1.0 Allgemeine Richtlinien für Anzeigendesigns

Wir setzen einen hohen Standard für Anzeigeninhalte, um ein einheitliches, qualitativ hochwertiges Kundenerlebnis zu gewährleisten. Die Richtlinien in diesem Abschnitt gelten für alle Werbeanzeigen und dienen dazu, eine Mindestqualität zu gewährleisten. Diese Richtlinien gelten für alle Display-Anzeigen in allen Regionen, sofern nicht anders angegeben. Alle Produkt- oder regionalen Varianten sind in den entsprechenden Abschnitten aufgeführt.

1.1 Markenaufbau des Werbetreibenden

Ihr Markenname oder Logo muss in der Werbeanzeige deutlich zu sehen sein, damit Kunden Sie als den Werbetreibenden erkennen können.

  • Der Markenname oder das Logo des Werbetreibenden muss in der Werbeanzeige deutlich lesbar sein, damit Kunden den Werbetreibenden leicht identifizieren können.
  • Wenn eine Werbeanzeige sowohl den Markennamen oder das Markenlogo als auch ein Amazon-Logo enthält, muss Ihr Markenname oder -logo größer sein und hervorgehoben werden.
  • Bei Werbeanzeigen, die Filme, Serien, Videospiele, Musiktitel und Apps bewerben, darf der Name der Musikgruppe oder der Titel der Serie, des Films oder des Videospiels als Markenname behandelt werden.
  • Der Text innerhalb eines Markenlogos fällt nicht unter die Anforderungen an die Mindestschriftgröße, sofern der Werbetreibende erkennbar ist.
  • Mobile Werbeanzeigen: Bei mobilen Werbeanzeigen mit einer Größe von 320 x 50, 414 x 125 und 728 x 90, bei denen der Platz für die Anzeigeneinheiten begrenzt ist, muss das Logo mindestens 100 % der Anzeigenhöhe oder mindestens 20 % der Anzeigenbreite einnehmen, wenn der Logotext nicht lesbar ist (mindestens Mindestschriftgröße für den Offenlegungstext).

1.2 Hintergrundfarben und Rahmen

Kunden müssen in der Lage sein, Werbeanzeigen von nicht gesponserten Inhalten auf der Seite zu unterscheiden. Amazon gibt bestimmte Einschränkungen für Hintergrundfarben und die Gestaltung vor, um sicherzustellen, dass sich Werbeanzeigen von nicht gesponserten Inhalten auf der Seite unterscheiden und dass Kunden die anklickbaren Bereiche erkennen können, die mit einer Werbeanzeige verknüpft sind.

  • Werbeanzeigen ohne Rahmen dürfen keinen weißen oder gebrochen weißen Hintergrund haben.
  • Wenn eine Werbeanzeige keinen Rahmen hat, muss der Hintergrund eine Farbe haben, die mit dem weißen/gebrochen weißen Hintergrund der Seite kontrastiert. Werbeanzeigen ohne Rahmen dürfen beispielsweise einen hellgrauen Hintergrund haben.
  • Werbeanzeigen für Mobilgeräte dürfen keinen weißen Balken enthalten, der die Anzeige teilt, da dies Elemente von Anzeigen der Amazon Mobile-Startseite nachahmt.
  • Werbeanzeigen, die den größten Teil des Bildschirms beanspruchen (z. B. Interstitial-Anzeigen für Mobilgeräte, Tablet- und Kindle-Aktivierungsbildschirm-Anzeigen) oder die sich aufgrund der Gestaltung der Anzeigenplatzierung von den Hintergründen der Seite unterscheiden, (z. B. Marquee-Anzeigen, Platzierungen beim Seller Central-Login und auf der Startseite) benötigen keinen Rahmen. Weitere Informationen zu Hintergrund- und Rahmenanforderungen für das jeweilige Anzeigenprodukt finden Sie auf den einzelnen Spezifikationsseiten.
  • Nur Amerika und EU: Die unten gezeigten lebendigen, stark gesättigten Farben sind als randlose Hintergrundfarben für 970 x 250 Billboard BTF und 600 x 500 Mobilgeräte-Startseiten BTF verboten. Dies gilt für die unten gezeigten Farben, wenn sie allein für den gesamten Hintergrund ohne Farbverläufe oder Muster verwendet werden. In diesen Platzierungen dürfen lebendige Farben nur als Akzent- oder Hervorhebungsfarben verwendet werden. Nur die unten gezeigten Farbtöne sind eingeschränkt, und dunkle Hintergrundfarben sind zulässig.

Verbotene lebendige, stark gesättigte Farben auf 970 x 250 Billboard BTF, 600 x 500 Mobilgeräte-Startseiten BTF + Tablet-Shopping-Apps-Startseiten sowie 1940 x 500 Tablet-Shopping-Apps-Detailseiten:

Lebendige, stark gesättigte Farben sind für unsere sichtbarsten Platzierungen nicht als ausfüllende Hintergrundfarben zulässig.

Lebendige, stark gesättigte Farben sind für unsere sichtbarsten Platzierungen nicht als ausfüllende Hintergrundfarben zulässig.

1.3 Rahmen

Unsere Anforderungen an die Verwendung von Rahmen stellen sicher, dass der Kunde die anklickbaren Bereiche einer Anzeige identifizieren kann.

Für die folgenden Anzeigeneinheiten ist kein Rahmen erforderlich:

  • Marquee-Anzeigen
  • Interstitial-Anzeigen für Mobilgeräte
  • Encore-Anzeigen für Mobilgeräte und Tablets
  • Fire Tablet-Aktivierungsbildschirm
  • Kindle-Bildschirmschoner
  • Wenn die Werbeanzeige einen weißen oder gebrochen weißen Hintergrund hat, muss sie einen sichtbaren Rand aufweisen. Der Rand muss 1 Pixel groß sein, außer bei den folgenden Platzierungen für Mobilgeräte: 2-Pixel-Rahmen (2-fach)
    • Startseite 600 x 500
    • Startseite Tablet-Shopping-Apps 600 x 500
  • 3-Pixel-Rahmen (3-fach)
    • Detailseite 1242 x 375
    • Seite „Suchergebnisse“ 1242 x 375

1.4 Ablenkende Werbeanzeigen

Animationsfunktionen und andere interaktive Elemente in Werbeanzeigen müssen ansprechend sein und das Kundenerlebnis ergänzen und dürfen nicht ablenken oder täuschen.

Verbotene störende Funktionen umfassen Folgendes (sind aber nicht auf diese Auswahl beschränkt):

  • Leuchtende, blinkende oder pulsierende Objekte, Bilder oder Texte. Anzeigenelemente, die bis zu drei Sekunden lang pulsieren (z. B. eine CTA-Schaltfläche, die am Ende einer Werbeanzeige kurz animiert wird), sind zulässig, sofern sie keine Benutzerinteraktionen nachahmen.
  • Häufige oder schnelle kontraststarke Übergänge (z. B. Bilder, die häufig zwischen Weiß und Schwarz wechseln).
  • Übermäßige Animationen (z. B. Wechsel zwischen Bildern alle 1 oder 2 Sekunden oder visuelle Objekte innerhalb der Animation, die sich ständig zu bewegen scheinen).
  • Animationen, die Benutzerinteraktionen nachahmen, z. B. das Bewegen des Mauszeigers oder das Anklicken von Schaltflächen.
  • Objekte, Bilder oder Text, die als Reaktion auf das Überfahren der Anzeige mit der Maus animiert werden (dies ist nur bei Werbeanzeigen erlaubt, die außerhalb von Amazon laufen).

1.5 Vorgetäuschte Funktionalität

Vorgetäuschte Funktionalitäten können Kunden dazu verleiten, auf Werbeanzeigen zu klicken, weil sie glauben, dass bestimmte inaktive Elemente einer Werbeanzeige interaktiv sind und ihnen einen Mehrwert bieten können.

Anzeigenelemente, mit denen ein Kunde für gewöhnlich interagieren kann, müssen funktionsfähig sein. Beispielsweise müssen Werbeanzeigen mit einem Freitextfeld, in dem der Kunde aufgefordert wird, seine Postleitzahl einzugeben, zu einer Landing Page mit Informationen führen, die auf die eingegebene Postleitzahl zugeschnitten sind. Die Weiterleitung zu einer generischen Landing Page oder die erneute Aufforderung zur Eingabe der Postleitzahl ist verboten.

1.6 Bildqualität

Um mit dem Rest des Inhalts der Seite übereinzustimmen und sicherzustellen, dass Kunden die Werbeanzeige lesen und verstehen können, verbieten wir Bilder mit geringer Qualität (wie unten beschrieben).

Bilder in Werbeanzeigen müssen die Einschränkungen bezüglich der Dateigröße, Auflösung und des Dateityps erfüllen, die für die jeweilige Größe/Platzierung angegeben werden (weitere Informationen finden Sie in den Anzeigenspezifikationen).

Folgende Bilder gehören unter anderem zu den Bildern, die wegen minderwertiger Qualität verboten sind: überladene Bilder mit zu vielen visuellen Objekten in einer Werbeanzeige, verschwommene, verzerrte, verpixelte, verschmutzte oder gestreckte Bilder oder Bilder mit einer niedrigen Auflösung.

1.7 Pop-ups und Pop-unders

Aufdringliche Pop-ups und Pop-unders bringen mehrere Qualitätsprobleme mit sich, z. B. überraschen sie den Kunden mit Inhalten, die unerwartet den gesamten Bildschirm einnehmen und das Laden der Seite verlangsamen. Wir beschränken die Verwendung von Pop-ups und verbieten die Verwendung von Pop-unders, um Kunden vor aufdringlichen und frustrierenden Erfahrungen zu schützen.

Folgendes ist verboten:

  • Alle Pop-unders.
  • Pop-up-Tabs, -Fenster oder -Modale, es sei denn, sie sind für den beworbenen Dienst relevant und für das Kundenerlebnis von Vorteil. So sind z. B. Ortsangaben auf der Landing Page, die dazu dienen, den Dienst auf den Standort des Kunden abzustimmen, zulässig.
  • „Exit-Strategien“ wie z. B. die Kunden mehrmals zu fragen, ob sie die Seite wirklich schließen möchten.

1.8 Sponsored Display-Anzeigen mit benutzerdefinierten Bildern

Benutzerdefinierte Bilder geben Ihnen die Möglichkeit, ansprechende Bilder, die Ihre Produkte oder Marke im Kontext oder in einer Lifestyle-Umgebung darstellen, in Ihre Werbeanzeige einzufügen. Bilder dürfen nicht im Widerspruch zur Landing Page stehen und müssen eine hohe Auflösung aufweisen, qualitativ hochwertig und ästhetisch ansprechend sein. Für Bilder ist Folgendes nicht erlaubt:

  • Verwendung einzelner oder mehrerer Produktbilder vor einem einfarbigen oder transparenten Hintergrund.
  • Verwendung einzelner Markenlogos oder einer Kombination von Logos.
  • Verwendung eines Ihrer ausgewählten Produktbilder.
  • Verwendung überladener, übertriebener, schlecht zugeschnittener oder unleserlicher Elemente.
  • Verwendung von zusätzlichem Text außer dem, der natürlich auf dem Bild vorhanden ist (z. B. auf der Produktverpackung).
  • Verwendung von Letterbox- oder Pillarbox-Formaten.

Unter So erstellen Sie Markenanzeigen, mit denen Sie das Interesse von Amazon-Käufern wecken finden Sie Beispiele von Bildern und weitere Informationen.

Einzelne und mehrere Produktbilder:

Produkt in einer Lifestyle-Umgebung ausgestellt

Produkt in einer Lifestyle-Umgebung ausgestellt

Einzelnes Produktbild

Einzelnes Produktbild

Produkt in einem Kontext ausgestellt

Produkt in einem Kontext ausgestellt

Mehrere Produktbilder

Mehrere Produktbilder

Einzelne und mehrere Logos:

Einzelnes Markenlogo

Einzelnes Markenlogo

Mehrere Markenlogos

Mehrere Markenlogos

Überfüllte Bilder und Textbilder:

Überfülltes und schlecht geschnittenes Bild

Überfülltes und schlecht geschnittenes Bild

Text im Bild

Text im Bild

Letterbox- oder Pillarbox-Formate:

Letterbox-Bild

Letterbox-Bild

Pillarbox-Bild

Pillarbox-Bild