2.0 Werbetext

Anzeigen müssen klar und wahrheitsgemäß sein, damit Kunden korrekte Informationen erhalten, bevor sie mit einer Werbeanzeige interagieren oder sich entscheiden, ein Produkt zu kaufen.

2.0 Werbetext

Anzeigen müssen klar und wahrheitsgemäß sein, damit Kunden korrekte Informationen erhalten, bevor sie mit einer Werbeanzeige interagieren oder sich entscheiden, ein Produkt zu kaufen.

Anzeigentext ist immer erforderlich, wenn die Werbeanzeige Sonderangebote, Gewinnspiele oder Werbeaktionen enthält.

Text in Werbeanzeigen muss in den meisten Fällen horizontal verlaufen. Kurzer und gut lesbarer Text im Hochformat (z. B. Logos) darf vertikal verlaufen. Diese Regel gilt nicht für Werbeanzeigen in Sprachen, die normalerweise vertikal geschrieben werden.

2.0.1 Mobile Werbeanzeigen

Für kleinere mobile Werbeanzeigen, wie 320 x 50 und 414 x 125, ist kein Werbeanzeigentext erforderlich, wenn die Anzeigendesigns auf Folgendes deutlich hinweisen:

  • Die Marke und das Produkt des Werbetreibenden, was bedeutet:
    • Die Marke oder das Logo des Werbetreibenden und die beworbenen Produkte/Dienstleistungen; oder
    • Die Produktmarke oder Markenkategorie
  • Die Handlungsaufforderung und das Landing Page-Erlebnis, was bedeutet:
    • Ein genehmigter Call-to-Action „CTA“, (wenn ein separater CTA erforderlich ist); oder
    • Ein Amazon-Markenlogo, das das Erlebnis auf der Landing Page kommuniziert (z. B. zeigt eine Werbeanzeige für eine Limonade mit dem Prime Now-Logo deutlich, dass die Limonade auf Prime Now erhältlich ist).

2.1 Call-to-Action (CTA)

Der CTA ist der Teil der Werbeanzeige, der den Kunden auffordert, eine vorgeschlagene Aktion auszuführen. Werbetreibende können sich dafür entscheiden, einen CTA zu verwenden, dies ist jedoch keine Voraussetzung.

Alle Anzeigen, die auf Fire-Geräten geschaltet werden, erfordern einen CTA.

CTAs dürfen kein Satzzeichen am Ende enthalten.

Wenn für den Inhalt, zu dem Sie verlinken möchten, ein Abonnement erforderlich ist, muss dies entweder im CTA oder an anderer Stelle in der Anzeige explizit ausgedrückt werden.

Werbeanzeigen, die einen Alexa-Voice-CTA enthalten (z. B. „Alexa, bestelle Bounty-Papierhandtücher“), dürfen keinen sekundären CTA wie „Jetzt einkaufen“ enthalten. Nur für das Fire Tablet ist eine „Weitere Informationen“-Schaltfläche (CTA) zulässig, da die gesamte Anzeigeneinheit nicht anklickbar ist.

Nur bei FireTV Inline-Bannern muss ein CTA nicht explizit angeben, dass ein Kunde zu einem Video geleitet wird (z. B. „Video ansehen“), wenn die Werbeanzeige auf eine automatische Videowiedergabe verweist. Alle anderen Platzierungen müssen deutlich darauf hinweisen, dass ein Video abgespielt wird, nachdem der Kunde auf die Werbeanzeige geklickt hat, falls dies der Fall ist.

Für Werbeanzeigen auf Amazon darf der CTA:

  • Nicht mehr als 30 Zeichen enthalten (15 Zeichen für Japanisch)
  • Nicht für die Mitteilung des Angebots verwendet werden, z. B. „Sparen Sie 5 USD“
  • Kein Satzzeichen am Ende enthalten (z. B. ? oder !)
  • Die unten aufgeführten zusätzlichen Anforderungen nicht verletzen
PlatzierungAnforderungen
E-Commerce-AnzeigeEin CTA im benutzerdefinierten Bild ist verboten, da das Design einer E-Commerce-Anzeige bereits ausreicht, um die vom Kunden erwartete Aktion zu vermitteln.
Desktop auf AmazonDer CTA kann entweder eine Schaltfläche oder ein Text sein.
Mobilgeräte auf AmazonWenn ein CTA verwendet wird, muss er den allgemeinen Akzeptanzrichtlinien entsprechen und klar und aussagekräftig sein.
Ein unterstrichener CTA oder ein CTA als Schaltfläche sind zulässig.
Außerhalb von AmazonAlle CTA-Arten sind generell zulässig (sofern sie unseren Akzeptanzrichtlinien entsprechen).

Eine Liste der vorab genehmigten CTAs finden Sie hier.

Zusätzliche CTA-Anforderungen pro Werbeanzeigenprodukt

2.2 Behauptungen und Beweise

Alle Anzeigen werden überprüft. Amazon behält sich das Recht vor, Änderungen an Anzeigen zu verlangen, Anzeigen zu blockieren, die Genehmigung einer Anzeige zu widerrufen und/oder sachliche Begründungen für eine Anzeige zu verlangen. Der Werbetreibende trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Behauptungen, Verpflichtungen und Darstellungen in seinen Anzeigen und anderen relevanten Materialien wahrheitsgemäß, korrekt, vollständig und nicht irreführend sind. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Wirksamkeit, Auszeichnungen, Herkunft und Bestandteilen. Behauptungen in Anzeigen dürfen auf der Produktdetailseite, der Produktwebsite, der Landing Page oder in anderen Materialien des Werbetreibenden nicht eingeschränkt oder widersprochen werden.

2.2.1 Angaben zur Preisgestaltung und zu Sparangeboten

Um die Richtigkeit von Preis- und Sparangeboten zu gewährleisten, müssen sie über verfügbare E-Commerce-Vorlagen übermittelt werden. Entsprechend dieser Anforderung dürfen E-Commerce-Vorlagen keine Angaben zur Preisgestaltung oder zu Sparangeboten im statischen Teil der Werbeanzeige enthalten.

Diese Richtlinie gilt für die folgenden Typen von Botschaften:

  • Preisangaben
  • Sparangebote
  • Blitzangebote
  • Deal of the Day
  • Beste Angebote
  • Coupons (von Amazon)
  • Spar-Abos
  • Kundenrezensionen und Sternebewertungen auf Amazon (siehe 2.4.1 und 2.4.2)

Ausnahmen: Angaben zur Preisgestaltung und zu Sparangeboten können in den folgenden Fällen für statische Werbeanzeigen verwendet werden, sofern die Angaben für diese statischen Werbeanzeigen während der gesamten Kampagne gültig bleiben:

  • Allgemeine/unspezifische Angaben, wie z. B. „Niedriger Preis“
  • Anpassbare ASINs
  • Kampagnen, die zu einem Zielort außerhalb von Amazon weiterleiten
  • Angaben zu Preisen und Sparangeboten in Kategorien, die nicht auf Amazon verkauft werden

JP: Ab dem 1. April 2021 muss in den Preisangaben die Verbrauchssteuer enthalten sein. Wenn ein Produktpreis beispielsweise 1.000 JPY beträgt, wird „1.100 JPY einschließlich 10 % Verbrauchssteuer von 100 JPY“ genehmigt, aber „1.000 JPY“ (ohne die Verbrauchssteuer) wird nicht genehmigt.

In EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) müssen Angaben zu Preisnachlässen (z. B. 5 % Rabatt) in Werbeanzeigen den niedrigsten Preis des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung in den vorangegangenen 30 Tagen angeben und danach berechnet werden.

Singapur: Für die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) registrierte Unternehmen müssen Preise einschließlich GST anzeigen und angeben. Wenn sowohl Preise inklusive GST als auch Preise zuzüglich GST angezeigt werden, muss der Preis inklusive GST mindestens so gut sichtbar angezeigt werden wie der Preis zuzüglich GST.

Für Angaben zur Preisgestaltung und zu Sparangeboten gilt Folgendes:

  • Sie müssen in der Werbeanzeige und auf der Landing Page identisch sein. Wenn die Werbeanzeige eine prozentuale Einsparung bewirbt (z. B. „10 % Rabatt“), muss auf der Landing Page ebenfalls die prozentuale Einsparung angegeben werden und nicht nur der Geldbetrag.
  • Wenn der Betrag bei verschiedenen Angebotsprodukten variiert, müssen Sie dies klarstellen (z. B. „Sparen Sie bis zu X % bei ausgewählten Produkten.“).
  • Die Angaben müssen im richtigen Kontext verwendet werden. Zum Beispiel sind Wortgruppen wie „zeitlich begrenztes Angebot“ für zeitlich begrenzte Sparangebote zu verwenden.
  • Bewerben Sie saisonale Angebote nur während des relevanten Aktionszeitraums. Zum Beispiel sind „Angebote zum Schulstart“ oder „Spezialpreise zum Valentinstag“ nur in den Zeiträumen vor Beginn des Schuljahres oder vor dem Valentinstag zulässig.
  • Informationen müssen Kunden im Voraus zur Verfügung gestellt werden. Es sollte vom Kunden nicht verlangt werden, bestimmte Aufgaben auszuführen, z. B. In-Banner-Games absolvieren, Quizfragen beantworten oder eine Umfrage ausfüllen, um für ein spezielles Angebot berechtigt zu sein.
  • (EU-Länder) Angaben zu Preisnachlässen (z. B. 5 % Rabatt) in Werbeanzeigen müssen den niedrigsten Preis des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung in den vorangegangenen 30 Tagen angeben und mit diesem verglichen werden.
  • (AT) Angaben zur Preisgestaltung, die an Verbraucher gerichtet sind, müssen immer die Mehrwertsteuer enthalten.
  • (AU/NZ) Bei Angaben von „Sparen Sie bis zu X %“ müssen mindestens 20 % der ASINs mit dem angegebenen maximalen Rabatt versehen sein.
  • (AU/NZ) Unvermeidbare zusätzliche Kosten müssen identifiziert werden.
  • (AU/NZ) „Köderwerbung“ ist verboten (d. h. die beworbenen Produkte müssen für den angegebenen Zeitraum oder eine angemessene Zeit geliefert werden können und eine angemessene Menge muss verfügbar sein, sofern nicht anders angegeben).

Reiseanzeigen
Preise in Werbeanzeigen für Reiseleistungen müssen aufgrund der Wahrscheinlichkeit von Preisschwankungen immer als „ab X USD“ angegeben werden. Beispiel: „Fliegen Sie nach Dublin ab 40 GBP“ statt „Fliegen Sie nach Dublin für 40 GBP“.

AT: Wenn ein Preis für Reiseanzeigen angegeben ist, sollte er auch alle möglichen zusätzlichen Kosten enthalten (z. B. Steuern, Flughafengebühren usw.)

2.3 Vergleichende Werbung

Werbeanzeigen auf Amazon dürfen nicht explizit auf Mitbewerber verweisen. Werbeanzeigen dürfen Verweise auf eine „führende Marke“ oder eine andere allgemeine Formulierung enthalten.

Werbeanzeigen dürfen überall Vergleiche mit benannten Wettbewerbern enthalten, wenn sie diese nicht kritisieren oder angreifen.

Australien und Neuseeland: Vergleichende Werbeanzeigen dürfen nur entsprechende Produkte oder Dienstleistungen vergleichen, die „vergleichbar“ sind. Wenn der Preis der einzige vergleichende Anspruch ist, darf die Werbeanzeige nur identische Produkte vergleichen.

Dänemark: Die Bezugnahme auf eine „führende Marke“ ist nicht zulässig, wenn diese Marke in der jeweiligen Branche offensichtlich ist.

Türkei: Der Produktname, die Marke, das Logo, der Handelsname oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal eines Wettbewerbers dürfen weder in internen noch externen Werbeanzeigen enthalten sein.

2.4 Kundenrezensionen und Bewertungen

2.4.1 Kundenrezensionen

Kundenbewertungen, die von Drittanbietern stammen, sind verboten. Sie dürfen Rezensionen der Redaktion und Expertenbewertungen (z. B. ein Zitat einer nationalen Nachrichtenagentur) verwenden, wenn die Quelle der Rezension bzw. Bewertung in der Werbeanzeige angegeben wird.

Anzeigen dürfen nicht um Kundenbewertungen bitten.

Kundenbewertungen sind für Sponsored Display in Japan nicht zulässig.

Um berechtigt zu sein, müssen Produkte eine Amazon-Sternebewertung von mindestens 3,5 und mindestens 15 Kundenbewertungen haben.

Wenn zulässig, müssen Kundenrezensionen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen authentisch sein, dürfen nicht gezwungen wirken oder so, als hätte jemand dafür bezahlt.
  • Sie müssen auf das beworbene Produkt bezogen sein (z. B. dürfen Sie keine Kundenbewertungen für eine 16-GB-Version eines Smartphones in einer Werbeanzeige für die Version mit 32 GB verwenden).
  • Sie müssen auf der Landing Page auffindbar sein (entweder, weil sie auf der Produktdetailseite enthalten sind, oder weil sie durch Klicken auf „Alle Rezensionen anzeigen“ angezeigt werden).
  • Es dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, einschließlich der Korrektur von Grammatikfehlern (vermeiden Sie jedoch Rezensionen mit groben Rechtschreib- oder erheblichen Grammatikfehlern).
    • Auslassungen dürfen die Bedeutung der Rezension nicht verändern.
    • Auslassungen von Teilen der Kundenrezensionen sind unter Verwendung von Auslassungspunkten zulässig: („...“) ohne Leerzeichen davor oder danach.
      • Auslassungen dürfen in Überschriften von Kundenrezensionen nur am Anfang oder am Ende der Überschrift verwendet werden, aber nicht in der Mitte.
      • Abgesehen von Überschriften erlauben wir maximal drei Auslassungspunkte: einmal zu Beginn der Rezension, einmal in der Mitte (außer Überschriften, siehe unten) und einmal am Ende.
      • Wenn ein Teil einer Rezension einen vollständigen und grammatisch korrekten Satz bildet, sind Auslassungspunkte nicht erforderlich.
      • Sie dürfen keine Auslassungspunkte verwenden, um die ursprüngliche Bedeutung der Rezension zu ändern, z. B. indem Sie nur die positiven Teile einer Rezension mit hauptsächlich negativen Inhalten zitieren.
      • Wird nur die Überschrift der Rezension verwendet, muss diese den Charakter der vollständigen Rezension genau widerspiegeln.
  • Sie dürfen keine Kundenrezensionen verwenden, in denen Text in Großbuchstaben geschrieben ist (abgesehen von einem einzelnen Wort oder Produktnamen).
  • Das Produkt darf nicht mit einem Konkurrenzprodukt unter Angabe des Namens verglichen werden.
  • Es dürfen keine Verweise auf Gesundheitszustände, Obszönitäten, Emojis oder andere Sonderzeichen enthalten sein.

Zitate aus Kundenrezension werden in Dynamic eCommerce Ads unterstützt (Spezifikationen und Richtlinien finden Sie hier).

2.4.2 Sternebewertungen

Werbeanzeigen dürfen nur Amazon-Sternebewertungen enthalten. Sternebewertungen von Drittanbietern sind verboten. Es gibt eine Ausnahme für Filmanzeigen, die aufgrund der Allgegenwärtigkeit von Sternebewertungen in dieser Branche Sternebewertungen von Dritten enthalten dürfen, sofern die Quelle der Sternebewertung klar angegeben wird.

Um eine Sternebewertung in eine Werbeanzeige aufzunehmen, muss das Produkt i) mindestens 15 Kundenbewertungen und ii) eine durchschnittliche Sternebewertung von mindestens 3,5 Sternen haben. Nur bei Automobil-Kampagnen wird eine Sternebewertung basierend auf i) mindestens 8 Kundenrezensionen und ii) einer Sternebewertung von mindestens 4 Sternen zugelassen.

  • Bei Werbeanzeigen für Desktop- und Mobilgeräte dürfen Sternebewertungen nur innerhalb von E-Commerce-Anzeigen verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Informationen auf dem neuesten Stand sind.
  • Bei Video-Anzeigen und Werbeanzeigen auf Fire-Geräten sind statische Sternebewertungen zulässig. Sie müssen jedoch mit einem Datum versehen werden. Ihre Kampagne darf höchstens drei Monate mit derselben Sternebewertung ausgeführt werden, um veraltete Daten zu vermeiden.
  • Video-Anzeigen: Statische Sternebewertungen sind zulässig, aber sie müssen jedoch mit einem Datum versehen werden. Die Kampagne darf nicht länger als drei Monate laufen, um zu vermeiden, dass alte Daten von Kunden gesehen werden.
  • IMDb-Sternebewertungen sind nur für digitale Unterhaltungsprodukte zulässig, die auf Amazon erhältlich sind, und auch nur dann, wenn es nicht möglich ist, eine Amazon-Sternebewertung zu verwenden (z. B. wenn ein neues Produkt noch keine Amazon-Kundenbewertungen erhalten hat).
    • Ersetzen Sie die Amazon-Sternebewertung nicht durch eine höhere IMDb-Bewertung (verwenden Sie die Amazon-Bewertung, falls verfügbar).
    • Die IMDb-Sternebewertungen müssen deutlich gekennzeichnet und mit einem Datum versehen sein.
    • IMDb-Bewertungen können in REC nicht verwendet werden.

2.5 Offenlegungen und Anforderungen an den Werbeanzeigentext

2.5.1 Offenlegungen

Offenlegungen müssen korrekt, lesbar (sowohl in Größe als auch im Kontrast zum Hintergrund der Werbeanzeige) und für den Durchschnittskunden verständlich sein. Offenlegungen müssen horizontal verlaufen.

Manuelle Bildlaufleisten (gilt nicht für automatische Bildlaufleisten) sind außer auf Startseiten in Platzierungen bei Anzeige auf Desktop-PCs zulässig (gilt nicht für Mobilgeräte).

Offenlegungen müssen die unten aufgeführten Spezifikationen erfüllen sowie die Angaben unter Anzeigenspezifikationen:

Lateinisches Alphabet
PlatzierungSchriftgrößeWeitere Anforderungen
Reklamefläche-AnzeigenZwischen 9 und 12 pt Arial regular (oder gleichwertig) bei einer Auflösung von 100 %.Billboard: Maximal 1 Textzeile

Bildlaufleisten sind nicht zulässig.

Rollovers sind außerhalb der Startseite zulässig.
Desktop*Zwischen 9 und 12 pt Arial regular (oder gleichwertig) bei einer Auflösung von 100 %.Bis zu 20 % der Höhe der Anzeigeneinheit

E-Commerce: Maximal 2 Textzeilen für 300 x 250 und 300 x 600; 4 Textzeilen für 160 x 600.

Bildlaufleisten sind außerhalb der Startseite zulässig.

Rollovers sind außerhalb der Startseite zulässig.

*Werbeanzeigen für Autos, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen können zusätzliche Haftungsausschluss-Textzeilen enthalten, mit maximal 30 % der Höhe der Anzeigeneinheit. Für Anzeigen für Glücksspiele, Sportwetten und tägliche Fantasy-Sportarten gibt es keine maximale Größe für Haftungsausschlüsse, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Mobilgeräte*Mindestens 13 pt Arial oder gleichwertig für 640 x 100-Anzeigeneinheiten, 26 pt für 600 x 500-Anzeigeneinheiten, 30 pt für 1242 x 375-Anzeigeneinheiten und 28 pt für 1940 x 180-Anzeigeneinheiten.Bis zu 20 % der Höhe der Anzeigeneinheit. Aufgrund der Größe von 320 x 50, 414 x 125 und 728 x 90 bei Werbeanzeigen für Mobilgeräte entspricht das einer einzigen Zeile für den Offenlegungstext.

Styleguide für Mobilgeräte

*Werbeanzeigen für Autos, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen können zusätzliche Haftungsausschluss-Textzeilen in allen Platzierungen mit Ausnahme von 320 x 50, 414 x 125 und 728 x 90 enthalten, mit maximal 30 % der Höhe der Anzeigeneinheit. Für Anzeigen für Glücksspiele, Sportwetten und tägliche Fantasy-Sportarten gibt es keine maximale Größe für Haftungsausschlüsse, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Fire TVMindestens 14 pt Arial regular (oder gleichwertig) bei einer Auflösung von 100 %.Maximal 1 Textzeile. Anzeigen für Autos in DE können mehr als eine Textzeile enthalten.
Kindle und Fire Tablet*Mindestens 27 pt Arial regular (oder gleichwertig) bei einer Auflösung von 100 %.*Maximal 1 Textzeile im Querformat und 2 Textzeilen im Hochformat.

*Anzeigen für Autos, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen können zusätzliche Haftungsausschluss-Texte mit maximal 5 Textzeilen enthalten.
Japanisch
PlatzierungSchriftgrößeWeitere Anforderungen
Reklamefläche-AnzeigenZwischen 24 und 30 pt UD Shin Go oder gleichwertig.Maximal 1 Textzeile

Bildlaufleisten sind nicht zulässig.

Rollovers sind außerhalb der Startseite zulässig.
DesktopZwischen 8 und 12 pt UD Shin Go oder gleichwertig bei einer Auflösung von 100 %.Bis zu 20 % der Höhe der Anzeigeneinheit

E-Commerce: Maximal 2 Textzeilen für 300 x 250 und 300 x 600; 4 Textzeilen für 160 x 600.

Bildlaufleisten sind außerhalb der Startseite zulässig.

Rollovers sind außerhalb der Startseite zulässig.

*Werbeanzeigen für Autos, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen können zusätzliche Haftungsausschluss-Textzeilen enthalten, mit maximal 30 % der Höhe der Anzeigeneinheit.
MobilgeräteMindestens 13 pt UD Shin Go oder gleichwertig für 640 x 100 und 600 x 500

Mindestens 27 pt UD Shin Go oder gleichwertig für 1242 x 375
Bis zu 20 % der Höhe der Anzeigeneinheit. Aufgrund der Größe von 320 x 50, 414 x 125 und 728 x 90 bei Werbeanzeigen für Mobilgeräte entspricht das einer einzigen Zeile für den Offenlegungstext.

Styleguide für Mobilgeräte
*Werbeanzeigen für Autos, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen können zusätzliche Haftungsausschluss-Textzeilen in allen Platzierungen mit Ausnahme von 320 x 50, 414 x 125 und 728 x 90 enthalten, mit maximal 30 % der Höhe der Anzeigeneinheit.

Kindle/Fire Tablet: Offenlegungen sind nur dann zulässig, wenn sie notwendig sind, um dem Kunden zu helfen, das Angebot zu verstehen, oder wenn sie in unseren Werbeanzeigenrichtlinien vorgeschrieben sind (z. B. Hinzufügung des Hinweises „Es gelten die Nutzungsbedingungen“ zu einer Gewinnspielanzeige).

2.5.2 Werbeanzeigentext

Werbeanzeigen werden auf vielen verschiedenen Bildschirmtypen und -größen angezeigt. Die Mindestanforderungen an Schriftgrößen und Wortanzahl stellen sicher, dass der Anzeigentext auf Bildschirmen unterschiedlicher Art, Größe und Auflösung lesbar ist. Weitere Informationen finden Sie in den Anzeigenspezifikationen.

Anzeigen müssen lesbar sein. Der Text muss groß genug sein, um für den durchschnittlichen Kunden lesbar zu sein. In den Anzeigen darf nicht dieselbe oder eine ähnliche Farbe für Text und Hintergrund verwendet werden, da der Text dann nicht lesbar ist (z. B. weißer Text auf hellgrauem Hintergrund).

Für Anzeigeneinheiten, die auf standardmäßigen Desktop- und Mobilgeräten geschaltet werden, gelten die folgenden Anforderungen an die Schriftgröße:

Lateinisches Alphabet

DesktopMobilgerätTablet
WerbeanzeigentextZwischen Arial 12 pt und 25 pt oder gleichwertigMindestens Arial 16 pt oder gleichwertig (bei zweifacher Auflösung)Zwischen Arial 32 pt und 50 pt oder gleichwertig (bei zweifacher Auflösung)

Japanisch

DesktopMobilgerät
WerbeanzeigentextZwischen 9,5 und 45 pt UD Shin Go oder gleichwertig640 × 100: Mindestens 16 pt UD Shin Go oder gleichwertig (bei zweifacher Auflösung)

600 × 500: Zwischen 16 und 90 pt UD Shin Go oder gleichwertig (bei zweifacher Auflösung)

1242 × 375: Mindestens 40 pt UD Shin Go oder gleichwertig (bei dreifacher Auflösung)

Für die folgenden Platzierungen oder Formate gelten bestimmte Anforderungen an Schriftgröße oder Wortanzahl:

2.5.3 Maximale Wortzahl

PlatzierungTypBeschreibungTextbeschränkungen
Fire TVInline-BannerMinidetails-TitelNach 30 Zeichen erfolgt Kürzung (JP: 15 Zeichen)
Fire TVInline-BannerBeschreibung der MinidetailsMaximal 95 Zeichen (JP: 48 Zeichen)
Fire TVInline-BannerMini-Details Text für BarrierefreiheitMaximal 128 Zeichen (JP: 64 Zeichen)
Fire TVInline-BannerBanner-Text16 Wörter (JP: 40 Zeichen)
Fire TVFeature RotatorZusätzlicher Text zum LogobildMaximal 1 Textzeile
Fire TVFeature RotatorLogobild-CTAMaximal 1 Textzeile
Fire TVBildschirmschonerAnzeigentext (Marken-Slogan oder zusätzlicher Anzeigentext)Maximal 10 Wörter (beinhaltet keine Offenlegung, Logos oder Bewertungsangaben)
Fire TVBildschirmschonerCTA-TextMaximal 4 Wörter (JP: 7 Zeichen)
Fire TVBildschirmschonerOffenlegungMaximal 2 Wörter (JP: 15 Zeichen)
Fire TVBildschirmschonerRechtstextMaximal 1 Textzeile
Kindle und Fire Tablet*Bildschirmschoner und AktivierungsbildschirmÜberschriftMaximal 12 Wörter (JP: 20 Zeichen)
Kindle und Fire Tablet*Bildschirmschoner und AktivierungsbildschirmErläuternder TextMaximal 20 Wörter (JP: 40 Zeichen)

*Bitte beachten Sie, dass es für Auto-Kampagnen in DE aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Offenlegungen für dieses Land eine Ausnahme gibt.

2.6 Redaktionelle Richtlinien

Werbeanzeigen müssen einwandfrei, grammatikalisch korrekt und professionell sein, so wie die anderen Inhalte auf Amazon. Die folgenden Inhalte sind in allen Werbeanzeigen verboten:

  • Rechtschreib- und Grammatikfehler, z. B. die Verwendung des falschen Tempus bei Verben.
    • Slang oder Umgangssprache (wie „Nich“ anstelle von „Nicht“) können zulässig sein, wenn diese Richtlinien ansonsten eingehalten werden.
    • Für Englisch: Fehlende Possessiv-Apostrophe – zum Beispiel: „womens“ statt „women’s“ – können zulässig sein.
    • Eine fehlende Großschreibung von Überschriften kann zulässig sein, wenn die fehlende Großschreibung dem Markennamen folgt.
  • Eine zufällige Groß- und Kleinschreibung (wie „QUALITÄTSKopfHörer“), mit Ausnahme gängiger Abkürzungen oder Warenzeichen, ist verboten.
  • Falsche Zeichensetzung wie wiederholte Frage- oder Ausrufezeichen („!!!“).
  • Sonderzeichen wie @@, ###, Emojis, außer wenn sie Teil des Logos des Werbetreibenden oder im Produktbild enthalten sind. Hashtags (#) sind zulässig, wenn sie keinen unangemessenen Inhalt enthalten (z. B. #[Obszönität]).
  • Werbeanzeigentexte mit personalisierten Formulierungen (z. B. „Sie/Ihre“), die vom Kunden als direkte Ansprache wahrgenommen und als unangenehm empfunden werden können. Beispiel: Ein Anzeigentext mit dem Titel „Verwenden Sie unser Produkt für Ihre Inkontinenzprobleme“ oder „Sie sind übergewichtig. Nehmen Sie unser Nahrungsergänzungsmittel.“
  • Werbeanzeigentexte, in denen die für die Kampagne verwendeten Targeting-Kriterien erwähnt oder angedeutet werden. Zum Beispiel ein Anzeigentext mit dem Titel „Waren Sie mit Ihrem Kauf von [Produkt] vor Kurzem zufrieden? Probieren Sie unser neuestes Modell aus!“
  • Inkonsistenz zwischen Werbeanzeigentext und Landing Page. Sie müssen im Anzeigentext und auf der Landing Page dasselbe Angebot bzw. dasselbe Produkt präsentieren. Beispielsweise würden wir den Werbeanzeigentext „Sparen Sie bei Haushaltswaren“ mit einem Bild, auf dem ein Spülmittel zu sehen ist, verbieten, wenn diese Werbeanzeige zu einer Landing Page mit Staubsaugern führt.
  • Werbeanzeigen dürfen nicht für den Verkauf von Produkten werben, die nicht vorrätig sind, nachbestellt werden müssen oder gerade zurückgerufen werden, oder Dienstleistungen, die während der Kampagnenlaufzeit nicht verfügbar sind. Werbeanzeigen müssen ausgesetzt werden, wenn das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung nicht verfügbar ist. Werbeanzeigen für Produkte, die nur zur Vorbestellung verfügbar sind, sind zulässig, wenn dies in der Werbeanzeige deutlich wird, z. B. durch einen Call-to-Action (CTA) wie „Vorbestellen“.
  • Landing Pages, die ausschließlich aus einem Anmelde-/Registrierungsformular bestehen. Die Landing Page sollte näher auf die Werbebotschaft Ihrer Werbeanzeige eingehen und ein zufriedenstellendes Erlebnis bieten, bevor der Kunde seine Informationen eingeben muss, um mehr zu erfahren. Beispielsweise verbieten wir Landing Pages, die ausschließlich aus einem Formular zur Erfassung von Kontaktinformationen bestehen. Diese Sperre gilt nur für Werbeanzeigen, die auf Amazon geschaltet werden. Werbeanzeigen, die außerhalb von Amazon geschaltet werden, können zu einer Seite führen, die nur aus einem Anmelde-/Registrierungsformular besteht, solange der Werbeanzeigentext oder der CTA deutlich macht, was der Kunde auf der Landing Page zu erwarten hat.
  • Interaktive Werbeanzeigenelemente, die nicht angemessen platziert sind. Unangemessen platzierte interaktive Elemente wie Call-to-Action(CTA)-Schaltflächen, Schieberegler oder Schaltflächen zur Videowiedergabe können das Kundenerlebnis negativ beeinträchtigen. Beispielsweise verbieten wir eine CTA-Schaltfläche über den Brüsten eines Models oder einen Schieberegler über einem abschreckenden Bild.
  • Es sind keine Teaser-Nachrichten erlaubt (z. B. „50 % Rabatt ab nächsten Freitag“).
  • Der Werbeanzeigentext darf keine URLs von Drittanbietern enthalten, die sich vom Klick-Ziel unterscheiden, es sei denn, dies ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben.

2.7 Sonder- oder kostenlose Angebote

Wenn kostenlose Produkte oder Dienstleistungen sowie Sonderangebote oder Rabatte, die beworben werden, von einem Kauf abhängig sind (z. B. eine kostenlose Hülle beim Kauf eines Mobiltelefons), müssen Sie in Ihrem Werbeanzeigentext angeben, dass Nutzungsbedingungen gelten. Die Nutzungsbedingungen bzw. ein Link zu den Nutzungsbedingungen müssen in der Werbeanzeige in der Nähe des Angebots deutlich angegeben werden.

Die Landing Page muss das beworbene Angebot sichtbar präsentieren.

In Schweden und Israel müssen Werbeanzeigen, die ein „kostenloses“ Angebot enthalten, den Wert des „kostenlosen“ Artikels enthalten.

2.8 Sprache

Werbeanzeigen müssen in der Hauptsprache der Website sein, auf der sie erscheinen, es sei denn, die folgenden Targeting-Optionen werden verwendet:

  • Werbeanzeigen, die auf ein anderes Land ausgerichtet sind, können in der Sprache dieses Landes verfasst sein. Eine spanischsprachige Werbeanzeige kann beispielsweise auf Amazon.com geschaltet werden, wenn sie geografisch auf Mexiko ausgerichtet ist.
  • Auf einigen Amazon-Websites können die Kunden auswählen, in welcher Sprache sie die Website anzeigen möchten. Interne Werbeanzeigen, die Zielgruppen basierend auf den Amazon-Spracheinstellungen ansprechen, können in der vom Kunden gewählten Sprache angezeigt werden. So kann beispielsweise eine Werbeanzeige in polnischer Sprache auf Amazon.de geschaltet werden, wenn sie sich an Kunden richtet, die in der Sprachauswahl von Amazon.de „Polnisch“ ausgewählt haben.
  • Externe Werbeanzeigen, die Zielgruppen basierend auf den Spracheinstellungen ihres Internetbrowsers ansprechen, können in der bevorzugten Sprache des Kunden angezeigt werden. Dies gilt nicht für Anzeigen, die vor Ort geschaltet werden. Beispielsweise kann eine polnischsprachige Werbeanzeige auf einer deutschen Website geschaltet werden, wenn sie sich an Kunden richtet, die ihren Internetbrowser so eingestellt haben, dass sie Websites in polnischer Sprache anzeigen.
  • Werbeanzeigen auf dem Fire Tablet-Aktivierungsbildschirm können die Spracheinstellung des Geräts nutzen, um fremdsprachige Werbeanzeigen zu schalten.
Fire TV

Werbeanzeigen müssen die Hauptsprache des Landes verwenden, in dem der Inhalt gestreamt wird. Zum Beispiel müssen in den USA alle Fire TV-Anzeigen auf Englisch sein.

Werbeanzeigen mit mehr als einer Sprache

In allen Ländern, in denen Ihre Werbeanzeigen geschaltet werden, müssen Sie die lokalen Sprachanforderungen einhalten, einschließlich der folgenden:

  • Frankreich: Alle Werbeanzeigentexte müssen auf Französisch sein, es sei denn, die Werbeanzeige enthält zusätzlich eine Übersetzung.
  • Kanada: Werbeanzeigen auf Amazon-Kartons und Prime Now-Versandtaschen müssen sowohl in englischer als auch in französischer Sprache sein.
  • Japan: Auf CTAs dürfen englische Wörter verwendet werden, wenn die englischen Wörter für die meisten Kunden verständlich sind. Zum Beispiel „Shop Now“ (Jetzt einkaufen) oder „Watch video“ (Video ansehen).
  • Kurze Wortgruppen in einer anderen Sprache, einschließlich eines Slogans oder einer Überschrift, die keine Produktinformationen enthält, sind zulässig, sofern dies die Kunden nicht daran hindert, die Werbeanzeige zu verstehen. Die folgenden Arten von Werbeanzeigentexte müssen immer in der Hauptsprache der Werbeanzeige sein:
    • Offenlegungen
    • Informationen zur Preisgestaltung
    • Produktbeschreibungen
    • Werbebotschaften
  • Marken-/Produktnamen und andere Markenzeichen sind immer zulässig, unabhängig davon, wo die Werbeanzeige läuft oder wie sie ausgerichtet ist. Zum Beispiel benötigen „GoPro“ und „Vorsprung durch Technik“ niemals eine Übersetzung.

Folgende Informationen müssen immer in der Hauptsprache der Werbeanzeige vorliegen: Call-to-Action (CTA), Offenlegungen, Preisgestaltungsinformationen, Produktbeschreibung, Werbebotschaften.

2.8.1 Bevorzugte Sprache

Bevorzugte Sprache (Language of Preference, LoP) ist nur in den USA (Spanisch) und Kanada (Französisch) verfügbar.

Es gibt mehrere genehmigte Anwendungsfälle für die Verwendung des LoP-Signals in der Werbung. Alle Werbeanzeigen, die im Anzeigendesign eine sekundäre Sprache verwenden, müssen zu einer Website führen, die teilweise in derselben Sprache gehalten ist, um ein einheitliches Erlebnis zu schaffen. Alle wichtigen Informationen zur Werbung müssen in der LoP verfasst sein. Zum Beispiel Offenlegungen, rechtliche Informationen usw. (Hinweis: Angaben zu Finanzdienstleistungen müssen in derselben Sprache verfasst sein wie der Text auf dem Anzeigendesign oder einen Kundendienst-Kontakt in der LoP anbieten.)

CTAs können in LoP-Anzeigen auf Englisch sein.

2.9 Druck erzeugende Formulierungen

Amazon verbietet Druck erzeugende Formulierungen, die eine Dringlichkeit suggerieren, da dadurch das Einkaufserlebnis des Kunden beeinträchtigt werden kann.

Anzeigen müssen den Kunden ansprechen, ohne aggressiv zu wirken oder Druck auf ihn auszuüben.

Werbeanzeigen auf Amazon dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Druck erzeugende Formulierungen, die ein Gefühl der Dringlichkeit schaffen (zum Beispiel „Beeilen Sie sich, solange der Vorrat reicht“)
  • Wiederholte Ausrufe- oder Fragezeichen (z. B. „!!!“)
  • Zeichensetzung am Ende eines Call-to-Action (z. B. „Jetzt einkaufen!“ oder „Mehr erfahren?“)
  • Jede Kombination von zwei oder mehr der folgenden Elemente in Texten, die sich auf ein Angebot beziehen: Texte in NUR GROSSBUCHSTABEN, zwischen 20:30 und 5:00 Uhr, Ausrufezeichen, große Schriftgrößen (z. B. „UNVERZICHTBARE SOMMERANGEBOTE!“).