Kampf- oder militärischen Zwecken, zur Selbstverteidigung oder zur Förderung von gewalttätigem Verhalten dienen, sind verboten. Hierzu zählen beispielsweise Zombiemesser, Bowiemesser, Sturmmesser, Wurfmesser, Dolche, Stiefelmesser, Springmesser, Nahkampfmesser und Kampfmesser, Fallmesser, Bajonette, Schwerter, Selbstverteidigungsmesser, oder Ninja-Sterne.

Länderspezifische Anforderungen

Belgien, Ägypten, Indien, Niederlande, Polen, Saudi-Arabien, Schweden, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigtes Königreich: Nur Anzeigen für Küchenmesser, Besteck oder Tafelsilber sind erlaubt.

Sponsored Products und Sponsored Brands

In allen anderen Ländern sind in Sponsored Products- und Sponsored Brands-Anzeigen die folgenden Messer erlaubt:

  • Messer, deren Hauptzweck der Einsatz bei Outdoor-Aktivitäten wie Camping ist.
  • Haushaltsmesser, Küchenmesser, Besteck oder Tafelsilber.
  • Universalwerkzeuge wie Taschen- und Alltagsmesser.

4.3.7 Gesundheitswesen – Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-(over-the-counter)-Medikamente), Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte

Anzeigen für Gesundheits- und Wellnessprodukte wie nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Nahrungsergänzungsmittel sowie Medizinprodukte dürfen nicht:

  • Behaupten, eine Krankheit, ein Leiden oder Sucht zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern, zu behandeln oder zu verhindern.
  • Vorher/Nachher-Bilder oder -Videos enthalten.
  • Kunden vom Besuch einer qualifizierten medizinischen Fachkraft abhalten.
  • Unrealistische oder nicht damit zusammenhängende Aussagen über die Wirksamkeit des Produkts machen.

Zusätzlich:

  • Anzeigen für nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Nahrungsergänzungsmittel (einschließlich Vitamin-Anzeigen) dürfen nicht behaupten, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente genauso wirksam sind wie verschreibungspflichtige Medikamente
  • Anzeigen für luftreinigende oder partikelfilternde Atemschutzmasken, auch Atemschutzmasken oder PSA-Gesichtsmasken genannt, müssen der branchenweit genehmigten Bezeichnung entsprechen und Angaben machen, die genau mit dem beworbenen Produkt übereinstimmen, z. B.:
    • Australien: PFF2 oder PFF3.
    • Brasilien: PFF2 oder PFF3.
    • China: KN/KP95 oder KN/KP100.
    • Europa: FFP1, FFP2 und FFP3.
    • Japan: DS/DL2 oder DS/DL3.
    • Korea: Spezial 1.
    • Mexiko und USA: N95, N99, N100, R95, R99, R100, P95, P99 oder P100.
  • Werbeanzeigen für Gesichtsmasken ohne Atemschutz, chirurgische Masken und Stoffmasken sind zulässig, es sei denn, sie enthalten irreführende oder falsche Angaben (z. B. alphanumerische Bezeichnungen, die nicht den genehmigten Normen entsprechen).
  • Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die für Haustiere bestimmt sind, müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Produkte, die fälschlicherweise behaupten, „FDA-geprüft“ oder „FDA-genehmigt“ zu sein, oder Produkte, die das FDA-Logo in zugehörigen Bildern enthalten, sind nicht erlaubt (weitere Informationen finden Sie hier).
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Anzeigen dürfen keine Behauptungen in Bezug auf die Gesundheit oder die Heilwirkung aufstellen und dürfen nicht die Wirkung des Produkts auf den Körper beschreiben.
  • Brasilien:
    • Milchprodukte sind in Sponsored Brands verboten.
    • Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die vorgeben, Mahlzeiten zu ersetzen, zu übermäßigem Konsum ermutigen, behaupten, den sozialen Status oder die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu verbessern, sind verboten.
    • Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte sind verboten.
  • Ägypten: Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und -Geräte, Vitamin- und Nahrungsergänzungsmittel sowie künstliche Süßstoffe sind verboten.
  • Frankreich, Italien und Spanien: Produkte zur Raucherentwöhnung, die Nikotin enthalten, sind verboten.
  • Japan:
    • Anzeigen für rezeptfreie Medikamente sind nur bei Sponsored Brands zulässig.
    • Anzeigen für Medizinprodukte sind nur bei Sponsored Products und Sponsored Brands zulässig.
    • Werbeanzeigen müssen den Produktnamen und die Arzneimittelgruppe angeben oder darauf hinweisen, dass es sich ggf. um ein arzneimittelähnliches Produkt handelt.
    • Die ausgewählten Keywords müssen streng mit dem Produkt oder seiner beabsichtigten Wirkung verbunden sein.
    • Produkt-Targeting ist verboten.
    • Sponsored Brands: In Werbeanzeigen dürfen keine unterschiedlichen Arzneimittelgruppen in derselben Werbeanzeige enthalten sein.
    • Für Sponsored Brand-Videos: Videos für rezeptfreie Medikamente (OTC) und Medizinprodukte entsprechen dem Video auf der Produktdetailseite.
  • Mexiko: Individueller Text darf weder den Gesundheitszustand noch das Produkt selbst beschreiben. Individueller Text darf nur den Marken- oder Produktnamen und einen angemessenen CTA enthalten. Marketinginhalte, Behauptungen, Werbeaktionen und Slogans sind verboten.
  • Niederlande: Anzeigen für nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte dürfen keine finanziellen Anreize für den Kauf enthalten. Zum Beispiel Verkaufsförderung, direkte oder indirekte Preisangebote, Coupons oder Erstattungsaktionen.
  • Polen:
    • Werbeanzeigen für nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) sind verboten.
    • Anzeigen für Produkte zur Raucherentwöhnung sind verboten.
    • Anzeigen für Medizinprodukte und Testkits für zu Hause sind zulässig.
  • Saudi-Arabien: Nicht rezeptpflichtige Medikamente (OTC-Medikamente) und Geräte, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte zur Raucherentwöhnung sind verboten.
  • Singapur:
    • Zugelassene Medizinprodukte müssen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörde und einen entsprechenden Nachweis auf der Produktdetailseite oder der Produktverpackung haben.
    • Produkte zur Raucherentwöhnung sind verboten.
  • Schweden: Anzeigen für alle Produkte zur Raucherentwöhnung müssen den Haftungsausschluss „18+“ enthalten.
  • Südafrika
    • In Anzeigen dürfen keine spezifischen medizinischen Begriffe zur Beschreibung von Haar- und Kopfhauterkrankungen verwendet werden. Verwenden Sie beispielsweise „überschüssiges Fett“ anstelle von „Seborrhoe“, „Schuppen“ anstelle von „Pityriasis“ und „seborrhoische Dermatitis“ und „Haarausfall“ anstelle von „Alopezie“.
    • Bei Arzneimitteln, die mehr als einen Wirkstoff enthalten, darf kein spezifischer Hinweis auf die spezifischen Eigenschaften eines einzelnen Wirkstoffs erfolgen, es sei denn, ein solcher Hinweis wurde von der Arzneimittelbehörde für die Aufnahme in die Fachinformation eines solchen Arzneimittels genehmigt
    • Medikamente, die nicht von der Arzneimittelbehörde registriert wurden. Der folgende Haftungsausschluss sollte in der Werbung enthalten sein: „Dieses nicht registrierte Arzneimittel wurde von der SAHPRA nicht auf seine Qualität, Sicherheit oder seinen Verwendungszweck geprüft.“
  • Vereinigtes Königreich: Anzeigen für Tabletten oder Kapseln, die Schmerzmittel wie Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol enthalten, dürfen nicht den Kauf von mehr als einer Packung fördern; zum Beispiel durch Angebote für Mehrfachkäufe wie „2 für 1“. Rabatte auf Einzelpackungen sind zulässig, sofern der Anzeigentext nicht ausdrücklich auf den Kauf mehrerer Packungen hinweist.
Produkte zur Gewichtsabnahme und Gewichtskontrolle

Werbeanzeigen dürfen Kunden nicht direkt ansprechen, wie zum Beispiel „Wollen Sie endlich abnehmen?“ oder unrealistische oder übertriebene Behauptungen aufstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Förderung einer ungesunden Ernährung oder eines negativen Körperbilds / einer negativen Selbstwahrnehmung.
  • Das Produkt-Targeting muss in einem direkten Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt stehen.
  • Erheblichen Gewichtsverlust in Aussicht stellen, egal was oder wie viel der Kunde isst.
  • Dass der Kunde durch die alleinige Anwendung des Produkts oder ohne Einhaltung eines kalorienreduzierten Ernährungs- und Trainingsprogramms eine Gewichtsabnahme erzielen kann.
  • Dass diese Ergebnisse für jeden wirksam oder dauerhaft sind.
  • Dass ein Kunde abnimmt, indem er ein Produkt am Körper trägt oder in die Haut einreibt.
  • Dass das Produkt zur Fettverbrennung, zur Steigerung des Stoffwechsels, zur Appetitzügelung oder zur Beschleunigung anderer natürlicher Körperfunktionen verwendet werden kann.
  • Spezifizieren, wie viel Gewicht der Kunde in einem bestimmten Zeitraum verlieren wird.
Länderspezifische Anforderungen
  • Australien: Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Cremes und andere konsumierbare oder topische Produkte können nicht behaupten, dass sie bei der Gewichtsabnahme, beim Abnehmen oder bei Diäten helfen oder diese beeinflussen.
  • Japan: Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die gesundheitsbezogene Angaben machen (z. B. „Nahrungsmittel mit Zusatzfunktion“, „Gesundheitsförderndes Nahrungsmittel“), müssen das relevante Etikett und die entsprechende Erklärung auf der Produktverpackung enthalten.
  • Ägypten, Mexiko und Saudi-Arabien: Produkte zur Gewichtsabnahme, Gewichtszunahme, zum Muskelaufbau und ähnliche Produkte sind verboten.
Hanfprodukte

Anzeigen für Hanfprodukte dürfen nicht mit illegalem Drogenkonsum in Verbindung gebracht werden und dürfen diesen nicht fördern. Darunter fällt der Gebrauch von Marihuana- oder Cannabis-Symbolen.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien, Ägypten, Indien, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika und die Vereinigten Arabischen Emirate: Einnehmbare Hanfprodukte sind verboten.

4.3.8 Religiöse Produkte

Die ausgewählten Keywords für Produkte, die für eine Religion oder einen Glauben spezifisch sind, müssen in engem Zusammenhang mit der Religion stehen, die mit dem beworbenen Produkt assoziiert ist, oder mit Religion im Allgemeinen.

Das Produkt-Targeting muss im Zusammenhang mit der Religion stehen, mit der das beworbene Produkt assoziiert ist.

Länderspezifische Anforderungen
  • Frankreich, Deutschland, Niederlande, Polen, Singapur und Schweden: Inhalte im Zusammenhang mit Scientology sind verboten.
  • Indien: Produkte, die für eine Religion oder einen Glauben spezifisch sind, sind nur bei Sponsored Brands und Sponsored Products erlaubt.
  • Ägypten, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Produkte und Inhalte, die Bezug auf Atheismus, Heidentum und Polytheismus nehmen, sind verboten.
  • Singapur: Für den Inhalt gelten die in Singapur gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkungen.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Religiöse Produkte und Dienstleistungen sind verboten.

4.3.9 Sexuelles Wohlbefinden

Werbung für Produkte zur Steigerung des sexuellen Wohlbefindens mit Sponsored Products und Sponsored Brands sind erlaubt, sofern die Werbeanzeigen folgende Anforderungen einhalten:

  • Anzeigen müssen sich auf die medizinischen Eigenschaften des Produkts konzentrieren (z. B. Verhütung, Schutz vor Krankheiten oder genereller Markenaufbau).
  • Anzeigen müssen die oben genannten Richtlinien für „Verbotene Inhalte“ einhalten.
  • Anzeigen dürfen keine Behauptungen enthalten, die sich auf die Steigerung der sexuellen Leistungsfähigkeit oder der Libido beziehen.
  • Die Werbeanzeigen dürfen nicht ausdrücklich auf private, intime oder vertrauliche körperliche Verfassungen und Gesundheitszustände oder intime Körperfunktionen bzw. Leiden Bezug nehmen.
  • Die Werbeanzeigen dürfen keine Produkte bewerben, die nichts mit dem beworbenen Produkt zu tun haben.
    • Keywords müssen streng mit dem Produkt oder der beworbenen Marke verbunden sein.
    • Das Produkt-Targeting muss in einem direkten Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt stehen.
Länderspezifische Anforderungen
  • Belgien Das Thema Sexuelles Wohlbefinden ist bei Sponsored Brands und Sponsored Brands-Video verboten.
  • Brasilien: Sponsored Products sind nur für Anzeigen mit Keyword-Targeting zulässig.
  • Brasilien, Niederlande, Polen, Schweden, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate: Sponsored Brand uns Sponsored Brand-Videos sind verboten.
  • Kanada, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien und Spanien: Nur für Anzeigen mit Keyword-Targeting zulässig.
  • Mexiko: Individueller Text darf die Auswirkungen des Produkts auf eine Person nicht beschreiben. Individueller Text darf nur den Marken- oder Produktnamen und einen angemessenen CTA enthalten. Marketinginhalte, Behauptungen, Werbeaktionen und Slogans sind verboten.
  • Ägypten und Saudi-Arabien:
    • Anzeigen: Verboten
    • Stores: Kondome und Gleitmittel sind erlaubt. Stores dürfen nicht sexuell provokant sein (dazu gehören Bilder von Personen, die sich küssen, Personen in sexuell provokanten Positionen oder simulierenden sexuellen Handlungen usw.).
  • Singapur:
    • Werbeanzeigen für Gleitmittel sind verboten.
    • Werbeanzeigen für Kondome, Gleitmittel und ähnliche Produkten in Sponsored Products sind verboten.
    • Werbeanzeigen für Kondome dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte enthalten.
  • Türkei: Werbung für Kondome ist für Products, Brands und Stores erlaubt. Werbung für Gleitmittel, Potenzmittel und Produkte für sexuelles Wohlbefinden ist nicht erlaubt.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Werbeanzeigen dürfen keine sexuell aufreizenden Inhalte enthalten.
  • USA: Werbeanzeigen für Kondome, Gleitmittel und ähnliche Produkten in Sponsored Products sind verboten.

4.3.10 Sport- und Freizeitprodukte

Anzeigen für Sport- und Freizeitprodukte dürfen nicht:

  • Gewalttätiges oder unsoziales Verhalten dulden oder unterstützen.
  • Kunden darin bestärken, weniger wachsam oder verantwortungsbewusst mit der eigenen Gesundheit und Sicherheit umzugehen.
  • Kunden täuschen, unter anderem durch die Darstellung der Produkte als sicher, wenn diese im Allgemeinen ohne angemessene Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen als unsicher gelten.
Bild- und Videorichtlinien

Wenn eine Werbeanzeige für Sport- und Freizeitprodukte Bilder oder Videos von Waffen enthält, darf die Anzeige die Waffe oder das Zubehör nicht in Benutzung zeigen und darf keine Produkte enthalten, die nicht mit dem beworbenen Produkt in Verbindung stehen oder überflüssig sind. So darf beispielsweise eine Werbeanzeige für ein Waffenholster kein Kampfmesser enthalten.

Folgendes gilt für Bilder und Videos in Anzeigen, die für Waffenzubehör werben:

  • Sie müssen sich auf das Waffenzubehör und nicht auf die Waffe selbst konzentrieren.
  • Sie dürfen die Waffe nicht in Verwendung oder kurz vor dem Einsatz zeigen (z. B. darf eine Werbeanzeige für ein Waffenholster nicht die gezogene Waffe oder den Vorgang des Ziehens der Waffe zeigen).

Bilder und Videos müssen die oben aufgeführten Inhaltsanforderungen einhalten.

Länderspezifische Anforderungen
  • Brasilien: Spielzeugschaumpistolen und Zubehör sind erlaubt, sofern sie nicht realistisch sind.
  • Ägypten: Alle Waffen und jegliches Waffenzubehör sind verboten.
  • Belgien, Indien, Niederlande und Singapur: Spielzeugwaffen sind erlaubt, sofern sie nicht realistisch sind.
  • Mexiko und Saudi-Arabien: Alle Produkte in dieser Kategorie sind verboten.
  • Südafrika und Vereinigte Staaten: Siehe Einschränkungen für Werbung mit Sponsored Products unten.
Zulässigkeit von Produkten

Sponsored Products und Sponsored Brands
Wir erlauben folgende Produkte für Sponsored Products und Sponsored Brands:

  • Softair-Zubehör wie Masken und Handschuhe.
  • Aufbewahrungsmöglichkeiten für Munition wie Behälter und Schränke.
  • Pfeilauflagen, Dartpfeil-Flights, Bogensehnen.
  • Ferngläser, Fernrohre und monokulare Nachtsichtgeräte.
  • Köder.
  • EDC/multifunktionale/taktische Stifte.
  • Fackeln.
  • Spiel- und Wildkameras.
  • Waffenreinigungssets.
  • Waffenholster.
  • Waffenschränke.
  • Tragbare Spektive.
  • Paintball-Masken, -Kopfschutz und -Schutzbrillen.
  • Entfernungsmesser.
  • Taktische Koffer, Taschen, Paracord.
  • Ziele.

Sponsored Products in Südafrika und den Vereinigten Staaten
Die folgenden Produkte sind für Sponsored Products nur in den USA erlaubt:

  • Softair-Waffen und Munition.
  • Pfeilspitzen.
  • Luftpistolen und Munition.
  • Pfeil und Bogen.
  • Armbrüste.
  • Gewehrauflagen und Gewehrauflagetaschen.
  • Waffentragegurte.
  • Laser, Zielfernrohr und Zielfernrohrlose, feste Waffenzielgeräte.
  • Paintball-Waffen und -Munition.
  • Pfeffersprays.
  • Zielstöcke.
  • Schleudern.
  • Elektroschocker.
  • Taser.

4.3.11 Gebrauchte und von Amazon erneuerte Produkte

Anzeigen für überholte Produkte sind zugelassen, sofern in der Überschrift der Anzeige oder im individuellen Text deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Produkt um ein überholtes, aufgearbeitetes, erneuertes oder gebrauchtes Produkt handelt.

Überholte Produkte dürfen nicht mit nicht überholten Produkten gemischt werden.

Sponsored Brands und Sponsored Products

  • Die Anzeige muss zu dem relevanten Abschnitt auf der Store-Seite mit allen beworbenen Produkten und nicht zur Seite Erneuert von Amazon weitergeleitet werden
  • Der Sponsored BY-Name muss immer der Markenname sein und darf niemals „Amazon Renewed“ oder „Amazon“ sein